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-rw-r--r--README.md22
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index 84889b9..538f10a 100644
--- a/README.md
+++ b/README.md
@@ -328,10 +328,18 @@ Streichen und Umnummerierung.
soeben umnummerierte Einheit, weil ihr Zieltext nichts unterscheidet; eine
Wortoperation dagegen löst zunächst norm-weit auf und fällt erst dann auf jene
Einheit zurück, wenn die weite Suche mehrdeutig bleibt (§ 8 Absatz 5);
-13. Verb-Rahmen, deren Unterpunkte allein die Fundstelle tragen („Es werden
+13. der Halbsatz als Ebene der Anfügung („wird der Punkt durch einen Strichpunkt
+ ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: „…““). Er beginnt keinen neuen Satz,
+ sondern setzt den bestehenden hinter dem Strichpunkt fort; angefügt wird er
+ deshalb nur, wenn der Zieltext tatsächlich auf einen Strichpunkt endet.
+ „Strichpunkt“ gilt dabei als Nebenform des Semikolons;
+14. der bezugspunktlose Chapeau-Lokator („In der Einleitung“, „Im Eingangssatz“) —
+ er meint dasselbe wie „im Satzteil vor Nummer 1“ und trägt wie dieser keine
+ eigene Stellenkomponente;
+15. Verb-Rahmen, deren Unterpunkte allein die Fundstelle tragen („Es werden
ersetzt: … in § 35 Absatz 3 die Angabe „X“ jeweils durch die Angabe „Y“,“),
sowie
-14. die Neufassung der Gesetzesüberschrift.
+16. die Neufassung der Gesetzesüberschrift.
(3) Landesrechtliche Befehlsformen bestimmt ergänzend § 13.
@@ -601,9 +609,13 @@ Berlin und Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Für
Rheinland-Pfalz (Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Unfallkasse) reicht die
Prüfung deshalb nur bis zur Befehlserkennung — nicht weil das Werkzeug es nicht
könnte, sondern weil die Vorfassung nicht zu beschaffen ist. Der Fall hat
-gleichwohl zwei allgemeine Funde gebracht: die Nebenform „die Worte“ für „die
-Wörter“ und den Seitenfuß des dortigen Gesetzblattes, der im Inhaltsstrom das
-Zitat einer Neufassung zerschneidet.
+gleichwohl vier allgemeine Funde gebracht: die Nebenform „die Worte“ für „die
+Wörter“, den Seitenfuß des dortigen Gesetzblattes, der im Inhaltsstrom das
+Zitat einer Neufassung zerschneidet, den Strichpunkt samt Halbsatz-Anfügung
+(§ 7 Absatz 2 Nummer 13) und den bezugspunktlosen Chapeau-Lokator (§ 7 Absatz 2
+Nummer 14). Offen bleibt allein die Verweisung auf einen anderen Punkt desselben
+Artikels („Die Inhaltsübersicht wird entsprechend der vorstehenden Nummer 8
+Buchst. a geändert“).
(5) Welche Konvention welches Land beisteuert, welche Stammfassungen woher
stammen und was noch offen ist, verzeichnet