From eb998fbfc324151b0b712adb37525caf2320211e Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Thu, 27 Aug 2026 07:26:13 +0200 Subject: =?UTF-8?q?Mecklenburg-Vorpommern=20w=C3=A4hlt=20seinen=20Artikel?= =?UTF-8?q?=20aus=20sechzig?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Mecklenburg-Vorpommern tritt als sechzehntes Land hinzu. Sein Gesetzblatt liegt vollständig offen (Jahrgänge ab 2014, rund 440 Hefte); das Portal dagegen ist eine juris-Einseitenanwendung ohne Fassungsliste. Die Vorfassung kommt deshalb aus dem Gesetzblatt selbst: Nennt der Einleitungssatz die Stammvorschrift ohne jede frühere Änderung, so ist die Ursprungsfassung beweisbar die Vorfassung. Der Fall — Artikel 44 des Besoldungsanpassungsgesetzes vom 8. Juli 2026, der die Ausbildungs- und Prüfungsordnung amtstierärztlicher Dienst ändert — prüft die Artikelwahl schärfer als jeder bisherige: Das Heft trägt ein Mantelgesetz mit rund sechzig Artikeln, von denen jeder ein anderes Werk ändert. Er prüft ferner die Inhaltsübersicht als eigene Norm, deren Angabe zu § 10 der erste und deren Überschrift der siebte Befehl ändert. Zwei Ergänzungen waren nötig: die Muster für Kolumnentitel und Seitenfuß des Blattes (beide stehen im Inhaltsstrom, mitten im Befehlstext) und die Nebenform „die Angabe zu § 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt“. Die vier liegen gebliebenen Befehle betreffen sämtlich die Anlagen, die die Stammfassung als Tabellen und Vordrucke nicht mitführt. Eine Nachfassung gibt es nicht: Der Artikel tritt erst am 1. September 2026 in Kraft, weshalb die Gesamtausgabe des Portals noch die Vorfassung ist — sie hat dieser als Gegenprobe gedient. Geprüft: mvnw verify (430 Testfälle) und reuse lint (207/207) gehen durch; der neue Akzeptanzfall pinnt die Wahl des Artikels 44, 24 gelesene und 20 angewandte Befehle. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: Ic7f04bbd6326f2e34e50fab5b67eb8b2db346410 --- .../sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES | 88 ++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 88 insertions(+) create mode 100644 src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES (limited to 'src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES') diff --git a/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES new file mode 100644 index 0000000..f821362 --- /dev/null +++ b/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES @@ -0,0 +1,88 @@ +Beispieldaten Mecklenburg-Vorpommern — Herkunft und Aufbereitung +================================================================ + +1. Änderungsdokument + GVOBl-MV-2026-21_Besoldungsanpassung-ua.pdf + Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2026 Nr. 21, + ausgegeben in Schwerin am 21. Juli 2026: Gesetz über die Anpassung von + Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher + Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Juli 2026 (S. 719). + Maßgeblich ist dessen **Artikel 44** (S. 740): Änderung der Ausbildungs- und + Prüfungsordnung amtstierärztlicher Dienst. + Bezogen über + https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Justizministerium/Inhalte/ + Rechtliches/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%2021%20v.%2021.7.2026.pdf + (abgerufen am 27.08.2026). + + Zum Blatt: Das Gesetzblatt liegt vollständig und ohne Anmeldung beim + Justizministerium; die Übersicht + https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/service_justizministerium/ + verkuendungsblaetter/gesetz-verordnungsblaetter/ führt die Jahrgänge 2014 bis + heute (rund 440 Hefte). Die Adressform der neueren Hefte lautet + `…/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%20%20v.%20.pdf` — **Tag und Monat ohne + führende Null**; mit Null antwortet der Wirt mit 404. Die älteren Jahrgänge + liegen unter `…/GVOBI.M-V/Dateien/…` mit uneinheitlichen Dateinamen; die + Übersichtsseite nennt sie. + +2. Stammfassung (vor der Änderung) + APOAmtsTA-MV-alt.txt + Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst im + zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Gesundheits- + und sozialen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern (APOAmtsTA M-V) vom 2. Juni + 2016, GVOBl. M-V 2016 S. 491, in ihrer Ursprungsfassung. + + Der Einleitungssatz des Artikels 44 nennt die Verordnung ohne jede frühere + Änderung („Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung amtstierärztlicher Dienst vom + 2. Juni 2016 (GVOBl. M-V S. 491) wird wie folgt geändert“). Die Vorfassung ist + damit beweisbar die Ursprungsfassung, und die steht im Gesetzblatt selbst: + GVOBl. M-V 2016 Nr. 12 vom 29. Juni 2016, S. 491 + (…/GVOBI.M-V/Dateien/GVOBl_1245663.pdf). + + Aufbereitet mit `--extract-only` des Erzeugnisses (der zweispaltige Satz des + Blattes verlangt dessen Lesereihenfolge) und mit dem Skript `clean_mv.py` in + die kanonische Form gebracht. Drei Eigenheiten waren dabei zu beachten: + - Die Lesereihenfolge setzt die *Inhaltsübersicht* (rechte Spalte der ersten + Seite) zwischen den Anfang des Textes (linke Spalte) und dessen Fortsetzung; + die drei Stücke sind einzeln zu entnehmen und neu zu ordnen. + - Kolumnentitel und Seitenfuß stehen im Inhaltsstrom und zerschneiden Wörter + („… alle Ausbildungsabschnitte ord-“ / Fußzeile / „nungsgemäß absolviert“); + nur an der Schnittstelle ist der Trennstrich eine Silbentrennung. + - Normkopf und Titel stehen auf getrennten Zeilen, der erste Absatz kann am + Titel kleben, und ein umbrochener Titel endet auf ein Komma. + + Gegenprobe: Das Portal `landesrecht-mv.de` führt zum Stichtag dieser Welle + (27.08.2026) genau diese Fassung als *aktuelle* Gesamtausgabe („Gesamtausgabe + in der Gültigkeit vom 01.10.2016 bis 31.08.2026“). Ihr Wortlaut ist über die + Browsersteuerung Norm für Norm gegen die hier abgelegte Fassung gehalten + worden. + +3. Nachfassung — es gibt keine + Artikel 44 tritt erst am 1. September 2026 in Kraft. Das Portal führt allein + die geltende Gesamtausgabe; eine künftige Fassung gibt es dort nicht, und die + Adressform `…/document/@` weist es ab (geprüft). Der Fall + reicht deshalb — wie der thüringische — bis zur Anwendung, nicht bis zum + normweisen Abgleich. + +4. Was der Fall trägt + - Die *Artikelwahl* in einem Mantelgesetz mit rund sechzig Artikeln, von denen + jeder ein anderes Werk ändert. Kein anderer Belegfall prüft sie so scharf. + - Die *Inhaltsübersicht als eigene Norm*: Der erste Befehl ändert die Angabe zu + § 10, der siebte die Überschrift des § 10 selbst. + - Die Wortwahl „die Angabe zu § 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt“ + neben dem geläufigen „wie folgt gefasst“. + - Eine Bereichs-Streichung samt Bereichs-Umnummerierung („Die Nummern 2 und 3 + werden gestrichen“, „Die Nummern 4 bis 6 werden zu den Nummern 2 bis 4“) — + mit „werden zu“ statt „werden“. + - Kolumnentitel *und* Seitenfuß im Inhaltsstrom, mitten im Befehlstext. + - Hochgestellte Fußnotenziffern an den Artikel-Überschriften des Mantelgesetzes + („Änderung der … amtstierärztlicher Dienst⁴⁴“). + +5. Benannte Grenzen + Vier der 24 Befehle bleiben liegen, sämtlich die *Anlagen* betreffend: + Nummer 10 Buchstaben a bis c ändern die Anlage 1 (Ausbildungsrahmenplan) über + deren „Ausbildungsabschnitte“, Nummer 11 ersetzt die Anlage 2 durch eine + Fassung, die im *Anhang des Änderungsgesetzes* steht. Die Anlagen sind + Tabellen und Vordrucke; der kanonische Klartext hat für sie keine Form, und + sie sind in der Stammfassung deshalb nicht mitgeführt. Der Verweis auf einen + Anhang des ändernden Gesetzes ist überdies eine Form, die das Erzeugnis nicht + auflöst. -- cgit v1.2.1