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path: root/src/main/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES
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* Die Auslieferung trägt nur, was der Browser wirklich brauchtMatthias Andreas Benkard3 days1-53/+0
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* Das Gesetzblatt bestimmt, was ein Anführungszeichen bedeutetMatthias Andreas Benkard3 days1-0/+53
Von den im Juli beschafften Gesetzblättern der Länder war eines nie angefasst worden: das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. Es hat sich als lohnend erwiesen, denn seine Eigenheiten sind keine thüringischen. Das Blatt führt kein einziges öffnendes Anführungszeichen, sondern setzt das gerade beidseitig. Bislang galt ein gerades Zeichen ausnahmslos als schließendes — für das Bundesgesetzblatt und die Drucksachen trifft das zu, dort öffnet stets das deutsche Zeichen, und ein gerades ist ein Satz- oder Extraktionsfehler. In einem so gesetzten Blatt aber fand der Zitatextraktor kein einziges Zitat, und sämtliche Befehle des Heftes gingen verloren. Fortan entscheidet der Text als ganzer: Führt er kein deutsches öffnendes Zeichen, so werden die geraden paarweise gelesen, das erste öffnend, das zweite schließend. Bei ungerader Anzahl ist er nachweislich unbalanciert; dann bleibt es bei der schließenden Lesart, und es ergeht eine Warnung. Eine Regel nach der Stellung des Zeichens wäre untauglich gewesen: Das Blatt führt Zitate, die mit einem Leerzeichen beginnen, und schließende Zeichen, die am Folgewort kleben. Der Befehl „Die bisherigen §§ 9 bis 12 werden die §§ 8 bis 10“ nennt vier Ausgangs- und drei Zielbezeichnungen. Das ist kein Widerspruch: Der Bereich nennt Bezeichnungen, gezählt werden aber Einheiten, und der aufgehobene Platzhalter § 10 ist keine Einheit, denn er trägt keinen Inhalt. Welche Einheiten ein Bereich trägt, weiß erst das Gesetz. Ein solcher Befehl bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt und wird dort entfaltet; geht die Zählung auch dann nicht auf, bleibt er manuell zu prüfen, und der Grund wird genannt. Die Neufassung eines Paragraphenbereichs wurde bisher an jedem Paragraphenzeichen des Zitats geteilt. Der neue Wortlaut zitiert jedoch reihenweise andere Vorschriften; an diesen zu schneiden erfand Normen, die es nicht gibt — aus drei neu gefassten Paragraphen wurden zehn. Geteilt wird nunmehr allein an den Bezeichnungen des angekündigten Bereichs. Hinzu treten die Verweisung als Gegenstand einer Wortoperation, der Rahmen, der sich auf eine Untereinheit der umnummerierten Einheit verengt, die mehrzeilige Überschrift einer zitierten Neufassung und die Erkenntnis, dass über einen Trennstrich vor einem Großbuchstaben der Wortbestand des Dokuments entscheidet: Trägt es das Wort auch ohne Strich, so war es eine Trennung. Die Stammfassung ist aus vier Gesetzblättern zusammengesetzt. Thüringens Landesrechtportal ist dieselbe anmeldepflichtige Anwendung wie die Portale Schleswig-Holsteins, Berlins, Baden-Württembergs und Hessens, und das Archiv der Staatskanzlei antwortet Skripten mit einer Fehlerseite. Frei zugänglich ist dagegen die Parlamentsdatenbank des Landtags, der das Blatt herausgibt; über sie liegen Stammheft und Änderungshefte vor. Jeder Änderungsbefehl ist als eine geprüfte Ersetzung angewandt worden — dass keine fehlschlug, ist der Beleg der Rekonstruktion. Eine amtliche konsolidierte Nachfassung gibt es nicht; ein zeichengenauer Abgleich mit ihr steht deshalb aus, was in den Herkunftsangaben vermerkt ist. Alle zehn Befehle der Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungsverordnung werden angewandt, keiner bleibt manuell. Dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen, und keine der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. Die Browserfassung ist übersetzt worden und liefert dieselben Zahlen wie die Befehlszeile. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ifca501ed6ffb42165ee4ab4ca036d7db186bbec0