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* Drei benannte Reste, drei allgemeine MängelMatthias Andreas Benkard23 hours1-2/+8
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Sie standen als begründete Kommentare in den Prüfungen, jeder mit seinem Belegfall — und jeder war allgemein, nicht die Eigenheit seines Falls. Erstens räumt auch eine Aufhebung eine Bezeichnung. Die Schritt-Ordnung kannte bisher nur Umnummerierungen als Räumende. Im GEG macht ein Punkt der Kaskade des § 108 Absatz 1 aus den bisherigen Nummern 4 bis 6 die Nummern 8 bis 10, während ein anderer die bisherige Nummer 9 aufhebt; die Aufhebung suchte danach eine Nummer 9, die inzwischen eine andere Einheit war. Dass eine Aufhebung mitunter einen Platzhalter hinterlässt und dann nichts freigibt, steht erst am Bestand fest und schadet nicht: Vorrang erhält sie nur gegenüber Schritten, die dieselbe Bezeichnung neu vergeben, und eine zugleich weggefallene und neu vergebene Bezeichnung gibt es nicht. Zweitens ist ein Zwischentitel kein Teil des vorangehenden Absatzes. „Aus dem Bereich Verkehr:“ trägt keine Absatzbezeichnung und wurde deshalb angehängt — der Absatz endete dann nicht auf den Punkt, den „In Absatz 4a wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt“ meint. Er ist jetzt ein eigener, bezeichnungsloser Absatz, wie ihn der Vorspann einer Norm ohnehin bildet. Drittens erbt neu eingesetzter Wortlaut die amtliche Satzzählung. Führt das Stammgesetz sie, so trägt der aus dem Gesetzblatt zitierte Text sie gleichwohl nicht: Sie gehört zur Fassung, nicht zum Verkündungstext. Angefasst wird nur ein geänderter, einzeiliger, mehrsätziger Absatz ohne Zählung — die Mehrzeiligkeit hält Aufzählungen heraus. Geprüft: 348 Tests, REUSE 180/180. GEG 117/2 (war 116/3), dessen Beschlussempfehlung 70 (war 69), § 108 Absatz 1 mit lückenloser Nummernfolge 1 bis 32. Berlin ASOG 6/6 und alle 171 Normen gleich der amtlichen Nachfassung — die beiden benannten Abweichungen sind fort. Bayern, Niedersachsen und die übrigen Belegfälle unverändert. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I47d3f9f150cb628ba5a298e95f2c647dac6ffa45
* Ein Gesetz tritt nicht notwendig auf einen Schlag in KraftMatthias Andreas Benkard23 hours1-2/+21
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Das Dritte UWG-Änderungsgesetz lässt seinen Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c am 19. Juni 2026 wirksam werden und alles Übrige erst am 27. September; das Infektionsschutz-Änderungsgesetz von 2020 ändert dasselbe Stammgesetz in zwei Artikeln zu zwei Zeitpunkten. Wer alle Befehle zugleich anwendet, erhält dort eine Fassung, die an keinem einzigen Tag gegolten hat. Genau das tat ÄndGgner bisher, und zwar schweigend — die auffälligste Stelle, an der ein Werkzeug, das nie stillschweigend verwerfen will, doch etwas verschwieg. Der Schlussartikel wird jetzt gelesen. Die Artikelwahl erfasst ihn nicht, denn er trägt weder Änderungsformel noch Stammgesetz; maßgeblich ist der erste Artikel hinter dem letzten ändernden, damit in einem Gesetzblatt mit mehreren Gesetzen jedes seine eigene Schlussvorschrift bekommt. Erkannt werden die Grundregel, der Vorbehalt zugunsten späterer Absätze, die abweichende Anordnung für Artikel, Nummern, Buchstaben und Doppelbuchstaben sowie die Rückwirkung („mit Wirkung vom“). Nennt der Wortlaut kein Datum, sondern die Verkündung, so wird keines erfunden: Der Verkündungstag steht nicht im Gesetzestext. Zugeordnet wird über die Herkunft des Befehls — Artikel und Gliederungspfad —, und es gewinnt die besonderste Anordnung. Mit --stichtag (im Vordruck: „Stichtag“) ergibt sich die an jenem Tag geltende Fassung; was noch nicht galt, bleibt unangewandt und steht für sich, nicht unter den Gründen des Scheiterns. Ohne Stichtag bleibt es beim vollen Bestand, aber die Staffelung wird gerügt. Geprüft: 348 Tests (339 + 6 Einheitstests des Lesers + 3 Belegfälle), REUSE 180/180. UWG 1/19 Befehle am 19. Juni gegen 19/19 am 27. September, GEG 115 gegen 116, IfSG 65 gegen 75 — jeweils ohne Zuwachs an manuellen Resten. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I887f233c72a4e49b69f9ede3154dcadd704fb0c3
* Gelesen wird, was im Satz steht, nicht was zuerst gezeichnet wurdeMatthias Andreas Benkard24 hours1-4/+26
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Das Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt zeichnet den ganzseitenbreiten Titelblock des Gesetzes zuletzt — nach beiden Spalten, obgleich er über ihnen steht. Im Inhaltsstrom stand er damit mitten in einem Zitat, das über den Seitenwechsel läuft: „… zur Sicherung des Be-“, Titelblock, „triebs von Unterkünften …“. Der Wortlaut der Anlage Nummer 31 trug den Titel des Änderungsgesetzes in sich, und die Nummer wich als einzige aus einem Grunde von der amtlichen Nachfassung ab, der weder in der Erkennung noch in der Anwendung lag. Maßgeblich ist fortan das Satzbild in der einfachen Gestalt, die die Gesetzblätter durchweg haben: zwei Spalten, dazwischen eine Rinne, und darüber oder dazwischen einzelne ganzseitenbreite Zeilen. Gesucht wird die Rinne — die senkrechte Linie, die möglichst wenige Zeilen überschreiten, die nahe der Mitte des Satzspiegels liegt und zu deren beiden Seiten je eine Spalte von nennenswerter Breite steht. Die wenigen Zeilen, die sie gleichwohl überschreiten, sind die breiten; sie zerlegen die Seite in Bänder. Gelesen wird Band für Band von oben nach unten, in jedem Band erst die linke, dann die rechte Spalte. Der übliche XY-Schnitt der Literatur leistet das nicht, und der erste Versuch danach hat es bewiesen: Teilt man erst waagerecht am weitesten Weißraumband, so zerfällt eine zweispaltige Seite mit Kolumnentitel in oben und unten, ehe sie in links und rechts zerfällt; gelesen wird links oben, rechts oben, links unten, rechts unten. Im Infektionsschutzgesetz zerriss das eine Aufzählung mitten entzwei und ließ von fünfundsiebzig Befehlen einundvierzig übrig. Die Spalte hat deshalb den Vorrang vor dem Band. Zwei Vorsichtsmaßregeln begrenzen den Eingriff, der sonst jeden Extraktionslauf berührte: Innerhalb einer Spalte bleibt es bei der Reihenfolge des Inhaltsstroms, und findet sich keine Rinne, so bleibt die Seite unangetastet. Der Eingriff kann Spalten und breite Zeilen gegeneinander versetzen, niemals aber den Satz einer Spalte durcheinanderbringen, deren Strom schon stimmte. Ausgezählt über den ganzen Beispielbestand ändern fünfzehn der fünfundvierzig PDF-Dateien ihren Auszug; nachgesehen sind sie sämtlich, und wo sie den Fließtext betreffen, rücken sie einen Vorspann an die Stelle, an der er im Satz steht (Berlin, Thüringen, die Beispielsynopse zum Produkthaftungsrecht). Die Anlage Nummer 31 gleicht nunmehr der amtlichen Nachfassung; es verbleiben zwei benannte Abweichungen, keine davon in der Anwendung begründet. Alle dreihundertneununddreißig Prüfungen laufen durch, darunter jede gepinnte Zahl des Bestandes; REUSE meldet 176/176. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I80f100bba2b8e48d0d292fb310f4a9c98fc519ec
* Der Browser bekommt den Notausgang, den die Befehlszeile schon hatteMatthias Andreas Benkard36 hours1-10/+21
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die Browserfassung galt als die vollwertige zweite Fassung des Erzeugnisses. Zwei Angaben der Befehlszeile fehlten ihr aber: die Beschränkung auf einen einzelnen Artikel und die Ausgabe des maschinell gelesenen Textes. Die erste war im Vordruck nicht vorgesehen, obwohl Arbeiter und Rechenwerk den Wert längst durchreichten — das Formular sandte an ihrer Stelle hart einen leeren Wert. Die zweite war überhaupt nicht erreichbar. Das Fehlende wiegt ungleich. Die Artikelangabe erspart Mühe; die Textausgabe dagegen ist der einzige Weg, einem unerklärlich unangewandten Befehl auf den Grund zu gehen. Wer im Browser arbeitete, stand vor einem Ergebnis, das er nicht nachprüfen konnte, und war auf die Befehlszeile verwiesen — also gerade auf das, was die Browserfassung entbehrlich machen sollte. Die Textgewinnung wandert deshalb aus der Befehlszeilenklasse in den gemeinsamen Kern (Pipeline.extrahiereText); beide Fassungen nehmen fortan denselben Weg. Der Vordruck erhält das Feld „Anzuwendender Artikel“ und das Ankreuzfeld „Statt der Synopse nur den maschinell gelesenen Text der Änderungsdokumente ausgeben“; das Ergebnis kommt wie die Synopse als Verweis zum Öffnen und Sichern. Nebenbei verträgt die Umsetzung nach Wahrheitswerten nun ein nicht gesetztes Feld, das als „undefined“ herüberkommt. Das Handbuch zählt die Absätze des § 14 wieder fortlaufend — es führte (6) und (7) zweimal — und stellt die Angaben des Vordrucks den Schaltern des § 6 Absatz 2 gegenüber. Eine neue Prüfung hält die Ausgabe des Notausgangs gegen den Text, den der Parser bekommt: Führte sie einen anderen vor, so wiese sie in die Irre. Der Prüfbestand umfasst hiernach 335 Prüfungen, sämtlich grün; REUSE meldet 174/174. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I2a9aee042b6454f8d591bc415a5c6f1c1e7b40b6
* Der Rest sagt fortan, welcher Art er istMatthias Andreas Benkard46 hours1-0/+13
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Eine Synopse mit fünfzig liegengebliebenen Befehlen war bisher eine unsortierte Liste von achtundsechzig verschiedenen Sätzen. Wer sie las, erfuhr über jeden einzelnen Befehl das Genaue und über das Ganze nichts — namentlich nicht, ob eine Vorlage am Werkzeug scheitert, am Wortlaut des Änderungsgesetzes oder am falschen Stand des Stammgesetzes. Neben den ausformulierten Grund tritt deshalb seine Art. Vergeben wird sie dort, wo der Grund entsteht: Die Stellenauflösung, die Textoperation und die Zeilensuche in der Inhaltsübersicht führen sie mit ihrem Wortlaut, weil allein die erzeugende Stelle sie kennt. Der Wortlaut bleibt unberührt und maßgeblich — der Grundsatz der Nichtverwerfung verlangt die genaue Auskunft im Einzelfall; gebündelt wird nur, was ohne Ordnung eine bloße Liste wäre. Den größten Ertrag trägt die Auszählung sofort: Von den fünfzig Resten des Gebäudeenergiegesetzes gegen den heutigen Stamm sind einundvierzig von einer einzigen Art, nämlich „Zieltext nicht vorhanden“ — die Handschrift eines Stammgesetzes, das jünger ist als das Änderungsgesetz. Diese Lage rügt das Werkzeug nunmehr eigens. Dazu liest es die Standangabe der Quelle, und zwar nicht die Standzeile allein: Das gii-XML führt daneben Hinweise der Form „Änderung durch Art. 1 G v. 18.11.2020 … textlich nachgewiesen“, die bezeugen, dass der Wortlaut die Änderung längst trägt, während die Standzeile noch die vorige nennt. Genau daran scheiterten im Infektionsschutzgesetz siebenundzwanzig Befehle, ohne dass jemand den Grund benennen konnte. Verglichen wird das späteste genannte Datum mit der Fassung, die der Einleitungssatz fortschreibt; ist der Stamm der jüngere, ergeht die Rüge einmal je Dokument. Fehlt eine Angabe, schweigt die Prüfung. Zwei Anwendungslücken sind daneben geschlossen: Das ankerlose Anfügen ganzer Paragraphen wird angewandt statt gemeldet, und die Zurückweisung des Einfügeankers „am Ende“ ist als bewusst gezogene Grenze kenntlich gemacht — die Verbindung kommt im gesamten Prüfbestand kein einziges Mal vor, und Vorschriften auf Verdacht werden nicht geschrieben. Geprüft mit „mvnw verify“: 332 Prüfungen, kein Fehlschlag; keine gepinnte Zahl hat sich geändert. REUSE 168/168. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I042c4389034f728c4b66f8161dc15e05938185ba
* Die Anlage wird eine Norm, ihre Nummern noch nichtMatthias Andreas Benkard2 days1-5/+7
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Der Klartext-Parser trägt fortan Anlagen: „Anlage“, „Anlage 2“ und „Anhang“ eröffnen eine eigene Norm, deren Bezeichnung genau so lautet wie im gii-XML, und vom ersten Anlagenkopf an gehört alles Folgende zu ihr — ihre inneren Überschriften gliedern nicht mehr das Gesetz, und ein Paragraph, den sie zitieren, eröffnet keine Norm. Berlin ist damit zur Hälfte belegt. Artikel 2 des Änderungsgesetzes schreibt das LAF-Errichtungsgesetz vollständig fort; alle fünf Normen gleichen danach der amtlichen Fassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 bleibt bei der Erkennung, und der Grund ist benannt statt umgangen: Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten der Anlage, die dort als Überschriften stehen — „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“ —, während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ sucht, die im Text der Anlage vielfach vorkommt. Die Gegenprobe belegt es: Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei, mehrdeutig bleibt der Rest. Die Nummern einer Anlage brauchen einen eigenen Rang zwischen Norm und Absatz. Solange er fehlt, bringt die Beilage von zweimal 380 kB Stammfassung keinen Prüfgewinn; ihr Bezugsweg steht in „Berlin/SOURCES“ und führt in zwei Abrufen wieder dorthin. Dort ist auch der zweite Berliner Befund festgehalten: Das Portal setzt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte. Geprüft durch „mvnw verify“: 328 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt, REUSE-Konformität 165 von 165. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ifdda599a8c641ce66d0370b2a027f556adb4d86d
* Ein Änderungsgesetz schreibt zwei Stammgesetze fortMatthias Andreas Benkard2 days1-7/+8
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Schleswig-Holstein ändert mit einem Gesetz die Gemeindeordnung und die Kreisordnung zugleich, jede in ihrem eigenen Artikel. Beide Stammfassungen sind nun über die Browsersteuerung beschafft — Vor- wie Nachfassung —, und beide werden vollständig fortgeschrieben: je ein Neufassungsbefehl, kein Rest, und danach gleicht die Gemeindeordnung in allen 167, die Kreisordnung in allen 86 Normen der amtlichen Fassung vom 31. März 2026. Der dritte Artikel ändert ein anderes Änderungsgesetz und bleibt zu Recht unbeachtet. Der Portalsatz hat zwei Eigenheiten. Er trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“ statt „§ 57c“); zusammengezogen gehört das zur Aufbereitung, ohne den Handgriff wären zehn Paragraphen der Gemeindeordnung dem Gesetz entgangen. Und er setzt im Klammerzusatz „(Gemeindeordnung - GO -)“ einen Bindestrich, wo das Gesetzblatt einen Gedankenstrich führt. Daran scheiterte die Trennung von Kurztitel und Abkürzung, der Einleitungssatz fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel gewählt. Der Parser nimmt den Strich fortan in beiden Gestalten an, sofern Leerraum ihn umgibt — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne. Geprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt, REUSE-Konformität 162 von 162. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I11e8e84436c9b4b0e1729f5e4be012cc35335a0c
* Der Browser bekommt, was dem Skript verwehrt bleibtMatthias Andreas Benkard2 days1-4/+8
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die Landesrechtsportale, die auf der juris-Anwendung beruhen, galten als Sackgasse: Jede Skriptabfrage erhält nur ihre leere Anwendungshülle, gleich unter welcher Adresse. Sie geben ihren Wortlaut aber jedem Browser, und über eine Browsersteuerung ist er Werk für Werk auszulesen. Damit ist die hessische Verkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung in beiden maßgeblichen Fassungen beschafft — der vom 1. Januar 2026 und der vom 4. Februar 2026 — und Hessen ist kein bloßer Erkennungsfall mehr, sondern ein voller Belegfall: einundzwanzig Befehle, kein Rest, und alle zweiundfünfzig Normen gleichen zeichengenau der amtlichen Nachfassung. Der Weg dorthin hat fünf allgemeine Lücken aufgedeckt. Der Klartext-Parser verlangte für jeden Normkopf eine Überschrift, die eine Verordnung nicht führt, und kannte die ausgeschriebene Gliederung nicht („Erster Teil“); ein Aufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt ihm als Unter-Überschrift. Der Anwender behandelte die Streichung einer Absatzbezeichnung wie die Aufhebung des Absatzes, setzte Platzhalter auch dort, wo kein Platz zu halten war, und ließ ein Wort, das an die Stelle eines Satzzeichens tritt, am Vorwort kleben. Zwei stille Mängel kamen unverhofft mit: „List.remove“ war zweimal ein geboxter Index übergeben, sodass der Aufruf an die suchende Überladung band, nichts fand und nichts meldete. Betroffen war neben der Aufhebung eines Absatzes auch dessen Neufassung durch mehrere — der alte Absatz blieb neben den neuen stehen. Geprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt, REUSE-Konformität 157 von 157. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I20ac8a7bc66357cd66daa167184b06b8c419f843
* Die fortlaufende Quelltextquelle zieht umMatthias Andreas Benkard2 days1-1/+1
| | | | | | | | | | | | | | | | | | Gerrit (gerrit.benkard.de/plugins/gitiles/aendggner) weicht https://git.benkard.de/mulk/aendggner. Nachgezogen ist die Anschrift an allen fünf Stellen: im Handbuch (§ 3 Abs. 2), im Feld SPDX-PackageDownloadLocation der REUSE.toml, in der Zeile „Fortlaufend“ des beigelegten quelltext-fassung.txt (deploy/webpaket.sh) sowie in den Fußzeilen der Startseite und des Impressums. Dort trug der Verweis die Beschriftung „Gerrit“; sie lautet fortan „Git“, denn sie benennt keine bestimmte Oberfläche mehr. Damit bleibt die Nennung nach AGPLv3 § 13 erreichbar. Die REUSE-Prüfung meldet unverändert Konformität mit der Spezifikation 3.3 (154/154). Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I52f5fadfece4b0fb7e8c09c097835b90a701a449
* Das Handbuch liegt auch in Markdown vorMatthias Andreas Benkard2 days1-0/+675
Das Handbuch stand allein als AsciiDoc; wer den Quelltext über ein Verzeichnis betrachtet, das nur Markdown darstellt, sah es als Rohtext. Die Übersetzung gibt den Wortlaut unverändert wieder. Übersetzt sind allein die Auszeichnungen: Überschriften, Quelltextblöcke, Verweise, Aufzählungen und die Begriffsverzeichnisse. Der Attributkopf des AsciiDoc entfällt; an seine Stelle tritt ein Inhaltsverzeichnis über die siebzehn Paragraphen und den Lizenzabschnitt. Die REUSE-Angaben stehen als HTML-Kommentar im Kopf. Die Folge der Absatzziffern ist gegen die AsciiDoc-Fassung abgeglichen und stimmt überein, einschließlich der dort vorgefundenen doppelten Zählung der Absätze 6 und 7 des § 14, die unangetastet bleibt. Die Prüfung meldet unverändert Konformität mit der REUSE-Spezifikation 3.3 (155/155). Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ie930a0f5d847a66522a5f2193ef8524c0cd24487