Beispieldaten Berlin — Herkunft und Aufbereitung ================================================ 1. Änderungsdokument GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 17 vom 11. Juni 2026, S. 234: Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung vom 3. Juni 2026. Bezogen über pardok.parlament-berlin.de. 2. Stammfassungen LAF-ErrG-alt.txt Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung vom 14. März 2016, Gültigkeit 16.04.2026–11.06.2026 LAF-ErrG-neu.txt dasselbe ab 12.06.2026, allein als Prüfmaßstab Bezugsweg --------- Wie in Hessen und Schleswig-Holstein über eine Browsersteuerung; `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe juris-Anwendung (Kennung `bsbe`). Rezept in `Hessen/SOURCES`. Dokumentkennungen und Stichtage: LAF-Errichtungsgesetz jlr-NNLBE000047A6 @20260416 / @20260612 ASOG Bln jlr-NNLBE00004772 @20260416 / @20260612 Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG; im Übrigen wie in `Hessen/SOURCES` dargelegt. Das ASOG ist nicht beigelegt — warum ------------------------------------ Artikel 1 des Änderungsgesetzes ändert zu fünf Sechsteln die *Anlage* des ASOG (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben), und deren Einheiten sind nicht wie sonst als Aufzählungsmarken gesetzt, sondern als *Überschriften*: „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“, jede im Portal eine eigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser sucht dagegen eine Marke „6.“ im Text der Anlage — und findet dort vielerlei, denn gewöhnliche Aufzählungen zählen ebenso. Belegt ist das: Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei; mehrdeutig bleibt der Rest. Das ist keine Extraktions-, sondern eine Modellfrage: Die Nummern einer Anlage brauchen einen eigenen Rang zwischen Norm und Absatz. Solange er fehlt, brächte die Beilage von zweimal 380 kB Stammfassung keinen Prüfgewinn. Der Bezugsweg oben führt in zwei Abrufen wieder dorthin. Ein zweiter Befund für dieselbe Arbeit: Das Berliner Portal setzt die amtlichen Satznummern nicht als Superskripte, sondern als *angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen einen …“). Der kanonische Klartext verlangt Superskripte; die Umschrift gehört in die Aufbereitung, sonst weicht die angewandte Fassung von der amtlichen Nachfassung schon in der Zählung ab. Aufbereitung zum kanonischen Klartext ------------------------------------- Maschinell wie in Hessen. Das LAF-Errichtungsgesetz führt kein Inhaltsverzeichnis als eigene Norm; der Wortlaut beginnt deshalb beim ersten Normkopf, der für sich auf einer Zeile steht.