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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 20:55:14 +0200 |
|---|---|---|
| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 20:55:14 +0200 |
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| parent | 5203e9407979dbb920bc796ee457ce7c12911ef9 (diff) | |
Der Stamm bekommt das Alter, das der Einleitungssatz nennt
Die beiden größten Restzahlen des Prüfbestands — GEG einundfünfzig, IfSG
siebenundzwanzig manuell zu prüfende Befehle — waren nie gepinnt, und niemand
hatte sie je gegen ein Sollergebnis gehalten. Der Verdacht stand im Raum, sie
seien kein Mangel des Werkzeugs, sondern ein Altersunterschied: Das gii-XML ist
die heutige konsolidierte Fassung, während das Änderungsgesetz von 2023 bzw.
2020 auf die damalige zielt. Der Verdacht trifft zu, aber nicht ganz.
Beschafft sind die zeitrichtigen Fassungen aus dem Wayback-Schnappschuss des
amtlichen Archivs „xml.zip“ — dasselbe Format, das der Loader ohnehin liest.
Maßgeblich für die Wahl ist der Einleitungssatz des Änderungsgesetzes; beide
Schnappschüsse tragen genau den dort genannten Stand.
Gegen sie gerechnet, blieben zunächst fünf und sieben Reste. Diese zwölf sind
erstmals echte Befunde gewesen, und neun von ihnen benannten vier allgemeine
Mängel, die alle behoben sind: Eine Wortersetzung griff in längere Wörter
hinein und verbrauchte mit „schwerwiegende“ auch „schwerwiegender“; eine
eingerückte Aufzählungsmarke galt als Satzende, weshalb ein Absatz mit
Aufzählung mehr Sätze zählte als das Gesetzblatt; eine Ordnungszahl vor einem
Gliederungswort ebenso; eine Nummer wurde im ganzen Absatz gesucht statt im
benannten Satz; und eine Gliederungseinheit, die Rahmen und Befehl beide
nennen, suchte sich innerhalb ihrer selbst.
Übrig bleiben drei Reste im GEG, jeder im Test einzeln begründet: zweimal
dieselbe Kaskade des § 108 — die Aufhebung einer „bisherigen“ Nummer, deren
Bezeichnung ein anderer Punkt gerade neu vergibt, und eine Begleitklausel ohne
eigene Ortsangabe — und einmal die Überschrift einer Nummer der Anlage 8. Das
letzte ist dieselbe offene Modellfrage wie bei Berlins Anlage.
Vier gepinnte Zahlen sind dadurch gestiegen; der Grund steht jeweils im Test.
Das WDR-Gesetz trägt seither keinen Rest mehr.
Geprüft mit „mvnw verify“: 330 Prüfungen, kein Fehlschlag; REUSE 167/167.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I338e78ec3d46e0d0d8e57e77831ebae34497ae7b
Diffstat (limited to 'src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES')
| -rw-r--r-- | src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES | 18 |
1 files changed, 18 insertions, 0 deletions
diff --git a/src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES index a0ca9aa..17a8245 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES +++ b/src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES @@ -2,6 +2,24 @@ Stammgesetz: - Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) - https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html (GEG.pdf, BJNR172810020.xml, BJNR172810020.epub) + Das ist die HEUTIGE konsolidierte Fassung; sie ist jünger als das + Änderungsgesetz von 2023 und bleibt als Belegfall dieser Lage liegen. + +Stammgesetz in der Fassung VOR dem Änderungsgesetz von 2023: +- BJNR172810020-2023.xml -- Stand "Geändert durch Art. 18a G v. 20.7.2022 + I 1237", also genau die Fassung, die der Einleitungssatz des + Änderungsgesetzes nennt ("das durch Artikel 18a des Gesetzes vom + 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist"). +- Herkunft: Wayback-Schnappschuss des amtlichen xml.zip, + http://web.archive.org/web/20230708085648id_/https://www.gesetze-im-internet.de/geg/xml.zip + (Schnappschuss vom 08.07.2023, Dateidatum im Archiv 24.04.2023; + abgerufen am 23.08.2026). Aus dem Archiv ausgepackt und unverändert + abgelegt. +- Beschaffungsweg allgemein: Die CDX-Schnittstelle + http://web.archive.org/cdx/search/cdx?url=gesetze-im-internet.de/<kurz>/xml.zip + listet die vorhandenen Schnappschüsse; der zum Einleitungssatz passende + ist der jüngste VOR dem Verkündungstag. WebFetch erreicht + web.archive.org nicht -- nur curl. Änderungsgesetz (2023, in Kraft seit 1.1.2024, "Heizungsgesetz"): - Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des |
