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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-27 07:26:13 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-27 07:26:13 +0200
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Mecklenburg-Vorpommern wählt seinen Artikel aus sechzig
Mecklenburg-Vorpommern tritt als sechzehntes Land hinzu. Sein Gesetzblatt liegt vollständig offen (Jahrgänge ab 2014, rund 440 Hefte); das Portal dagegen ist eine juris-Einseitenanwendung ohne Fassungsliste. Die Vorfassung kommt deshalb aus dem Gesetzblatt selbst: Nennt der Einleitungssatz die Stammvorschrift ohne jede frühere Änderung, so ist die Ursprungsfassung beweisbar die Vorfassung. Der Fall — Artikel 44 des Besoldungsanpassungsgesetzes vom 8. Juli 2026, der die Ausbildungs- und Prüfungsordnung amtstierärztlicher Dienst ändert — prüft die Artikelwahl schärfer als jeder bisherige: Das Heft trägt ein Mantelgesetz mit rund sechzig Artikeln, von denen jeder ein anderes Werk ändert. Er prüft ferner die Inhaltsübersicht als eigene Norm, deren Angabe zu § 10 der erste und deren Überschrift der siebte Befehl ändert. Zwei Ergänzungen waren nötig: die Muster für Kolumnentitel und Seitenfuß des Blattes (beide stehen im Inhaltsstrom, mitten im Befehlstext) und die Nebenform „die Angabe zu § 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt“. Die vier liegen gebliebenen Befehle betreffen sämtlich die Anlagen, die die Stammfassung als Tabellen und Vordrucke nicht mitführt. Eine Nachfassung gibt es nicht: Der Artikel tritt erst am 1. September 2026 in Kraft, weshalb die Gesamtausgabe des Portals noch die Vorfassung ist — sie hat dieser als Gegenprobe gedient. Geprüft: mvnw verify (430 Testfälle) und reuse lint (207/207) gehen durch; der neue Akzeptanzfall pinnt die Wahl des Artikels 44, 24 gelesene und 20 angewandte Befehle. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ic7f04bbd6326f2e34e50fab5b67eb8b2db346410
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1 files changed, 88 insertions, 0 deletions
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new file mode 100644
index 0000000..f821362
--- /dev/null
+++ b/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES
@@ -0,0 +1,88 @@
+Beispieldaten Mecklenburg-Vorpommern — Herkunft und Aufbereitung
+================================================================
+
+1. Änderungsdokument
+ GVOBl-MV-2026-21_Besoldungsanpassung-ua.pdf
+ Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2026 Nr. 21,
+ ausgegeben in Schwerin am 21. Juli 2026: Gesetz über die Anpassung von
+ Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher
+ Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Juli 2026 (S. 719).
+ Maßgeblich ist dessen **Artikel 44** (S. 740): Änderung der Ausbildungs- und
+ Prüfungsordnung amtstierärztlicher Dienst.
+ Bezogen über
+ https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Justizministerium/Inhalte/
+ Rechtliches/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%2021%20v.%2021.7.2026.pdf
+ (abgerufen am 27.08.2026).
+
+ Zum Blatt: Das Gesetzblatt liegt vollständig und ohne Anmeldung beim
+ Justizministerium; die Übersicht
+ https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/service_justizministerium/
+ verkuendungsblaetter/gesetz-verordnungsblaetter/ führt die Jahrgänge 2014 bis
+ heute (rund 440 Hefte). Die Adressform der neueren Hefte lautet
+ `…/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%20<N>%20v.%20<T.M.JJJJ>.pdf` — **Tag und Monat ohne
+ führende Null**; mit Null antwortet der Wirt mit 404. Die älteren Jahrgänge
+ liegen unter `…/GVOBI.M-V/Dateien/…` mit uneinheitlichen Dateinamen; die
+ Übersichtsseite nennt sie.
+
+2. Stammfassung (vor der Änderung)
+ APOAmtsTA-MV-alt.txt
+ Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst im
+ zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Gesundheits-
+ und sozialen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern (APOAmtsTA M-V) vom 2. Juni
+ 2016, GVOBl. M-V 2016 S. 491, in ihrer Ursprungsfassung.
+
+ Der Einleitungssatz des Artikels 44 nennt die Verordnung ohne jede frühere
+ Änderung („Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung amtstierärztlicher Dienst vom
+ 2. Juni 2016 (GVOBl. M-V S. 491) wird wie folgt geändert“). Die Vorfassung ist
+ damit beweisbar die Ursprungsfassung, und die steht im Gesetzblatt selbst:
+ GVOBl. M-V 2016 Nr. 12 vom 29. Juni 2016, S. 491
+ (…/GVOBI.M-V/Dateien/GVOBl_1245663.pdf).
+
+ Aufbereitet mit `--extract-only` des Erzeugnisses (der zweispaltige Satz des
+ Blattes verlangt dessen Lesereihenfolge) und mit dem Skript `clean_mv.py` in
+ die kanonische Form gebracht. Drei Eigenheiten waren dabei zu beachten:
+ - Die Lesereihenfolge setzt die *Inhaltsübersicht* (rechte Spalte der ersten
+ Seite) zwischen den Anfang des Textes (linke Spalte) und dessen Fortsetzung;
+ die drei Stücke sind einzeln zu entnehmen und neu zu ordnen.
+ - Kolumnentitel und Seitenfuß stehen im Inhaltsstrom und zerschneiden Wörter
+ („… alle Ausbildungsabschnitte ord-“ / Fußzeile / „nungsgemäß absolviert“);
+ nur an der Schnittstelle ist der Trennstrich eine Silbentrennung.
+ - Normkopf und Titel stehen auf getrennten Zeilen, der erste Absatz kann am
+ Titel kleben, und ein umbrochener Titel endet auf ein Komma.
+
+ Gegenprobe: Das Portal `landesrecht-mv.de` führt zum Stichtag dieser Welle
+ (27.08.2026) genau diese Fassung als *aktuelle* Gesamtausgabe („Gesamtausgabe
+ in der Gültigkeit vom 01.10.2016 bis 31.08.2026“). Ihr Wortlaut ist über die
+ Browsersteuerung Norm für Norm gegen die hier abgelegte Fassung gehalten
+ worden.
+
+3. Nachfassung — es gibt keine
+ Artikel 44 tritt erst am 1. September 2026 in Kraft. Das Portal führt allein
+ die geltende Gesamtausgabe; eine künftige Fassung gibt es dort nicht, und die
+ Adressform `…/document/<Kennung>@<JJJJMMTT>` weist es ab (geprüft). Der Fall
+ reicht deshalb — wie der thüringische — bis zur Anwendung, nicht bis zum
+ normweisen Abgleich.
+
+4. Was der Fall trägt
+ - Die *Artikelwahl* in einem Mantelgesetz mit rund sechzig Artikeln, von denen
+ jeder ein anderes Werk ändert. Kein anderer Belegfall prüft sie so scharf.
+ - Die *Inhaltsübersicht als eigene Norm*: Der erste Befehl ändert die Angabe zu
+ § 10, der siebte die Überschrift des § 10 selbst.
+ - Die Wortwahl „die Angabe zu § 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt“
+ neben dem geläufigen „wie folgt gefasst“.
+ - Eine Bereichs-Streichung samt Bereichs-Umnummerierung („Die Nummern 2 und 3
+ werden gestrichen“, „Die Nummern 4 bis 6 werden zu den Nummern 2 bis 4“) —
+ mit „werden zu“ statt „werden“.
+ - Kolumnentitel *und* Seitenfuß im Inhaltsstrom, mitten im Befehlstext.
+ - Hochgestellte Fußnotenziffern an den Artikel-Überschriften des Mantelgesetzes
+ („Änderung der … amtstierärztlicher Dienst⁴⁴“).
+
+5. Benannte Grenzen
+ Vier der 24 Befehle bleiben liegen, sämtlich die *Anlagen* betreffend:
+ Nummer 10 Buchstaben a bis c ändern die Anlage 1 (Ausbildungsrahmenplan) über
+ deren „Ausbildungsabschnitte“, Nummer 11 ersetzt die Anlage 2 durch eine
+ Fassung, die im *Anhang des Änderungsgesetzes* steht. Die Anlagen sind
+ Tabellen und Vordrucke; der kanonische Klartext hat für sie keine Form, und
+ sie sind in der Stammfassung deshalb nicht mitgeführt. Der Verweis auf einen
+ Anhang des ändernden Gesetzes ist überdies eine Form, die das Erzeugnis nicht
+ auflöst.