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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-24 21:32:26 +0200 |
|---|---|---|
| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-24 21:32:26 +0200 |
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| parent | e8213085ebb446081cfe6ce45f047d6862e1a755 (diff) | |
Rheinland-Pfalz schreibt Worte, nicht Wörter
Die Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der
Unfallkasse (GVBl. 2026 Nr. 21) kommt als Erkennungsfall in den Bestand — nicht
als Akzeptanzfall, und der Grund liegt in der Quelle: Das rheinland-pfälzische
Landesrechtsportal führt keine früheren Gesamtausgaben, ebensowenig das
saarländische und das sachsen-anhaltische. Die Fassungsliste, über die Hessen,
Schleswig-Holstein, Berlin und Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben,
gibt es dort nicht. Ohne Vorfassung kein Vergleich; der Stamm ist hier die
Nachfassung, und die neun „Zieltext nicht vorhanden“ sind gerade der Beleg dafür,
dass die Befehle dort bereits vollzogen sind.
Zwei allgemeine Funde hat der Fall trotzdem gebracht. Das Land schreibt „die
Worte“, wo das Handbuch der Rechtsförmlichkeit „die Wörter“ setzt — der Erkenner
nimmt die Nebenform jetzt überall an, ohne sie blieben sieben der 23 Befehle
unerkannt. Und der Seitenfuß des dortigen Gesetzblattes steht im Inhaltsstrom und
zerschneidet das Zitat einer Neufassung („§ 18 erhält folgende Fassung:“ /
Fußzeile / „„§ 18 …““); er wird nun herausgeschnitten wie die Füße der
Gesetzblätter Berlins, Thüringens und Baden-Württembergs.
Drei Idiome bleiben benannt offen: die Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit einer
Halbsatz-Anfügung („durch einen Strichpunkt ersetzt und folgender Halbsatz
angefügt“), „In der Einleitung“ als Ziel, und die Verweisung auf einen anderen
Punkt („entsprechend der vorstehenden Nummer 8 Buchst. a“).
Nebenbei ein besserer Beschaffungsweg, in RheinlandPfalz/SOURCES festgehalten:
Der Portaltext wird im Browser als Blob zum Herunterladen angeboten und landet
unmittelbar als Datei im Dateisystem, statt stückweise durch die Textausgabe der
Browsersteuerung zu gehen. Der PDF-Verweis der Dokumentansicht taugt dafür nicht
— er ist an die Sitzung gebunden.
Geprüft: 350 Tests, REUSE 188/188.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: I317f2d368b734c1152cd47cc09356de60f5dfb35
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| -rw-r--r-- | FASSUNGEN.txt | 39 |
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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 269b320..df17024 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -222,6 +222,45 @@ Aufnahme des brandenburgischen Landesrechts (5) Der Prüfbestand umfasst dreihundertneunundvierzig Prüfungen. +Artikel 8 +Aufnahme des rheinland-pfälzischen Landesrechts + +(1) Als Belegfall wird die Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- + und Prüfungsordnung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt bei der + Unfallkasse (GVBl. 2026 Nr. 21) aufgenommen. Die Prüfung reicht bis zur + Befehlserkennung. + +(2) Weiter reicht sie nicht, und der Grund liegt in der Quelle: Das + rheinland-pfälzische Landesrechtsportal führt keine früheren Gesamtausgaben. + Dasselbe gilt für das saarländische und das sachsen-anhaltische Portal. Ohne + Vorfassung lässt sich das Ergebnis nicht gegen die amtliche Nachfassung + halten. Das Änderungsblatt selbst ist frei zugänglich; die Verkündungs- + plattform des Landes verkündet seit dem 1. Juli 2026 elektronisch. + +(3) Zwei allgemeine Funde sind dabei behoben worden: + a) Der Befehlserkenner nimmt fortan überall die Nebenform „die Worte“ neben + „die Wörter“ an. Ohne sie blieben sieben der dreiundzwanzig Befehle + unerkannt. + b) Der Seitenfuß des dortigen Gesetzblattes steht im Inhaltsstrom und + zerschneidet das Zitat einer Neufassung; er wird nunmehr wie die + Seitenfüße der Gesetzblätter Berlins, Thüringens und Baden-Württembergs + herausgeschnitten. + +(4) Drei Idiome bleiben benannt offen: die Satzzeichen-Ersetzung im Verbund mit + einer Halbsatz-Anfügung („wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und + folgender Halbsatz angefügt“), die Einleitung eines Satzes als Ziel („In der + Einleitung werden die Worte … ersetzt“) und die Verweisung auf einen anderen + Punkt desselben Artikels („Die Inhaltsübersicht wird entsprechend der + vorstehenden Nummer 8 Buchst. a geändert“). + +(5) Für die Beschaffung des Portaltextes ist ein einfacherer Weg gefunden: Der + Text wird im Browser als Blob zum Herunterladen angeboten und gelangt so + unmittelbar als Datei in das Dateisystem, statt stückweise durch die + Textausgabe der Browsersteuerung zu gehen. + +(6) Der Prüfbestand umfasst dreihundertfünfzig Prüfungen. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 23. August 2026, zuletzt geändert durch die am 23. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
