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Beispieldaten Berlin — Herkunft und Aufbereitung
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1. Änderungsdokument
GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 17 vom 11. Juni 2026, S. 234:
Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes
zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung
vom 3. Juni 2026. Bezogen über pardok.parlament-berlin.de.
2. Stammfassungen
LAF-ErrG-alt.txt Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten
und Unterbringung vom 14. März 2016, Gültigkeit 16.04.2026–11.06.2026
LAF-ErrG-neu.txt dasselbe ab 12.06.2026, allein als Prüfmaßstab
Bezugsweg
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Wie in Hessen und Schleswig-Holstein über eine Browsersteuerung; `gesetze.berlin.de` ist
trotz des Eigennamens dieselbe juris-Anwendung (Kennung `bsbe`). Rezept in `Hessen/SOURCES`.
Dokumentkennungen und Stichtage:
LAF-Errichtungsgesetz jlr-NNLBE000047A6 @20260416 / @20260612
ASOG Bln jlr-NNLBE00004772 @20260416 / @20260612
Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG; im Übrigen wie in `Hessen/SOURCES` dargelegt.
Das ASOG ist nicht beigelegt — warum
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Artikel 1 des Änderungsgesetzes ändert zu fünf Sechsteln die *Anlage* des ASOG
(Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben), und deren Einheiten sind nicht wie sonst als
Aufzählungsmarken gesetzt, sondern als *Überschriften*: „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“,
jede im Portal eine eigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser sucht dagegen eine Marke „6.“ im
Text der Anlage — und findet dort vielerlei, denn gewöhnliche Aufzählungen zählen ebenso.
Belegt ist das: Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die
Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei; mehrdeutig bleibt der Rest.
Das ist keine Extraktions-, sondern eine Modellfrage: Die Nummern einer Anlage brauchen einen
eigenen Rang zwischen Norm und Absatz. Solange er fehlt, brächte die Beilage von zweimal
380 kB Stammfassung keinen Prüfgewinn. Der Bezugsweg oben führt in zwei Abrufen wieder
dorthin.
Ein zweiter Befund für dieselbe Arbeit: Das Berliner Portal setzt die amtlichen Satznummern
nicht als Superskripte, sondern als *angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen einen …“). Der
kanonische Klartext verlangt Superskripte; die Umschrift gehört in die Aufbereitung, sonst
weicht die angewandte Fassung von der amtlichen Nachfassung schon in der Zählung ab.
Aufbereitung zum kanonischen Klartext
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Maschinell wie in Hessen. Das LAF-Errichtungsgesetz führt kein Inhaltsverzeichnis als eigene
Norm; der Wortlaut beginnt deshalb beim ersten Normkopf, der für sich auf einer Zeile steht.
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