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* Die Anlage gliedert sich nach eigener WahlMatthias Andreas Benkard2026-08-281-9/+36
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Der Korpuslauf sollte klären, woran die Anlagen-Reste liegen, und hat die Frage anders beantwortet als erwartet: Unter den 116 liegengebliebenen Befehlen des Korpus ist kein einziger ein Tabellenproblem. Die Annahme, die vier mecklenburgischen Reste scheiterten an fehlender Tabellenunterstützung, war unrichtig. Beschafft man das Ursprungsheft (GVOBl. M-V 2016 Nr. 12, über das Internet-Archiv, weil der Wirt einer Skriptabfrage nicht antwortet), so zeigt sich: Der Ausbildungsrahmenplan ist keine Tabelle, sondern gegliederter Fließtext — je Abschnitt eine Kopfzeile, die Ausbildungsstelle, die Dauer und eine Spiegelstrichliste. Er fehlte in der Stammfassung, das war alles. Eine Anlage gliedert sich nach eigener Wahl. Neben den Nummern eines Zuständigkeitskatalogs kennt das Erzeugnis deshalb fortan die benannte Einheit und führt sie wie jene als eigene Norm, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt: „Anlage 1 Ausbildungsabschnitt 1“. Erkannt wird sie an ihrem Bau und nicht an einer Wortliste — verlangt sind Buchstaben vor dem Wortstamm —, denn jede Anlage darf ihre Einheiten nennen, wie sie will, und eine Liste wäre am nächsten Land wieder unvollständig. Leser und Ausgeber tragen sie (der Rundlauf geht auf), der Stellenparser nimmt sie als Stellenangabe, der Auflöser setzt sie mit der Anlage zur Normbezeichnung zusammen, und der Anwender benennt sie um. Dabei ist ein stiller Fehler zutage getreten: Die Umnummerierung lief für alles, was weder Paragraph noch Absatz noch Aufzählungsmarke noch Satz war, in den Auffangzweig „keine Textänderung nötig“ und meldete Erfolg, ohne etwas zu tun. Erst der Belegfall hat das gezeigt. Von den vier mecklenburgischen Resten sind zwei erledigt (22 statt 20 von 24 Befehlen). Die beiden übrigen haben benannte Gründe: Der eine fügt einen ganzen Ausbildungsabschnitt ein — eine neue Norm innerhalb einer Anlage setzt das Erzeugnis nicht —, der andere verweist auf einen Anhang des ändernden Gesetzes, der nicht vorliegt. Die Anlage 2 (Vordruck des Befähigungsberichts) bleibt aus demselben Grund fort; sie ist der einzige echte Tabellensatz des ganzen Korpus. Die Grundlinie hat sich sogleich bewährt: Die Erweiterung kostete einen Befehl, der zuvor angewandt wurde — „Die Überschrift zu Unterabschnitt 4 wird gestrichen“ des GEG-Entwurfs fiel aus dem Gliederungszweig, weil auch „Unterabschnitt“ auf den Wortstamm endet. Der Korpuslauf rügte das im selben Durchgang („angewandte Befehle 86 statt 87“), und zwar in einem anderen Land und einem anderen Dokument, wo keine Einzelprüfung es bemerkt hätte. Die Grenze ist gezogen und durch zwei Prüffälle gepinnt. Geprüft: mvnw verify (445 Testfälle) und reuse lint (214/214) gehen durch. Der Akzeptanzfall pinnt 35 statt 29 Normen und 22 statt 20 angewandte Befehle; die Grundlinie des Korpuslaufs ist auf 1289 statt 1287 angewandter Befehle fortgeschrieben. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I3e6046c3a91ecc45406058b367ec5a9a19c84967
* Mecklenburg-Vorpommern wählt seinen Artikel aus sechzigMatthias Andreas Benkard2026-08-271-0/+88
Mecklenburg-Vorpommern tritt als sechzehntes Land hinzu. Sein Gesetzblatt liegt vollständig offen (Jahrgänge ab 2014, rund 440 Hefte); das Portal dagegen ist eine juris-Einseitenanwendung ohne Fassungsliste. Die Vorfassung kommt deshalb aus dem Gesetzblatt selbst: Nennt der Einleitungssatz die Stammvorschrift ohne jede frühere Änderung, so ist die Ursprungsfassung beweisbar die Vorfassung. Der Fall — Artikel 44 des Besoldungsanpassungsgesetzes vom 8. Juli 2026, der die Ausbildungs- und Prüfungsordnung amtstierärztlicher Dienst ändert — prüft die Artikelwahl schärfer als jeder bisherige: Das Heft trägt ein Mantelgesetz mit rund sechzig Artikeln, von denen jeder ein anderes Werk ändert. Er prüft ferner die Inhaltsübersicht als eigene Norm, deren Angabe zu § 10 der erste und deren Überschrift der siebte Befehl ändert. Zwei Ergänzungen waren nötig: die Muster für Kolumnentitel und Seitenfuß des Blattes (beide stehen im Inhaltsstrom, mitten im Befehlstext) und die Nebenform „die Angabe zu § 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt“. Die vier liegen gebliebenen Befehle betreffen sämtlich die Anlagen, die die Stammfassung als Tabellen und Vordrucke nicht mitführt. Eine Nachfassung gibt es nicht: Der Artikel tritt erst am 1. September 2026 in Kraft, weshalb die Gesamtausgabe des Portals noch die Vorfassung ist — sie hat dieser als Gegenprobe gedient. Geprüft: mvnw verify (430 Testfälle) und reuse lint (207/207) gehen durch; der neue Akzeptanzfall pinnt die Wahl des Artikels 44, 24 gelesene und 20 angewandte Befehle. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ic7f04bbd6326f2e34e50fab5b67eb8b2db346410