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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-25 22:49:04 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-25 22:49:04 +0200
commit20d8b08492bea77f42d019af5db66ef184f105b3 (patch)
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Rheinland-Pfalz kennt den Strichpunkt und die Einleitung
Von den drei benannten Idiom-Grenzen des rheinland-pfälzischen Falles fallen zwei. Die erste: „In Satz 2 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „…““. Zwei Neuerungen in einem Satz. „Strichpunkt“ ist die deutsche Nebenform des Semikolons und tritt zu den Satzzeichen-Mustern hinzu — als Subjekt wie als Ziel, ohne eine einzige neue Gruppe, damit die hartkodierten Gruppennummern des Erkenners unberührt bleiben. Der Halbsatz wird eine eigene Ebene der Anfügung. Er beginnt keinen neuen Satz, sondern setzt den bestehenden hinter dem Strichpunkt fort; angefügt wird er deshalb nur, wenn der Zieltext tatsächlich auf einen Strichpunkt endet. Sonst stünde er hinter einem Punkt und wäre gerade kein Halbsatz. Als Ziel einer Struktur-Einfügung oder -Ersetzung bleibt er ausgeschlossen: Welche Hälfte eines Satzes gemeint wäre, sagt keine Bezeichnung. Die Verbundmechanik selbst brauchte keinen Eingriff. Die zweite: „In der Einleitung werden die Worte „…“ durch die Angabe „…“ ersetzt.“ Das ist ein Chapeau-Lokator wie „im Satzteil vor Nummer 1“, nur ohne Bezugspunkt; er tritt als zweite Alternative zum vorhandenen Muster. Eine echte Verengung auf den Satzteil vor der ersten Marke wäre eine eigene Stellenkomponente und ist es nicht: Kommt der Zieltext außer im Chapeau auch in einer Nummer vor, so meldet die Auflösung Mehrdeutigkeit — der richtige Ausgang. Dass beide Befehle am rheinland-pfälzischen Stamm gleichwohl nicht greifen, liegt an der Quelle und nicht am Werkzeug: Das Portal führt keine früheren Gesamtausgaben, der Stamm ist hier die Nachfassung, und ihr Wortlaut trägt die Änderung bereits. Offen bleibt die dritte Grenze, die Verweisung auf einen anderen Punkt desselben Artikels. Geprüft: 386 Tests (zuvor 381). Change-Id: I993d8645fba1c933ad8497ca175cef265df2c0b0
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-rw-r--r--README.md22
1 files changed, 17 insertions, 5 deletions
diff --git a/README.md b/README.md
index 84889b9..538f10a 100644
--- a/README.md
+++ b/README.md
@@ -328,10 +328,18 @@ Streichen und Umnummerierung.
soeben umnummerierte Einheit, weil ihr Zieltext nichts unterscheidet; eine
Wortoperation dagegen löst zunächst norm-weit auf und fällt erst dann auf jene
Einheit zurück, wenn die weite Suche mehrdeutig bleibt (§ 8 Absatz 5);
-13. Verb-Rahmen, deren Unterpunkte allein die Fundstelle tragen („Es werden
+13. der Halbsatz als Ebene der Anfügung („wird der Punkt durch einen Strichpunkt
+ ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „…““). Er beginnt keinen neuen Satz,
+ sondern setzt den bestehenden hinter dem Strichpunkt fort; angefügt wird er
+ deshalb nur, wenn der Zieltext tatsächlich auf einen Strichpunkt endet.
+ „Strichpunkt“ gilt dabei als Nebenform des Semikolons;
+14. der bezugspunktlose Chapeau-Lokator („In der Einleitung“, „Im Eingangssatz“) —
+ er meint dasselbe wie „im Satzteil vor Nummer 1“ und trägt wie dieser keine
+ eigene Stellenkomponente;
+15. Verb-Rahmen, deren Unterpunkte allein die Fundstelle tragen („Es werden
ersetzt: … in § 35 Absatz 3 die Angabe „X“ jeweils durch die Angabe „Y“,“),
sowie
-14. die Neufassung der Gesetzesüberschrift.
+16. die Neufassung der Gesetzesüberschrift.
(3) Landesrechtliche Befehlsformen bestimmt ergänzend § 13.
@@ -601,9 +609,13 @@ Berlin und Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Für
Rheinland-Pfalz (Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Unfallkasse) reicht die
Prüfung deshalb nur bis zur Befehlserkennung — nicht weil das Werkzeug es nicht
könnte, sondern weil die Vorfassung nicht zu beschaffen ist. Der Fall hat
-gleichwohl zwei allgemeine Funde gebracht: die Nebenform „die Worte“ für „die
-Wörter“ und den Seitenfuß des dortigen Gesetzblattes, der im Inhaltsstrom das
-Zitat einer Neufassung zerschneidet.
+gleichwohl vier allgemeine Funde gebracht: die Nebenform „die Worte“ für „die
+Wörter“, den Seitenfuß des dortigen Gesetzblattes, der im Inhaltsstrom das
+Zitat einer Neufassung zerschneidet, den Strichpunkt samt Halbsatz-Anfügung
+(§ 7 Absatz 2 Nummer 13) und den bezugspunktlosen Chapeau-Lokator (§ 7 Absatz 2
+Nummer 14). Offen bleibt allein die Verweisung auf einen anderen Punkt desselben
+Artikels („Die Inhaltsübersicht wird entsprechend der vorstehenden Nummer 8
+Buchst. a geändert“).
(5) Welche Konvention welches Land beisteuert, welche Stammfassungen woher
stammen und was noch offen ist, verzeichnet