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diff --git a/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES new file mode 100644 index 0000000..f821362 --- /dev/null +++ b/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES @@ -0,0 +1,88 @@ +Beispieldaten Mecklenburg-Vorpommern — Herkunft und Aufbereitung +================================================================ + +1. Änderungsdokument + GVOBl-MV-2026-21_Besoldungsanpassung-ua.pdf + Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2026 Nr. 21, + ausgegeben in Schwerin am 21. Juli 2026: Gesetz über die Anpassung von + Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen und zur Änderung dienstrechtlicher + Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 8. Juli 2026 (S. 719). + Maßgeblich ist dessen **Artikel 44** (S. 740): Änderung der Ausbildungs- und + Prüfungsordnung amtstierärztlicher Dienst. + Bezogen über + https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Justizministerium/Inhalte/ + Rechtliches/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%2021%20v.%2021.7.2026.pdf + (abgerufen am 27.08.2026). + + Zum Blatt: Das Gesetzblatt liegt vollständig und ohne Anmeldung beim + Justizministerium; die Übersicht + https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/service_justizministerium/ + verkuendungsblaetter/gesetz-verordnungsblaetter/ führt die Jahrgänge 2014 bis + heute (rund 440 Hefte). Die Adressform der neueren Hefte lautet + `…/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%20<N>%20v.%20<T.M.JJJJ>.pdf` — **Tag und Monat ohne + führende Null**; mit Null antwortet der Wirt mit 404. Die älteren Jahrgänge + liegen unter `…/GVOBI.M-V/Dateien/…` mit uneinheitlichen Dateinamen; die + Übersichtsseite nennt sie. + +2. Stammfassung (vor der Änderung) + APOAmtsTA-MV-alt.txt + Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst im + zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung des Gesundheits- + und sozialen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern (APOAmtsTA M-V) vom 2. Juni + 2016, GVOBl. M-V 2016 S. 491, in ihrer Ursprungsfassung. + + Der Einleitungssatz des Artikels 44 nennt die Verordnung ohne jede frühere + Änderung („Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung amtstierärztlicher Dienst vom + 2. Juni 2016 (GVOBl. M-V S. 491) wird wie folgt geändert“). Die Vorfassung ist + damit beweisbar die Ursprungsfassung, und die steht im Gesetzblatt selbst: + GVOBl. M-V 2016 Nr. 12 vom 29. Juni 2016, S. 491 + (…/GVOBI.M-V/Dateien/GVOBl_1245663.pdf). + + Aufbereitet mit `--extract-only` des Erzeugnisses (der zweispaltige Satz des + Blattes verlangt dessen Lesereihenfolge) und mit dem Skript `clean_mv.py` in + die kanonische Form gebracht. Drei Eigenheiten waren dabei zu beachten: + - Die Lesereihenfolge setzt die *Inhaltsübersicht* (rechte Spalte der ersten + Seite) zwischen den Anfang des Textes (linke Spalte) und dessen Fortsetzung; + die drei Stücke sind einzeln zu entnehmen und neu zu ordnen. + - Kolumnentitel und Seitenfuß stehen im Inhaltsstrom und zerschneiden Wörter + („… alle Ausbildungsabschnitte ord-“ / Fußzeile / „nungsgemäß absolviert“); + nur an der Schnittstelle ist der Trennstrich eine Silbentrennung. + - Normkopf und Titel stehen auf getrennten Zeilen, der erste Absatz kann am + Titel kleben, und ein umbrochener Titel endet auf ein Komma. + + Gegenprobe: Das Portal `landesrecht-mv.de` führt zum Stichtag dieser Welle + (27.08.2026) genau diese Fassung als *aktuelle* Gesamtausgabe („Gesamtausgabe + in der Gültigkeit vom 01.10.2016 bis 31.08.2026“). Ihr Wortlaut ist über die + Browsersteuerung Norm für Norm gegen die hier abgelegte Fassung gehalten + worden. + +3. Nachfassung — es gibt keine + Artikel 44 tritt erst am 1. September 2026 in Kraft. Das Portal führt allein + die geltende Gesamtausgabe; eine künftige Fassung gibt es dort nicht, und die + Adressform `…/document/<Kennung>@<JJJJMMTT>` weist es ab (geprüft). Der Fall + reicht deshalb — wie der thüringische — bis zur Anwendung, nicht bis zum + normweisen Abgleich. + +4. Was der Fall trägt + - Die *Artikelwahl* in einem Mantelgesetz mit rund sechzig Artikeln, von denen + jeder ein anderes Werk ändert. Kein anderer Belegfall prüft sie so scharf. + - Die *Inhaltsübersicht als eigene Norm*: Der erste Befehl ändert die Angabe zu + § 10, der siebte die Überschrift des § 10 selbst. + - Die Wortwahl „die Angabe zu § 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt“ + neben dem geläufigen „wie folgt gefasst“. + - Eine Bereichs-Streichung samt Bereichs-Umnummerierung („Die Nummern 2 und 3 + werden gestrichen“, „Die Nummern 4 bis 6 werden zu den Nummern 2 bis 4“) — + mit „werden zu“ statt „werden“. + - Kolumnentitel *und* Seitenfuß im Inhaltsstrom, mitten im Befehlstext. + - Hochgestellte Fußnotenziffern an den Artikel-Überschriften des Mantelgesetzes + („Änderung der … amtstierärztlicher Dienst⁴⁴“). + +5. Benannte Grenzen + Vier der 24 Befehle bleiben liegen, sämtlich die *Anlagen* betreffend: + Nummer 10 Buchstaben a bis c ändern die Anlage 1 (Ausbildungsrahmenplan) über + deren „Ausbildungsabschnitte“, Nummer 11 ersetzt die Anlage 2 durch eine + Fassung, die im *Anhang des Änderungsgesetzes* steht. Die Anlagen sind + Tabellen und Vordrucke; der kanonische Klartext hat für sie keine Form, und + sie sind in der Stammfassung deshalb nicht mitgeführt. Der Verweis auf einen + Anhang des ändernden Gesetzes ist überdies eine Form, die das Erzeugnis nicht + auflöst. |
