From 2b614b00b5becbdef8a401ec0d4b73da6b9b1bd2 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Sun, 23 Aug 2026 20:55:14 +0200 Subject: Der Stamm bekommt das Alter, das der Einleitungssatz nennt MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Die beiden größten Restzahlen des Prüfbestands — GEG einundfünfzig, IfSG siebenundzwanzig manuell zu prüfende Befehle — waren nie gepinnt, und niemand hatte sie je gegen ein Sollergebnis gehalten. Der Verdacht stand im Raum, sie seien kein Mangel des Werkzeugs, sondern ein Altersunterschied: Das gii-XML ist die heutige konsolidierte Fassung, während das Änderungsgesetz von 2023 bzw. 2020 auf die damalige zielt. Der Verdacht trifft zu, aber nicht ganz. Beschafft sind die zeitrichtigen Fassungen aus dem Wayback-Schnappschuss des amtlichen Archivs „xml.zip“ — dasselbe Format, das der Loader ohnehin liest. Maßgeblich für die Wahl ist der Einleitungssatz des Änderungsgesetzes; beide Schnappschüsse tragen genau den dort genannten Stand. Gegen sie gerechnet, blieben zunächst fünf und sieben Reste. Diese zwölf sind erstmals echte Befunde gewesen, und neun von ihnen benannten vier allgemeine Mängel, die alle behoben sind: Eine Wortersetzung griff in längere Wörter hinein und verbrauchte mit „schwerwiegende“ auch „schwerwiegender“; eine eingerückte Aufzählungsmarke galt als Satzende, weshalb ein Absatz mit Aufzählung mehr Sätze zählte als das Gesetzblatt; eine Ordnungszahl vor einem Gliederungswort ebenso; eine Nummer wurde im ganzen Absatz gesucht statt im benannten Satz; und eine Gliederungseinheit, die Rahmen und Befehl beide nennen, suchte sich innerhalb ihrer selbst. Übrig bleiben drei Reste im GEG, jeder im Test einzeln begründet: zweimal dieselbe Kaskade des § 108 — die Aufhebung einer „bisherigen“ Nummer, deren Bezeichnung ein anderer Punkt gerade neu vergibt, und eine Begleitklausel ohne eigene Ortsangabe — und einmal die Überschrift einer Nummer der Anlage 8. Das letzte ist dieselbe offene Modellfrage wie bei Berlins Anlage. Vier gepinnte Zahlen sind dadurch gestiegen; der Grund steht jeweils im Test. Das WDR-Gesetz trägt seither keinen Rest mehr. Geprüft mit „mvnw verify“: 330 Prüfungen, kein Fehlschlag; REUSE 167/167. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: I338e78ec3d46e0d0d8e57e77831ebae34497ae7b --- src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES | 18 ++++++++++++++++++ 1 file changed, 18 insertions(+) (limited to 'src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES') diff --git a/src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES index a0ca9aa..17a8245 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES +++ b/src/test/resources/sampledata/GEG/SOURCES @@ -2,6 +2,24 @@ Stammgesetz: - Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) - https://www.gesetze-im-internet.de/geg/index.html (GEG.pdf, BJNR172810020.xml, BJNR172810020.epub) + Das ist die HEUTIGE konsolidierte Fassung; sie ist jünger als das + Änderungsgesetz von 2023 und bleibt als Belegfall dieser Lage liegen. + +Stammgesetz in der Fassung VOR dem Änderungsgesetz von 2023: +- BJNR172810020-2023.xml -- Stand "Geändert durch Art. 18a G v. 20.7.2022 + I 1237", also genau die Fassung, die der Einleitungssatz des + Änderungsgesetzes nennt ("das durch Artikel 18a des Gesetzes vom + 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist"). +- Herkunft: Wayback-Schnappschuss des amtlichen xml.zip, + http://web.archive.org/web/20230708085648id_/https://www.gesetze-im-internet.de/geg/xml.zip + (Schnappschuss vom 08.07.2023, Dateidatum im Archiv 24.04.2023; + abgerufen am 23.08.2026). Aus dem Archiv ausgepackt und unverändert + abgelegt. +- Beschaffungsweg allgemein: Die CDX-Schnittstelle + http://web.archive.org/cdx/search/cdx?url=gesetze-im-internet.de//xml.zip + listet die vorhandenen Schnappschüsse; der zum Einleitungssatz passende + ist der jüngste VOR dem Verkündungstag. WebFetch erreicht + web.archive.org nicht -- nur curl. Änderungsgesetz (2023, in Kraft seit 1.1.2024, "Heizungsgesetz"): - Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des -- cgit v1.2.1