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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 14:56:08 +0200 |
|---|---|---|
| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-23 14:56:08 +0200 |
| commit | 8191a15cd391d28cd5098e2535d611209c3c6285 (patch) | |
| tree | 8002a008a840fb47d5f3079ac9a3d3eaff10a879 /FASSUNGEN.txt | |
| parent | 08aa303759fcdd0eac0e4b0852f1c9d80520ff9c (diff) | |
Der Browser bekommt, was dem Skript verwehrt bleibt
Die Landesrechtsportale, die auf der juris-Anwendung beruhen, galten als
Sackgasse: Jede Skriptabfrage erhält nur ihre leere Anwendungshülle, gleich
unter welcher Adresse. Sie geben ihren Wortlaut aber jedem Browser, und über
eine Browsersteuerung ist er Werk für Werk auszulesen. Damit ist die hessische
Verkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung in beiden maßgeblichen Fassungen
beschafft — der vom 1. Januar 2026 und der vom 4. Februar 2026 — und Hessen ist
kein bloßer Erkennungsfall mehr, sondern ein voller Belegfall: einundzwanzig
Befehle, kein Rest, und alle zweiundfünfzig Normen gleichen zeichengenau der
amtlichen Nachfassung.
Der Weg dorthin hat fünf allgemeine Lücken aufgedeckt. Der Klartext-Parser
verlangte für jeden Normkopf eine Überschrift, die eine Verordnung nicht führt,
und kannte die ausgeschriebene Gliederung nicht („Erster Teil“); ein
Aufzählungsglied, das auf „und“ endet, galt ihm als Unter-Überschrift. Der
Anwender behandelte die Streichung einer Absatzbezeichnung wie die Aufhebung des
Absatzes, setzte Platzhalter auch dort, wo kein Platz zu halten war, und ließ
ein Wort, das an die Stelle eines Satzzeichens tritt, am Vorwort kleben.
Zwei stille Mängel kamen unverhofft mit: „List.remove“ war zweimal ein geboxter
Index übergeben, sodass der Aufruf an die suchende Überladung band, nichts fand
und nichts meldete. Betroffen war neben der Aufhebung eines Absatzes auch dessen
Neufassung durch mehrere — der alte Absatz blieb neben den neuen stehen.
Geprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt,
REUSE-Konformität 157 von 157.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I20ac8a7bc66357cd66daa167184b06b8c419f843
Diffstat (limited to 'FASSUNGEN.txt')
| -rw-r--r-- | FASSUNGEN.txt | 106 |
1 files changed, 106 insertions, 0 deletions
diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index a1538c2..4bed432 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -461,6 +461,112 @@ gitiles/aendggner“) nach „https://git.benkard.de/mulk/aendggner“ umgezogen Angabe, nicht bloß ihre Zier. + +Artikel 15 +Beschaffung konsolidierter Landesfassungen aus Einseitenanwendungen + +(1) Die Landesrechtsportale, die auf der Anwendung der juris GmbH beruhen, geben + einer Skriptabfrage nur ihre rund 5,4 Kilobyte große Anwendungshülle aus. + Sie galten deshalb bislang als unerreichbar. Einem Browser geben sie den + Wortlaut; über eine Browsersteuerung ist er, Werk für Werk und nicht im + Massenabzug, auszulesen. + +(2) Maßgeblich ist die Gesamtausgaben-Liste der Dokumentansicht. Sie führt jede + Fassung mit ihrem Geltungszeitraum und macht sie unter einer datierbaren + Anschrift der Form „…/document/aiz-jlr-<Kennung>@<JJJJMMTT>“ abrufbar. + Vor- und Nachfassung eines Änderungsvorgangs sind damit unmittelbar + bezeichenbar; das Ergebnis der Anwendung wird gegen die Nachfassung prüfbar. + +(3) Zwei Fallstricke sind vermerkt: Die Seite baut sich nachlädig auf, sodass + ein Auszug des sichtbaren Bereichs mitten im Gesetz abbricht — maßgeblich + ist der Textinhalt des Dokumentbehälters. Und die Portale führen im Kopf + ihrer Seiten einen Vorbehalt zum Text- und Data-Mining; für gemeinfreie + amtliche Werke nach § 5 des Urheberrechtsgesetzes kann er keine Wirkung + entfalten. + +(4) Herkunft und Aufbereitung im einzelnen verzeichnet die neue Datei + „src/test/resources/sampledata/Hessen/SOURCES“. + + +Artikel 16 +Der hessische Belegfall + +(1) Aufgenommen werden die konsolidierte Fassung der Verordnung zur Bestimmung + verkehrsrechtlicher Zuständigkeiten in der Gültigkeit vom 1. Januar bis zum + 3. Februar 2026 („StVRZustV-alt.txt“) sowie, allein als Prüfmaßstab, die + Fassung ab dem 4. Februar 2026 („StVRZustV-neu.txt“). + +(2) Der Belegfall („EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen“) reichte bislang nur + bis zur Befehlserkennung. Er umfasst nunmehr die Anwendung: Alle 21 Befehle + des Artikels 1 der Elften Änderungsverordnung werden angewandt, keiner + bleibt zur Prüfung von Hand, und jede der 52 Normen gleicht danach + zeichengenau der amtlichen Nachfassung. + + +Artikel 17 +Normköpfe ohne Überschrift und ausgeschriebene Gliederungs-Ordinale + +Der Klartext-Parser des Landesrechts (LandesRechtTextParser) wird wie folgt +geändert: + +1. Der Normkopf darf ohne Überschrift stehen. Verordnungen führen ihre + Paragraphen vielfach ohne Titel; eine Zeile, die aus nichts als der + Bezeichnung besteht, ist dann der Normkopf. Ein Querverweis steht nie allein + auf einer Zeile, und die Monotonieprobe sichert zusätzlich ab. + +2. Es wird die Gliederungs-Überschrift mit ausgeschriebenem Ordinale und + nachgestelltem Schlüsselwort aufgenommen („Erster Teil“, + „Achtundzwanzigster Teil“). Damit ein Satz, der zufällig so beginnt, nicht + als Überschrift gilt, hat ihr Titel dieselbe Probe zu bestehen wie ein + Normtitel: großgeschriebener Anfang, kein Schlusspunkt. + +3. Ein Aufzählungsglied, dessen Text auf einer Konjunktion endet („und“, + „oder“, „sowie“), gilt nicht mehr als Unter-Überschrift. Die + Stellungsprobe schlug bei ihm gerade deshalb an, weil ihm das nächste Glied + folgt. Zwei Glieder des § 17 der hessischen Verordnung waren so bislang der + Norm entzogen. + + +Artikel 18 +Streichung der Absatzbezeichnung, Platzhalter und Zwischenraum + +Der Befehlsanwender (BefehlAnwender) wird wie folgt geändert: + +1. Die Anweisung „Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen“ nimmt dem + Wortlaut fortan seine Nummer und lässt ihn im Übrigen unberührt. Bislang + beseitigte sie den Absatz und hinterließ einen nummerierten Platzhalter; + das ist der Inhalt der Aufhebung über einen Absatz-Lokator, nicht der + Streichung einer Bezeichnung. + +2. Ein Platzhalter „(weggefallen)“ hält einen Platz nur dort, wo ihm eine + weitere Einheit derselben Art folgt, deren Bezeichnung er schonen soll. + Steht die aufgehobene Einheit am Ende — auch dann, wenn ihr nur weitere + Platzhalter folgen —, so entfällt sie ganz. Dasselbe gilt für einen + aufgehobenen Absatz am Ende einer Norm, die keine Absatzzählung mehr führt. + +3. Tritt an die Stelle eines Satzzeichens ein Wort oder ein Klammerzusatz, so + gehört ein Leerzeichen davor. Die Anweisung „das Komma wird durch das Wort + „und“ ersetzt“ führte sonst auf „…Fachkräfte)und“. Die bisherige, auf + Klammerzusätze am Einheitsende beschränkte Regel geht darin auf. + +4. Der Befehlserkenner spannt eine Bereichs- oder Koordinationsaufhebung + fortan absteigend auf. Ob eine aufgehobene Einheit einen Platzhalter + hinterlässt, entscheidet sich nach Nummer 2 am Bestand, der ihr folgt; von + hinten aufgehoben, sieht jede Einheit den endgültigen Bestand. + + +Artikel 19 +Zwei stille Mängel + +(1) An zwei Stellen wurde „List.remove“ ein geboxter Index übergeben. Der Aufruf + band an die Überladung, die ein gleiches Element sucht, fand keines und + entfernte nichts — ohne Fehler zu melden. Betroffen war neben der Aufhebung + eines Absatzes auch dessen Neufassung durch mehrere Absätze: Der alte Absatz + blieb dort neben den neuen stehen. + +(2) Der Mangel nach Absatz 1 ist an beiden Stellen durch Entboxung des Index + behoben. + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 22. August 2026, zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
