diff options
Diffstat (limited to 'FASSUNGEN.txt')
| -rw-r--r-- | FASSUNGEN.txt | 34 |
1 files changed, 34 insertions, 0 deletions
diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 4bed432..1670a21 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -567,6 +567,40 @@ Zwei stille Mängel (2) Der Mangel nach Absatz 1 ist an beiden Stellen durch Entboxung des Index behoben. + +Artikel 20 +Der schleswig-holsteinische Belegfall + +(1) Aufgenommen werden die konsolidierten Fassungen der Gemeindeordnung und der + Kreisordnung für Schleswig-Holstein, je in der Gültigkeit vom 16. August 2025 + bis zum 30. März 2026 („GO-SH-alt.txt“, „KrO-SH-alt.txt“) sowie, allein als + Prüfmaßstab, die Fassungen ab dem 31. März 2026. + +(2) Der Belegfall („EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein“) reichte + bislang nur bis zur Befehlserkennung. Er umfasst nunmehr die Anwendung auf + beide Stammgesetze — der erste Fall, in dem ein Änderungsgesetz deren zwei + fortschreibt. Beide gleichen danach Norm für Norm der amtlichen Nachfassung, + die Gemeindeordnung in 167, die Kreisordnung in 86 Normen. + +(3) Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu behandeln. Die Sachnummer steht + dort abgetrennt („§ 57 c“); kanonisch ist „§ 57c“, und ohne diesen Handgriff + wären zehn Paragraphen der Gemeindeordnung dem Gesetz entgangen. Der + Handgriff gehört zur Aufbereitung und ist in „SOURCES“ verzeichnet. + +(4) Die zweite Eigenheit betrifft den Quelltext und ist unter Artikel 21 geregelt. + + +Artikel 21 +Bindestrich und Gedankenstrich im Klammerzusatz + +Der Klartext-Parser des Landesrechts (LandesRechtTextParser) trennt Kurztitel und +Abkürzung des Klammerzusatzes („Gemeindeordnung – GO –“) fortan auch dann, wenn +statt des Gedankenstrichs ein Bindestrich steht; so setzen ihn die +Landesrechtsportale. Verwechslungsfrei ist er, weil er an dieser Stelle von +Leerraum umgeben ist — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne. +Ohne diese Ergänzung blieb der Kurztitel ungetrennt, der Einleitungssatz des +Änderungsgesetzes fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel gewählt. + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 22. August 2026, zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
