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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 16:00:25 +0200 |
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| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 16:00:25 +0200 |
| commit | 5203e9407979dbb920bc796ee457ce7c12911ef9 (patch) | |
| tree | c2a51745e1e3ca31feb3f8daf8b4a7533fa98ed1 /README.md | |
| parent | fa6a5491cac88e1529454572c900bfa19b8c9fbe (diff) | |
Die Anlage wird eine Norm, ihre Nummern noch nicht
Der Klartext-Parser trägt fortan Anlagen: „Anlage“, „Anlage 2“ und „Anhang“
eröffnen eine eigene Norm, deren Bezeichnung genau so lautet wie im gii-XML, und
vom ersten Anlagenkopf an gehört alles Folgende zu ihr — ihre inneren
Überschriften gliedern nicht mehr das Gesetz, und ein Paragraph, den sie
zitieren, eröffnet keine Norm.
Berlin ist damit zur Hälfte belegt. Artikel 2 des Änderungsgesetzes schreibt das
LAF-Errichtungsgesetz vollständig fort; alle fünf Normen gleichen danach der
amtlichen Fassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 bleibt bei der Erkennung, und der
Grund ist benannt statt umgangen: Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten
der Anlage, die dort als Überschriften stehen — „Nummer 6“, „Nummer 23“,
„Nummer 31“ —, während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ sucht, die
im Text der Anlage vielfach vorkommt. Die Gegenprobe belegt es: Werden die
Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die Zahl der
angewandten Befehle von zwei auf drei, mehrdeutig bleibt der Rest. Die Nummern
einer Anlage brauchen einen eigenen Rang zwischen Norm und Absatz.
Solange er fehlt, bringt die Beilage von zweimal 380 kB Stammfassung keinen
Prüfgewinn; ihr Bezugsweg steht in „Berlin/SOURCES“ und führt in zwei Abrufen
wieder dorthin. Dort ist auch der zweite Berliner Befund festgehalten: Das Portal
setzt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte.
Geprüft durch „mvnw verify“: 328 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,
REUSE-Konformität 165 von 165.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: Ifdda599a8c641ce66d0370b2a027f556adb4d86d
Diffstat (limited to 'README.md')
| -rw-r--r-- | README.md | 12 |
1 files changed, 7 insertions, 5 deletions
@@ -441,12 +441,14 @@ Telemedienzuständigkeitsgesetz, Landesmediengesetz, Ausführungsgesetz zum Fall des Heftes, das WDR-Gesetz —, jeweils mit Akzeptanztests gegen die amtlichen Nachfassungen. -(3) Für Berlin reicht die Prüfung bis zur Befehlserkennung — dort -vollständig, aber ohne Anwendung —, weil dessen Stammfassungen noch nicht -beschafft sind. Die Landesportale geben sie einer Skriptabfrage nicht aus, +(3) Die Landesportale geben ihre Stammfassungen einer Skriptabfrage nicht aus, sondern nur ihre leere Anwendungshülle; einem Browser dagegen schon, und auf -diesem Wege sind die hessische und die beiden schleswig-holsteinischen -Stammfassungen beschafft worden. Thüringens Portal gibt sie ebensowenig aus; dort ist die konsolidierte +diesem Wege sind die hessische, die beiden schleswig-holsteinischen und die +Berliner Stammfassung beschafft worden. Für Berlin reicht die Prüfung gleichwohl +nur beim Artikel 2 bis zur Anwendung; Artikel 1 ändert zu fünf Sechsteln eine +Anlage, deren Einheiten als Überschriften gesetzt sind („Nummer 6“) und einen +eigenen Rang zwischen Norm und Absatz verlangen, den das Datenmodell noch nicht +führt. Thüringens Portal gibt sie ebensowenig aus; dort ist die konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den drei Änderungsheften des Gesetzblattes zusammengesetzt, die die Parlamentsdatenbank des Landtags frei ausgibt. |
