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* Der Länderkreis schließt sich mit Saarland und Sachsen-AnhaltMatthias Andreas Benkard2026-08-291-1/+4
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Sechzehn Länder hat die Bundesrepublik, vierzehn waren erfaßt. Die beiden letzten fehlten aus demselben Grund: Ihre Landesrechtsportale führen keine Fassungsliste, und ohne Vorfassung gibt es keinen Belegfall. Für das Saarland hilft die Änderungshistorie aus. Weist sie für das fragliche Jahr genau eine Änderung aus, so ist die Vorfassung die Gesamtausgabe ohne diese eine. Für das Gesetz über den Saarlandpakt und die Verordnung zu seiner Ausführung — beide geändert durch das Gesetz Nr. 2211 vom 24. Juni 2026 — ist das so hergeleitet und aus den Gesetzblättern von 2019, 2020 und 2024 Norm für Norm gegengeprüft worden: Die Ursprungsfassung nebst den beiden zwischenzeitlichen Änderungen ergibt genau die heutige Gesamtausgabe. Ein Heft, zwei Stammwerke, zwei Aufträge; zehn von zehn Normen der Verordnung und neunzehn von zwanzig des Gesetzes stimmen zeichengenau. Sachsen-Anhalt bleibt beim rheinland-pfälzischen Weg, und zwar doppelt begründet: Das Portal führt keine Vorfassung, und das Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes ist überhaupt nicht frei. Frei ist die Parlamentsdokumentation, weshalb hier die Drucksache 8/6357 des Landtags das Änderungsdokument ist; aussagekräftig ist allein die Zahl der erschlossenen Befehle, vierzehn an der Zahl. Fünf Funde sind allgemein und stehen im Produktivcode: der Kolumnentitel des saarländischen Amtsblattes; die Aufzählungsmarke, die Kennzeichnung ist und nicht Wortlaut, sodaß „in Nummer 8 den Punkt ersetzen“ nicht mehr am eigenen Markenpunkt scheitert; die Artikelwahl bei Ausführungsverordnungen, die ihren eigenen Namen nicht mehr wegstreicht; die Wortfuge am markerlosen Umbruch, die der Wortbestand ohne die zeilenletzten Wörter beweist; und die Buchstabengliederung mit Punkt nebst den kleinen römischen Zahlen, bei denen „i.“ aus dem Stand der Gliederung entschieden wird. Nicht selbsttätig verarbeitbar bleiben die auslassende Anfügung, die Anfügung an die Überschrift des Werkes selbst, der Verbund aus Bereichsumnummerierung und Wortstreichung sowie die kurze Wortfuge; sie sind im Handbuch und in den Herkunftsnachweisen als Grenzen benannt. Die Prüfung geht auf: 456 Testfälle, „mvnw verify“ grün, „reuse lint“ 223 von 223, und der Korpuslauf hält seine Grundlinie bei vierunddreißig Aufträgen, 1429 Befehlen, 1295 angewandt, 661 von 671 gleichen Normen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Claude-Session: https://claude.ai/code/session_014dzFZB6rfFjpVMxhF5mQWN Change-Id: I046353512a672afda7b908f6aee425e4daba507c
* Die Anlage gliedert sich nach eigener WahlMatthias Andreas Benkard2026-08-281-2/+2
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Der Korpuslauf sollte klären, woran die Anlagen-Reste liegen, und hat die Frage anders beantwortet als erwartet: Unter den 116 liegengebliebenen Befehlen des Korpus ist kein einziger ein Tabellenproblem. Die Annahme, die vier mecklenburgischen Reste scheiterten an fehlender Tabellenunterstützung, war unrichtig. Beschafft man das Ursprungsheft (GVOBl. M-V 2016 Nr. 12, über das Internet-Archiv, weil der Wirt einer Skriptabfrage nicht antwortet), so zeigt sich: Der Ausbildungsrahmenplan ist keine Tabelle, sondern gegliederter Fließtext — je Abschnitt eine Kopfzeile, die Ausbildungsstelle, die Dauer und eine Spiegelstrichliste. Er fehlte in der Stammfassung, das war alles. Eine Anlage gliedert sich nach eigener Wahl. Neben den Nummern eines Zuständigkeitskatalogs kennt das Erzeugnis deshalb fortan die benannte Einheit und führt sie wie jene als eigene Norm, deren Bezeichnung die Anlage voranstellt: „Anlage 1 Ausbildungsabschnitt 1“. Erkannt wird sie an ihrem Bau und nicht an einer Wortliste — verlangt sind Buchstaben vor dem Wortstamm —, denn jede Anlage darf ihre Einheiten nennen, wie sie will, und eine Liste wäre am nächsten Land wieder unvollständig. Leser und Ausgeber tragen sie (der Rundlauf geht auf), der Stellenparser nimmt sie als Stellenangabe, der Auflöser setzt sie mit der Anlage zur Normbezeichnung zusammen, und der Anwender benennt sie um. Dabei ist ein stiller Fehler zutage getreten: Die Umnummerierung lief für alles, was weder Paragraph noch Absatz noch Aufzählungsmarke noch Satz war, in den Auffangzweig „keine Textänderung nötig“ und meldete Erfolg, ohne etwas zu tun. Erst der Belegfall hat das gezeigt. Von den vier mecklenburgischen Resten sind zwei erledigt (22 statt 20 von 24 Befehlen). Die beiden übrigen haben benannte Gründe: Der eine fügt einen ganzen Ausbildungsabschnitt ein — eine neue Norm innerhalb einer Anlage setzt das Erzeugnis nicht —, der andere verweist auf einen Anhang des ändernden Gesetzes, der nicht vorliegt. Die Anlage 2 (Vordruck des Befähigungsberichts) bleibt aus demselben Grund fort; sie ist der einzige echte Tabellensatz des ganzen Korpus. Die Grundlinie hat sich sogleich bewährt: Die Erweiterung kostete einen Befehl, der zuvor angewandt wurde — „Die Überschrift zu Unterabschnitt 4 wird gestrichen“ des GEG-Entwurfs fiel aus dem Gliederungszweig, weil auch „Unterabschnitt“ auf den Wortstamm endet. Der Korpuslauf rügte das im selben Durchgang („angewandte Befehle 86 statt 87“), und zwar in einem anderen Land und einem anderen Dokument, wo keine Einzelprüfung es bemerkt hätte. Die Grenze ist gezogen und durch zwei Prüffälle gepinnt. Geprüft: mvnw verify (445 Testfälle) und reuse lint (214/214) gehen durch. Der Akzeptanzfall pinnt 35 statt 29 Normen und 22 statt 20 angewandte Befehle; die Grundlinie des Korpuslaufs ist auf 1289 statt 1287 angewandter Befehle fortgeschrieben. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I3e6046c3a91ecc45406058b367ec5a9a19c84967
* Der Korpus sagt, woran die Reste im Ganzen liegenMatthias Andreas Benkard2026-08-281-0/+44
Der Befund über das Erzeugnis ruhte auf handverlesenen Fällen. Rund drei Dutzend Akzeptanzprüfungen sagen, dass diese Hefte aufgehen; sie sagen nicht, woran die Reste im Ganzen liegen — ob an der Befehlssprache eines Landes, an der Aufbereitung des Druckwerks oder am Alter der eingesetzten Stammfassung. Die Auszählung der Gründe beantwortet das für ein Heft; über einen Korpus geführt beantwortet sie es für das Erzeugnis. Der Schalter --korpus arbeitet eine Auftragsliste ab und gibt je Auftrag eine Zeile Kennzahlen aus: erschlossene, angewandte, liegengebliebene und am Stichtag zurückgestellte Befehle, sodann die gleichen, geprüften, fehlenden, überzähligen und abweichenden Normen des Abgleichs, zuletzt die Gründe nach Häufigkeit. Die Liste nennt dieselben Angaben, die auch die Befehlszeile entgegennimmt — ein Auftrag ist nichts anderes als ein Lauf. Mit --synopsen bleiben die Einzelsynopsen samt einer Übersichtsseite stehen; ohne sie wäre der Bericht eine Zahlenreihe, aus der niemand den Grund eines Restes erführe. Eingecheckt ist der Bericht die Grundlinie. --grundlinie hält den Lauf dagegen und rügt allein, was fällt: weniger erschlossene oder angewandte Befehle, weniger gleiche Normen, mehr liegengebliebene, fehlende, überzählige oder abweichende. Ein Fortschritt ist kein Fehler, sondern der Zweck der Arbeit; er verlangt allein, die Grundlinie fortzuschreiben. Der Rückschritt endet mit 3 wie ein nicht aufgehender Abgleich. Ein gescheiterter Auftrag hält den Lauf nicht an, sondern trägt seinen Fehlertext in seiner Zeile — der Grundsatz der Nichtverwerfung gilt auch hier. Der mitgelieferte Korpus umfasst einunddreißig Aufträge und gibt 1413 Befehle her, von denen 1287 angewandt werden; 632 von 641 verglichenen Normen gehen auf. Er reproduziert die Zahlen der bestehenden Akzeptanzfälle (UWG 19/0, GEG 119/119, BayJG 154/154, Berlin 171/171, WDR 101, Bremen 41/37, Hamburg 21/17). Drei Aufträge tragen mit Absicht hohe Reste: Bei den beiden Beschlussempfehlungen und bei Rheinland-Pfalz schreibt die Vorlage eine ältere Fassung fort als die eingesetzte Stammfassung. Sie sind gleichwohl Wächter — steigen ihre Reste, so hat sich etwas verschlechtert. Nebenbei: Die Auszählung der Gründe stand doppelt (Befehlszeile und Synopse) und liegt nun in Pipeline.zaehleGruende; das Ergebnis der Pipeline führt sie mit. Geprüft: mvnw verify (443 Testfälle) und reuse lint (214/214) gehen durch; der Korpuslauf ist Teil der Prüfung. Die Rügeregel ist am ganzen Korpus erprobt: Eine um eins verschärfte Grundlinie führt zur Rüge „UWG-BGBl: angewandte Befehle 19 statt 20“ und zum Rückgabewert 3. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I4e10b041b78d95772da1c3ff18ab92b0b45dacaa