diff options
Diffstat (limited to 'src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES')
| -rw-r--r-- | src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES | 45 |
1 files changed, 36 insertions, 9 deletions
diff --git a/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES index f821362..af7a157 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES +++ b/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/SOURCES @@ -77,12 +77,39 @@ Beispieldaten Mecklenburg-Vorpommern — Herkunft und Aufbereitung - Hochgestellte Fußnotenziffern an den Artikel-Überschriften des Mantelgesetzes („Änderung der … amtstierärztlicher Dienst⁴⁴“). -5. Benannte Grenzen - Vier der 24 Befehle bleiben liegen, sämtlich die *Anlagen* betreffend: - Nummer 10 Buchstaben a bis c ändern die Anlage 1 (Ausbildungsrahmenplan) über - deren „Ausbildungsabschnitte“, Nummer 11 ersetzt die Anlage 2 durch eine - Fassung, die im *Anhang des Änderungsgesetzes* steht. Die Anlagen sind - Tabellen und Vordrucke; der kanonische Klartext hat für sie keine Form, und - sie sind in der Stammfassung deshalb nicht mitgeführt. Der Verweis auf einen - Anhang des ändernden Gesetzes ist überdies eine Form, die das Erzeugnis nicht - auflöst. +5. Die Anlage 1 (nachgetragen am 28.08.2026) + Die Stammfassung führt seither den Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) mit. Er + steht im Ursprungsheft GVOBl. M-V 2016 Nr. 12 auf den Seiten 498 bis 500 und + ist über das Internet-Archiv beschafft worden, weil der Wirt regierung-mv.de + einer Skriptabfrage nicht antwortet: + https://web.archive.org/web/20220302185826/https://www.regierung-mv.de/static/ + Regierungsportal/Justizministerium/Inhalte/Rechtliches/GVOBI.M-V/Dateien/ + GVOBl_1245663.pdf (abgerufen am 28.08.2026). + + Der Befund dabei ist wichtiger als der Nachtrag selbst: **Die Anlage 1 ist + keine Tabelle.** Sie ist gegliederter Fließtext — je Ausbildungsabschnitt eine + Kopfzeile, die Ausbildungsstelle, die Dauer und eine Spiegelstrichliste der + Inhalte. Der kanonische Klartext trägt sie unverändert; die frühere Annahme, + die Anlagen ließen sich nur als Tabellen führen, trifft allein auf die Anlage 2 + zu (Vordruck des Befähigungsberichts mit den Spalten Wertung, Wertigkeit, + Einzelergebnis). + + Aufbereitet mit `--extract-only`: Kopfzeilen ohne Doppelpunkt, Spiegelstriche + als „ - “ eingerückt, der Kolumnentitel („Nr. 12 Tag der Ausgabe …“) entfernt. + Die fünf Ausbildungsabschnitte werden — wie die Nummern des Berliner + Zuständigkeitskatalogs — als eigene Normen geführt: „Anlage 1 + Ausbildungsabschnitt 1“ bis „… 5“. + +6. Benannte Grenzen + Zwei der 24 Befehle bleiben liegen: + - Nummer 10 Buchstabe b fügt einen ganzen Ausbildungsabschnitt ein. Eine neue + Norm *innerhalb* einer Anlage setzt das Erzeugnis nicht; die Einfügung ganzer + Einheiten ist an den §-Kopf gebunden. + - Nummer 11 ersetzt die Anlage 2 durch eine Fassung, die im *Anhang des + Änderungsgesetzes* steht. Der Verweis auf einen Anhang des ändernden Gesetzes + wird nicht aufgelöst, und die neue Fassung liegt damit nicht vor. Was nicht + vorliegt, lässt sich nicht anwenden. + + Die Anlage 2 selbst ist aus demselben Grund nicht nachgetragen: Sie ist ein + Vordruck, ihr einziger Befehl ersetzt sie ohnehin ganz, und ihre Form wäre die + einzige im ganzen Beispielkorpus, für die der kanonische Klartext keine hat. |
