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index f821362..af7a157 100644
--- a/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES
+++ b/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES
@@ -77,12 +77,39 @@ Beispieldaten Mecklenburg-Vorpommern — Herkunft und Aufbereitung
- Hochgestellte Fußnotenziffern an den Artikel-Überschriften des Mantelgesetzes
(„Änderung der … amtstierärztlicher Dienst⁴⁴“).
-5. Benannte Grenzen
- Vier der 24 Befehle bleiben liegen, sämtlich die *Anlagen* betreffend:
- Nummer 10 Buchstaben a bis c ändern die Anlage 1 (Ausbildungsrahmenplan) über
- deren „Ausbildungsabschnitte“, Nummer 11 ersetzt die Anlage 2 durch eine
- Fassung, die im *Anhang des Änderungsgesetzes* steht. Die Anlagen sind
- Tabellen und Vordrucke; der kanonische Klartext hat für sie keine Form, und
- sie sind in der Stammfassung deshalb nicht mitgeführt. Der Verweis auf einen
- Anhang des ändernden Gesetzes ist überdies eine Form, die das Erzeugnis nicht
- auflöst.
+5. Die Anlage 1 (nachgetragen am 28.08.2026)
+ Die Stammfassung führt seither den Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) mit. Er
+ steht im Ursprungsheft GVOBl. M-V 2016 Nr. 12 auf den Seiten 498 bis 500 und
+ ist über das Internet-Archiv beschafft worden, weil der Wirt regierung-mv.de
+ einer Skriptabfrage nicht antwortet:
+ https://web.archive.org/web/20220302185826/https://www.regierung-mv.de/static/
+ Regierungsportal/Justizministerium/Inhalte/Rechtliches/GVOBI.M-V/Dateien/
+ GVOBl_1245663.pdf (abgerufen am 28.08.2026).
+
+ Der Befund dabei ist wichtiger als der Nachtrag selbst: **Die Anlage 1 ist
+ keine Tabelle.** Sie ist gegliederter Fließtext — je Ausbildungsabschnitt eine
+ Kopfzeile, die Ausbildungsstelle, die Dauer und eine Spiegelstrichliste der
+ Inhalte. Der kanonische Klartext trägt sie unverändert; die frühere Annahme,
+ die Anlagen ließen sich nur als Tabellen führen, trifft allein auf die Anlage 2
+ zu (Vordruck des Befähigungsberichts mit den Spalten Wertung, Wertigkeit,
+ Einzelergebnis).
+
+ Aufbereitet mit `--extract-only`: Kopfzeilen ohne Doppelpunkt, Spiegelstriche
+ als „ - “ eingerückt, der Kolumnentitel („Nr. 12 Tag der Ausgabe …“) entfernt.
+ Die fünf Ausbildungsabschnitte werden — wie die Nummern des Berliner
+ Zuständigkeitskatalogs — als eigene Normen geführt: „Anlage 1
+ Ausbildungsabschnitt 1“ bis „… 5“.
+
+6. Benannte Grenzen
+ Zwei der 24 Befehle bleiben liegen:
+ - Nummer 10 Buchstabe b fügt einen ganzen Ausbildungsabschnitt ein. Eine neue
+ Norm *innerhalb* einer Anlage setzt das Erzeugnis nicht; die Einfügung ganzer
+ Einheiten ist an den §-Kopf gebunden.
+ - Nummer 11 ersetzt die Anlage 2 durch eine Fassung, die im *Anhang des
+ Änderungsgesetzes* steht. Der Verweis auf einen Anhang des ändernden Gesetzes
+ wird nicht aufgelöst, und die neue Fassung liegt damit nicht vor. Was nicht
+ vorliegt, lässt sich nicht anwenden.
+
+ Die Anlage 2 selbst ist aus demselben Grund nicht nachgetragen: Sie ist ein
+ Vordruck, ihr einziger Befehl ersetzt sie ohnehin ganz, und ihre Form wäre die
+ einzige im ganzen Beispielkorpus, für die der kanonische Klartext keine hat.