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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 15:46:27 +0200 |
|---|---|---|
| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 15:46:27 +0200 |
| commit | fa6a5491cac88e1529454572c900bfa19b8c9fbe (patch) | |
| tree | 2597c2c38765f8c99fd24c664ca7ffd947a0218e /FASSUNGEN.txt | |
| parent | 8191a15cd391d28cd5098e2535d611209c3c6285 (diff) | |
Ein Änderungsgesetz schreibt zwei Stammgesetze fort
Schleswig-Holstein ändert mit einem Gesetz die Gemeindeordnung und die
Kreisordnung zugleich, jede in ihrem eigenen Artikel. Beide Stammfassungen sind
nun über die Browsersteuerung beschafft — Vor- wie Nachfassung —, und beide
werden vollständig fortgeschrieben: je ein Neufassungsbefehl, kein Rest, und
danach gleicht die Gemeindeordnung in allen 167, die Kreisordnung in allen 86
Normen der amtlichen Fassung vom 31. März 2026. Der dritte Artikel ändert ein
anderes Änderungsgesetz und bleibt zu Recht unbeachtet.
Der Portalsatz hat zwei Eigenheiten. Er trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“
statt „§ 57c“); zusammengezogen gehört das zur Aufbereitung, ohne den Handgriff
wären zehn Paragraphen der Gemeindeordnung dem Gesetz entgangen. Und er setzt im
Klammerzusatz „(Gemeindeordnung - GO -)“ einen Bindestrich, wo das Gesetzblatt
einen Gedankenstrich führt. Daran scheiterte die Trennung von Kurztitel und
Abkürzung, der Einleitungssatz fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel
gewählt. Der Parser nimmt den Strich fortan in beiden Gestalten an, sofern
Leerraum ihn umgibt — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne.
Geprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,
REUSE-Konformität 162 von 162.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I11e8e84436c9b4b0e1729f5e4be012cc35335a0c
Diffstat (limited to 'FASSUNGEN.txt')
| -rw-r--r-- | FASSUNGEN.txt | 34 |
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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 4bed432..1670a21 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -567,6 +567,40 @@ Zwei stille Mängel (2) Der Mangel nach Absatz 1 ist an beiden Stellen durch Entboxung des Index behoben. + +Artikel 20 +Der schleswig-holsteinische Belegfall + +(1) Aufgenommen werden die konsolidierten Fassungen der Gemeindeordnung und der + Kreisordnung für Schleswig-Holstein, je in der Gültigkeit vom 16. August 2025 + bis zum 30. März 2026 („GO-SH-alt.txt“, „KrO-SH-alt.txt“) sowie, allein als + Prüfmaßstab, die Fassungen ab dem 31. März 2026. + +(2) Der Belegfall („EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein“) reichte + bislang nur bis zur Befehlserkennung. Er umfasst nunmehr die Anwendung auf + beide Stammgesetze — der erste Fall, in dem ein Änderungsgesetz deren zwei + fortschreibt. Beide gleichen danach Norm für Norm der amtlichen Nachfassung, + die Gemeindeordnung in 167, die Kreisordnung in 86 Normen. + +(3) Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu behandeln. Die Sachnummer steht + dort abgetrennt („§ 57 c“); kanonisch ist „§ 57c“, und ohne diesen Handgriff + wären zehn Paragraphen der Gemeindeordnung dem Gesetz entgangen. Der + Handgriff gehört zur Aufbereitung und ist in „SOURCES“ verzeichnet. + +(4) Die zweite Eigenheit betrifft den Quelltext und ist unter Artikel 21 geregelt. + + +Artikel 21 +Bindestrich und Gedankenstrich im Klammerzusatz + +Der Klartext-Parser des Landesrechts (LandesRechtTextParser) trennt Kurztitel und +Abkürzung des Klammerzusatzes („Gemeindeordnung – GO –“) fortan auch dann, wenn +statt des Gedankenstrichs ein Bindestrich steht; so setzen ihn die +Landesrechtsportale. Verwechslungsfrei ist er, weil er an dieser Stelle von +Leerraum umgeben ist — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne. +Ohne diese Ergänzung blieb der Kurztitel ungetrennt, der Einleitungssatz des +Änderungsgesetzes fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel gewählt. + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 22. August 2026, zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
