aboutsummaryrefslogtreecommitdiff
path: root/src/main/resources/eu
Commit message (Collapse)AuthorAgeFilesLines
* Die selten gebrauchten Angaben treten hinter eine KlappeHEADmasterMatthias Andreas Benkard7 hours3-10/+59
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Der Vordruck der Browserfassung führte fünf Eintragungen untereinander auf, von denen drei im Regelfall leer bleiben: der anzuwendende Artikel, der Stichtag und die reine Textausgabe. Sie stehen nun hinter der zugeklappten Aufschrift „Weitere Angaben“, die an die Stelle der Leitspalte tritt und über die volle Breite läuft — dieselbe Form, die die Leitspalte auf schmalem Schirm ohnehin annimmt. Weil ein geschlossenes „details“ seinen Inhalt nicht druckt, ein Vordruck aber vollständig aufs Papier gehört, klappt der Abschnitt vor dem Druck selbsttätig auf und nimmt danach seinen vorherigen Zustand wieder ein. Das Ankreuzfeld für die unveränderten Vorschriften ist vorangekreuzt: Wer eine Synopse ansieht, will in aller Regel das ganze Gesetz vor sich haben. Damit wurde die Verfügung der Zentralstelle unrichtig, die die Zahl der Einträge als „geänderte Normen“ auswies; sind die unveränderten mit aufgenommen, so heißen sie fortan „Normen in der Synopse“. Die Befehlszeile bleibt unberührt. Die Prüfung geht auf: Am UWG mit dem Dritten Gesetz zu seiner Änderung ergeben sich vorangekreuzt 19 Befehle, nichts manuell zu prüfen und 31 Normen in der Synopse, ohne Ankreuzung dieselben 19 Befehle und 6 geänderte Normen; der Abschnitt klappt auf Druckanforderung auf und danach wieder zu. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I68897f8ab0b51eb4e475982d38b914dac93748d7
* Das Jahr der Urheberschaft ist das der Datei, nicht das des VerzeichnissesMatthias Andreas Benkard16 hours8-8/+8
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Jede eigene Datei trug bislang den Vermerk "2020" — das Jahr, in dem das Verzeichnis angelegt wurde. Von den neunundachtzig eigenen Dateien sind aber vierundachtzig erst 2026 entstanden. Der Vermerk sagte damit nicht, wann das Werk geschaffen wurde, sondern wann jemand zum ersten Mal etwas eincheckte; das ist nicht dasselbe, und für die Schutzfristberechnung ist es die falsche Angabe. Erhoben wird das Jahr nunmehr je Datei aus der Entstehungs- und der letzten Änderungsbuchung. Neunundsiebzig Dateien tragen "2026". Fünf reichen wirklich bis 2020 zurück und werden bis heute fortgeschrieben (.gitignore, README.md, pom.xml, AendGgner.java, logging.properties); sie tragen "2020-2026". Eine einzige Datei ist seit 2020 unberührt geblieben, .mvn/maven.config, und behält ihren Vermerk unverändert — sie war die einzige, bei der er von Anfang an stimmte. Die Zuordnungsdatei wird entsprechend geschieden. Der Block, der maven.config mit den drei übrigen kommentarlosen eigenen Dateien zusammenfasste, wird geteilt, weil deren Jahre auseinanderfallen; die abgeleiteten Textfassungen und die Herkunftsnachweise tragen 2026. Damit der Bau die Berichtigung nicht sogleich wieder zunichte macht, tritt im Kopfzeilenvordruck des Formatierers der Platzhalter "$YEAR" an die Stelle des festen Jahres. Er nimmt hin, was in der Datei steht, statt allen Java-Dateien dasselbe Jahr aufzunötigen. Geprüft: 350 Tests, REUSE 188/188, spotless:check ohne Beanstandung und spotless:apply ohne Änderung. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I876adf0a4ce63c198e0e549d7c976310e2a3a3ee
* Ein Gesetz tritt nicht notwendig auf einen Schlag in KraftMatthias Andreas Benkard18 hours3-1/+12
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Das Dritte UWG-Änderungsgesetz lässt seinen Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c am 19. Juni 2026 wirksam werden und alles Übrige erst am 27. September; das Infektionsschutz-Änderungsgesetz von 2020 ändert dasselbe Stammgesetz in zwei Artikeln zu zwei Zeitpunkten. Wer alle Befehle zugleich anwendet, erhält dort eine Fassung, die an keinem einzigen Tag gegolten hat. Genau das tat ÄndGgner bisher, und zwar schweigend — die auffälligste Stelle, an der ein Werkzeug, das nie stillschweigend verwerfen will, doch etwas verschwieg. Der Schlussartikel wird jetzt gelesen. Die Artikelwahl erfasst ihn nicht, denn er trägt weder Änderungsformel noch Stammgesetz; maßgeblich ist der erste Artikel hinter dem letzten ändernden, damit in einem Gesetzblatt mit mehreren Gesetzen jedes seine eigene Schlussvorschrift bekommt. Erkannt werden die Grundregel, der Vorbehalt zugunsten späterer Absätze, die abweichende Anordnung für Artikel, Nummern, Buchstaben und Doppelbuchstaben sowie die Rückwirkung („mit Wirkung vom“). Nennt der Wortlaut kein Datum, sondern die Verkündung, so wird keines erfunden: Der Verkündungstag steht nicht im Gesetzestext. Zugeordnet wird über die Herkunft des Befehls — Artikel und Gliederungspfad —, und es gewinnt die besonderste Anordnung. Mit --stichtag (im Vordruck: „Stichtag“) ergibt sich die an jenem Tag geltende Fassung; was noch nicht galt, bleibt unangewandt und steht für sich, nicht unter den Gründen des Scheiterns. Ohne Stichtag bleibt es beim vollen Bestand, aber die Staffelung wird gerügt. Geprüft: 348 Tests (339 + 6 Einheitstests des Lesers + 3 Belegfälle), REUSE 180/180. UWG 1/19 Befehle am 19. Juni gegen 19/19 am 27. September, GEG 115 gegen 116, IfSG 65 gegen 75 — jeweils ohne Zuwachs an manuellen Resten. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I887f233c72a4e49b69f9ede3154dcadd704fb0c3
* Der Browser bekommt den Notausgang, den die Befehlszeile schon hatteMatthias Andreas Benkard30 hours4-10/+70
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die Browserfassung galt als die vollwertige zweite Fassung des Erzeugnisses. Zwei Angaben der Befehlszeile fehlten ihr aber: die Beschränkung auf einen einzelnen Artikel und die Ausgabe des maschinell gelesenen Textes. Die erste war im Vordruck nicht vorgesehen, obwohl Arbeiter und Rechenwerk den Wert längst durchreichten — das Formular sandte an ihrer Stelle hart einen leeren Wert. Die zweite war überhaupt nicht erreichbar. Das Fehlende wiegt ungleich. Die Artikelangabe erspart Mühe; die Textausgabe dagegen ist der einzige Weg, einem unerklärlich unangewandten Befehl auf den Grund zu gehen. Wer im Browser arbeitete, stand vor einem Ergebnis, das er nicht nachprüfen konnte, und war auf die Befehlszeile verwiesen — also gerade auf das, was die Browserfassung entbehrlich machen sollte. Die Textgewinnung wandert deshalb aus der Befehlszeilenklasse in den gemeinsamen Kern (Pipeline.extrahiereText); beide Fassungen nehmen fortan denselben Weg. Der Vordruck erhält das Feld „Anzuwendender Artikel“ und das Ankreuzfeld „Statt der Synopse nur den maschinell gelesenen Text der Änderungsdokumente ausgeben“; das Ergebnis kommt wie die Synopse als Verweis zum Öffnen und Sichern. Nebenbei verträgt die Umsetzung nach Wahrheitswerten nun ein nicht gesetztes Feld, das als „undefined“ herüberkommt. Das Handbuch zählt die Absätze des § 14 wieder fortlaufend — es führte (6) und (7) zweimal — und stellt die Angaben des Vordrucks den Schaltern des § 6 Absatz 2 gegenüber. Eine neue Prüfung hält die Ausgabe des Notausgangs gegen den Text, den der Parser bekommt: Führte sie einen anderen vor, so wiese sie in die Irre. Der Prüfbestand umfasst hiernach 335 Prüfungen, sämtlich grün; REUSE meldet 174/174. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I2a9aee042b6454f8d591bc415a5c6f1c1e7b40b6
* Die fortlaufende Quelltextquelle zieht umMatthias Andreas Benkard2 days2-2/+2
| | | | | | | | | | | | | | | | | | Gerrit (gerrit.benkard.de/plugins/gitiles/aendggner) weicht https://git.benkard.de/mulk/aendggner. Nachgezogen ist die Anschrift an allen fünf Stellen: im Handbuch (§ 3 Abs. 2), im Feld SPDX-PackageDownloadLocation der REUSE.toml, in der Zeile „Fortlaufend“ des beigelegten quelltext-fassung.txt (deploy/webpaket.sh) sowie in den Fußzeilen der Startseite und des Impressums. Dort trug der Verweis die Beschriftung „Gerrit“; sie lautet fortan „Git“, denn sie benennt keine bestimmte Oberfläche mehr. Damit bleibt die Nennung nach AGPLv3 § 13 erreichbar. Die REUSE-Prüfung meldet unverändert Konformität mit der Spezifikation 3.3 (154/154). Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I52f5fadfece4b0fb7e8c09c097835b90a701a449
* Korrektur der öffentlichen WebadresseMatthias Andreas Benkard2 days1-1/+1
| | | | Change-Id: Ie5a1dfb641d40b88669dd4a44ec336aaaaea1fa1
* index.html: Ausfüllhilfe wieder über dem EingabeformularMatthias Andreas Benkard2 days1-46/+46
| | | | Change-Id: I11dcd6e8b1ae2f5410dc780e56a819d5c5199205
* Der Vordruck richtet sich nach einem wirklichen VordruckMatthias Andreas Benkard2 days5-514/+507
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die bisherige Gestaltung hatte sich am Begriff des amtlichen Formulars orientiert, nicht an einem solchen. Der Abgleich mit einem wirklichen Bundesvordruck — dem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht — hat ergeben, dass sie in fast jedem Merkmal danebenlag. Maßgeblich ist eine einzige Regel, und sie steht im Muster ausgeschrieben: „Weiße Felder bitte ausfüllen“. Grau ist, was die Stelle gedruckt hat — Beschriftungen, Leitspalten, Abschnittsköpfe, die Verfügung am Ende; weiß ist, was der Antragsteller beiträgt. Bisher war es umgekehrt. Diese Regel trägt nun die gesamte Gestaltung und ist im Vordruck selbst benannt. Alles Übrige folgt daraus. Die Zellen stoßen aneinander, ohne Abstand und ohne Rundung, verbunden durch schwarze Haarlinien; die Rahmen sind halbiert, damit zwischen zwei Zellen eine einzige Linie steht. Die Beschriftung sitzt klein im Feld oben links, die Erläuterung in Klammern dahinter. Links läuft die Leitspalte mit den Abschnittsbezeichnungen. Das Ankreuzfeld wird angekreuzt, nicht angehakt. Der Abschnitt „Zur Beachtung:“ nimmt auf, was bisher über Tagline, Haftungsabsatz und noscript-Kasten verstreut war. Und die Meldung wird zur „Verfügung der Zentralstelle“, die auch dann schon dasteht, wenn sie noch leer ist — ein Vordruck zeigt seine Abschnitte, bevor sie ausgefüllt sind. Die Schmuckfarbe entfällt ersatzlos: Das Amtsrot war erfunden, wirkliche Bundesvordrucke führen keine. Rot und Grün bleiben allein dort, wo sie etwas bedeuten. Die Kennung wandert aus dem gerahmten Verzeichnis oben rechts in die Fußecken, links die Vordrucknummer, rechts der Ausgabestand. Die Synopse folgt demselben Gerüst. Ein weiterer Mangel ist dabei zutage getreten: Der Grund der Leitspalte hing am Block statt an der Zelle. Im Druck fällt die Fläche des Blocks weg, sodass die Leitspalte weiß herausgekommen wäre — und das Grau ist keine Zier, es sagt, welche Felder auszufüllen sind. Geprüft an allen drei Seiten und an zwei wirklichen Synopsen (UWG 19/0/6, AGG 23/1/14 als Entwurfsfassung), hell und dunkel, breit und schmal, dazu die Druckvorschau; reuse lint meldet 154/154, mvnw test dreihundertsiebenundzwanzig Testfälle ohne Fehler. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ie0303f71baf5905fc8255f15ff375015a1de483e
* Die Synopse ergeht fortan als Formblatt ÄG-2Matthias Andreas Benkard2 days1-1/+5
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Seit die Aufgabeseite das Gewand eines amtlichen Formblatts trägt, sah man beim Öffnen der Synopse zwei Dokumente zweier Häuser: dort Groteske, Briefkopf und Amtsrot, hier Antiqua auf Weiß ohne Kopf und ohne Fuß. Sie treten nunmehr als Vorgang und Erzeugnis desselben Hauses auf — der Antrag als ÄG-1, die darauf ergehende Synopse als ÄG-2. Der Kopf trägt denselben Aufbau: links die ausstellende Stelle, rechts die Kennung mit Formblatt, Stammgesetz, Erstellungstag und Geltung, bei Entwürfen zusätzlich der Stand. Die Felder des Spaltenkopfes und die Überschriften der beiden Sonderabschnitte treten als schwarze Balken auf wie die Legende des Feldblocks. Jede Norm trägt im Steg links eine Randziffer, wie der Vordruck die Feldziffer; sie macht die Abschnitte zugleich zitierbar. Die alte Fassung liegt auf dem Kastenton wie ein Durchschlag, die neue auf Bogenweiß. Die Schrift bleibt geteilt: Der Vordruck steht in der Groteske, der Wortlaut der Normen in der Antiqua. Amtskopf und Vorschrift sind zweierlei, im Gesetzblatt wie hier. Dass das Farbgerüst zweimal geführt wird, ist unvermeidlich und nun an beiden Stellen vermerkt — die Synopse wird aus einem blob:-Verweis geöffnet und kann kein fremdes Stilblatt einbinden. Drei Mängel traten dabei zutage. Der Spaltenkopf klebte innerhalb des Kopfblocks und verschwand deshalb beim Blättern alsbald; er steht jetzt mit der Gegenüberstellung in einem eigenen Block. Auf schmalen Geräten standen zwei Spalten Gesetzestext nebeneinander; unterhalb von sechzig Halbgevierten wird gestapelt, und jede Spalte beschriftet sich dort selbst. Und die Druckblöcke beider Stilblätter setzten nur einen Teil des Farbgerüstes zurück — aus einem dunkel eingestellten Browser heraus wäre die alte Spalte als schwarzer Block aus dem Drucker gekommen. Geprüft an zwei wirklichen Läufen der Befehlszeilenfassung: UWG mit dem Dritten Änderungsgesetz (19 Befehle, 0 manuell, 6 Normen) und AGG mit dem Regierungsentwurf (23 Befehle, 1 manuell, 14 Normen, Entwurfsfassung), beide hell und dunkel, breit und schmal, dazu die Druckvorschau; reuse lint meldet 154/154, mvnw test dreihundertsiebenundzwanzig Testfälle ohne Fehler. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I76d1f5f14638700d695a7ffe7a6a5933bee10611
* Die Startseite tritt fortan als amtliches Formblatt aufMatthias Andreas Benkard2 days5-126/+490
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die Browserfassung trug ein schmuckloses Kleid: Antiqua auf Weiß, eine Spalte, drei dünn gerahmte Kästen. Sauber, aber austauschbar — es sah aus wie ein Aufsatz und nicht wie das, was das Erzeugnis ist: eine Stelle, die Änderungsbefehle abarbeitet und darüber Rechenschaft ablegt. Der Satzspiegel liegt nunmehr als umrandeter Bogen auf einer Unterlage. Oben steht ein Briefkopf: links die ausstellende Stelle, rechts die Kennung des Vordrucks als Verzeichnis — Formblatt ÄG-1, Vorgang oder Anlage, Geltung nichtamtlich. Die Kennung steht im Text und nicht im Stilblatt, damit sie sich auswählen und vorlesen lässt; der Zusatz „nichtamtlich“ hält fest, dass die amtliche Anmutung keine amtliche Herkunft behauptet. Darunter die Doppellinie, kräftig in Amtsrot über dünn in Rasterfarbe. Das Formular ist ein Feldblock mit der Legende „Antrag auf Erstellung einer Synopse“ als schwarzem Balken im Rahmen. Die Feldziffern entstehen aus einem Zähler des Stilblattes und stehen im Steg links, sodass die Auszeichnung der Felder unangetastet bleibt. Die Meldung führt ihr Zeichen mit — ✓ und ! —, damit der Zustand auch ohne Farbe erkennbar ist; es setzt das Stilblatt, weil die Textverarbeitung den Text ersetzt. Zwei Dinge treten hinzu, die gänzlich fehlten: eine sichtbare Fokusanzeige und ein Druckbild. Sämtliche Angriffspunkte der Textverarbeitung bleiben wörtlich erhalten; app.js, worker.js und der Java-Teil sind nicht angetastet. Aufgenommen sind ferner aria-describedby für die Erläuterungssätze der Felder und aria-live für die Meldung, die ihren Text bislang stumm wechselte. Geprüft an allen drei Seiten in hellem und dunklem Gewand, in schmaler Breite und in der Druckvorschau, ferner mit den drei Zuständen der Meldung; reuse lint meldet 154/154, mvnw test dreihundertfünfundzwanzig Testfälle ohne Fehler. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Icc469062e28966384f25598750e198df2fbb29f7
* Die Lizenzaussage lautet überall gleich und wird geprüftMatthias Andreas Benkard2 days2-3/+8
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Das Impressum sprach von der „Version 3“ ohne Nachfolgeklausel, der Fußzeilenverweis der Startseite von „AGPLv3“, die „pom.xml“ von gar nichts. Drei Stellen, drei Genauigkeitsgrade — und in der Auszeichnung, die soeben entstanden ist, steht „AGPL-3.0-or-later“. Eine Lizenz, die je nach Fundstelle anders lautet, ist keine gewählte, sondern eine offengelassene. Sie lautet fortan überall auf die Version 3 oder, nach Wahl des Empfängers, eine spätere Fassung: im Impressum ausgeschrieben, im Fußzeilenverweis kurz, in der „pom.xml“ als „licenses“-Block mit Verweis auf den Wortlaut im Quelltext. Das Handbuch erhält einen Abschnitt „Lizenz“, der die drei vorkommenden Lizenzen nennt, die Sonderstellung des Prüfbestandes erklärt und den Prüfbefehl angibt. Geprüft wird zweifach. Der Lauf von „spotless:check“ ist an die Phase „verify“ gebunden und hält den Bau an, sobald eine Quelldatei ohne Kopfzeile oder ohne die vereinbarte Formatierung hinzukommt — die Kopfzeilen sind damit nicht bloß gesetzt, sondern gehalten. Für alles Übrige gilt „uvx reuse lint“; ein Fortlaufwerk gibt es in diesem Repositorium nicht, weshalb der Befehl im Handbuch steht und nicht in einer Baueinstellung. Die Prüfung meldet Konformität mit der Fassung 3.3 der Spezifikation: einhundertvierundfünfzig von einhundertvierundfünfzig Dateien tragen Urheber- und Lizenzangabe, keine Lizenz bleibt ungenutzt, keine fehlt. Der Bau läuft samt der nunmehr scharfen Formatprüfung durch, dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen. Das ausgelieferte Quelltextarchiv ist von sich aus konform, denn „.gitattributes“ nimmt den Prüfbestand von ihm aus. „FASSUNGEN.txt“ führt die Fassung vom 23. August 2026. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ief8a247b359ed34d8598fbc76f6d86a84575b094
* Jede Datei nennt fortan ihren Urheber und ihre LizenzMatthias Andreas Benkard2 days6-0/+16
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Das Erzeugnis steht seit seinem ersten Tage unter der GNU Affero General Public License. Ausgesprochen war das indes nur an drei verstreuten Stellen: im Lizenzvolltext „COPYING“, in einem Satz des Impressums und in einer Bemerkung der Datei „.gitattributes“. Keine einzige Quelldatei nannte ihren Urheber oder ihre Lizenz. Wer eine Datei für sich betrachtet — und so betrachtet sie jeder, der sie übernimmt —, fand daran nichts. Maßstab ist die REUSE-Spezifikation in der Fassung 3.3. Das Verzeichnis „LICENSES“ nimmt die Wortlaute auf: die AGPL in der Fassung 3 oder später, die Apache-Lizenz für den unverändert mitgelieferten Maven-Wrapper und „LicenseRef-AmtlichesWerk.txt“. „COPYING“ bleibt an seiner Stelle, tritt aber als symbolische Verknüpfung auf; der gewohnte Pfad trägt damit fort, ohne dass zwei Wortlaute nebeneinander zu pflegen wären, und die Prüfung übergeht Verknüpfungen, sodass für den Lizenztext selbst keine sachfremde Lizenzangabe zu erfinden war. Die dritte Datei bezeichnet keine erteilte Lizenz, sondern hält die gesetzliche Rechtslage des Prüfbestandes fest. Fünfundvierzig PDF-Dateien, fünf EPUB-Dateien und die XML-Fassungen sind fremde Werke: Verkündungsblätter, Drucksachen, Plenarprotokolle und Entwürfe des Bundes und der Länder. Sie sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei, die ministeriellen Entwürfe und Synopsen nach § 5 Abs. 2, und gleichwohl gebunden an Änderungsverbot und Quellenangabe nach §§ 62 und 63. Ausdrücklich festgehalten ist, dass die technische Aufbereitung durch die Rechtsportale kein eigenes Recht am Text begründet und dass der Bestand kein „Corresponding Source“ im Sinne der AGPL ist — gebaut wird ohne ihn. „REUSE.toml“ ordnet zu, was keinen Kommentar verträgt, und scheidet den Prüfbestand nach Herkunft: Bund in Verkündung und Parlament, Bund in den ministeriellen Entwürfen, gesetze-im-internet.de nebst der Aufbereitung durch die juris GmbH, sodann neun Länder je einzeln. Die selbst abgeleiteten Textfassungen tragen „AGPL-3.0-or-later AND LicenseRef-AmtlichesWerk“, denn der Wortlaut ist amtlich, die Aufbereitung — Einrückung, Superskript-Satznummern, Gliederungsüberschriften — eigene Arbeit. Maßgeblich für die Fundstelle der einzelnen Datei bleibt die Datei „SOURCES“ des jeweiligen Verzeichnisses; die Lizenzdatei nimmt sie in Bezug, wie es § 63 UrhG verlangt. Die übrigen Dateien tragen ihre Angabe in sich, im jeweils üblichen Kommentarstil, vor dem vorhandenen erläuternden Text und ohne diesen anzutasten. „mini-gii.xml“ und „.mvn/maven.config“ bleiben bewusst unberührt und erhalten stattdessen einen Eintrag: Ersteres liest der GiiXmlLoader, Letzteres Maven vor jedem Bau. Ein Ausrollwerkzeug hinterließ mit „.wrangler“ ein Zwischenverzeichnis im Arbeitsbaum; es ist fortan übergangen. Die Java-Dateien und die Angleichung der Lizenzaussage folgen gesondert. An diesem Stand bestehen dreihundertfünfundzwanzig Testfälle unverändert; am Verhalten des Erzeugnisses ändert sich nichts. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Id08e26d8e15545b2d00dd3d4fa7ffca86cf14944
* Die Erklärung nennt, wer die Abrufe tatsächlich siehtMatthias Andreas Benkard3 days1-9/+48
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die Browserfassung geht seit der Umstellung des Webpakets über Cloudflare Workers; die Datenschutzerklärung beschrieb aber weiterhin den Zustand davor. Sie sprach von Zugriffsprotokollen, die „nach 14 Tagen“ gelöscht würden, und von einem Dienstleister „innerhalb der Europäischen Union“. Beides traf nicht mehr zu: Die Verbindungsdaten fallen beim Auftragsverarbeiter an, nicht beim Verantwortlichen, die Löschfrist bestimmt jener und nicht dieser, und übermittelt wird in die Vereinigten Staaten. Eine Erklärung, die den Betrieb nicht trifft, verfehlt Art. 13 DSGVO gerade dort, wo sie gebraucht wird. Der Abschnitt über die Zugriffsprotokolle sagt nunmehr, was anfällt, weshalb es anfällt — Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, sicherer Betrieb und Abwehr von Angriffen — und wo es liegt: bei Cloudflare, gelöscht nach dessen Fristen, ohne dass der Verantwortliche Protokolle oder Auswertungen abriefe. Eine eigene Tagesfrist steht dort nicht mehr, denn sie könnte nur wieder veralten. Sie bleibt allein für die eigene Auslieferung mit nginx genannt, die als Nebenweg offen ist. Ein neuer Abschnitt benennt die Auslieferung selbst: Cloudflare Germany GmbH und Cloudflare, Inc. als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c für die Übermittlung und die Zertifizierung unter dem EU-US Data Privacy Framework, letztere ausdrücklich als Angabe des Anbieters gekennzeichnet. Offen ausgesprochen ist auch, was das technisch bedeutet: Der Mittler beendet die Transportverschlüsselung und sieht die Abrufe. Er sieht nicht die ausgewerteten Dokumente, denn diese werden überhaupt nicht übertragen — die tragende Aussage der Erklärung bleibt ungeschmälert, und sie bleibt es gerade deshalb, weil im Browser gerechnet wird. Zu den Cookies tritt hinzu, dass auch Cloudflare für die bloße Auslieferung keine setzt und im Angriffsfall allenfalls ein kurzlebiges, technisch notwendiges hinzukommt (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Web Analytics, Logpush, Bot Management und Turnstile sind nicht eingeschaltet; darauf ist die Erklärung zugeschnitten, und § 15 des README sagt fortan, dass ihr Einschalten sie zu ergänzen zwingt. Eine Standangabe schließt die Seite, damit ein späterer Wechsel der Betriebsart als Wechsel erkennbar bleibt. Berührt sind allein statische Ressourcen; dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen unverändert. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I0dca91a42702e5cf8b5e400a351f980ca0f08d42
* Farbe kehrt dorthin zurück, wo sie eine Aussage trägtMatthias Andreas Benkard9 days1-7/+17
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die schwarzweiße Fassung nahm der Synopse mehr, als sie ihr gab: Rot und Grün sind am Bildschirm die schnellste Scheidung von Streichung und Einfügung, und die Balken der Hinweiskästen finden das Auge, bevor es liest. Beides kehrt zurück. Schwarzweiß bleibt das Grundgerüst — Schrift, Rahmen, Knopf, Verweise —, sodass Farbe nurmehr dort auftritt, wo sie etwas bedeutet, und überall dasselbe meint: Rot warnt, Grün bestätigt. Was bleibt, ist die Erkenntnis aus der farblosen Fassung. Sie hat gezeigt, dass die Farbe im Diff nicht bloß schmückte, sondern allein trug: Die Einfügung hob die ihr vom Browser zugedachte Unterstreichung ausdrücklich auf, sodass der grüne Grund ihr einziges Merkmal war. Die Unterstreichung bleibt daher wiederher- gestellt und tritt nun neben das Grün, wie die Durchstreichung neben dem Rot steht. Wer schwarzweiß ausdruckt oder Farben anders wahrnimmt, sieht die Änderung seither auch dann. Die Hinweiskästen der Startseite erhalten Balken nach derselben Regel: rot für den noscript-Hinweis und die Fehlermeldung, grün für die Fertigmeldung, grau während der Arbeit, weil noch nichts feststeht. Die Abzeichen behalten ihre Farben, bleiben aber in Versalien gesetzt. Für den Druck werden die farbigen Flächen von der Sparschaltung der Browser ausgenommen. Dreihundertzwölf Testfälle bestehen unverändert; die Synopse des Gebäude- energiegesetzes ergibt weiterhin achtundsechzig angewandte Befehle, einund- fünfzig zur manuellen Prüfung und siebenundvierzig geänderte Normen. Seiten und Synopse sind in Hell- und Dunkelfassung in Augenschein genommen worden. Artikel 7 des Verzeichnisses der Fassungen wird auf den nunmehr geltenden Stand gebracht; er beschrieb die farblose Zwischenfassung. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ie61c3f4d885547e16572655cb554695d72a14b17
* Das Erscheinungsbild wird schwarzweiß wie ein GesetzblattMatthias Andreas Benkard9 days2-31/+32
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Das Werkzeug stellt amtliche Rechtstexte dar, trat dabei aber in einem warmen Braun auf, mit abgerundeten Kästen und einer rot-grünen Synopse. Fortan tritt es in reinen Graustufen auf, hell wie dunkel. Die Schmuckfarbe entfällt ersatzlos; weil sie es war, die die Verweise kenntlich machte, sind diese nunmehr unterstrichen, und die drei Zustände der Meldung scheiden sich durch matten Text, kräftigen Rahmen und doppelt starken Rahmen nebst Fettung statt durch Rot. Die Umstellung der Synopse hat einen Mangel offengelegt, der schon vorher bestand: Die Einfügung hob die ihr vom Browser zugedachte Unterstreichung ausdrücklich auf (text-decoration: none). Damit war der grüne Grund das einzige Merkmal, an dem eine Einfügung überhaupt zu erkennen war — wer Farben nicht oder anders wahrnimmt oder die Synopse schwarzweiß ausdruckte, sah sie nicht. Solange Grün danebenlag, fiel das nicht auf; ohne Grün wäre die Einfügung unsichtbar geworden. Die Unterstreichung ist wiederhergestellt und tritt nun gegen die Durchstreichung der Löschung, beide auf gemeinsamer Hinterlegung und in ihrer je eigenen Spalte. Die Abzeichen scheiden sich ebenso durch die Form: gefüllt, durchgestrichen, schlicht gerahmt. Beiläufig erhält der Körper der Synopse ausdrückliche Schrift- und Grundfarbe. Der klebende Spaltenkopf bezog seinen Grund bisher durch Vererbung und hatte mithin keinen verlässlichen; für den Druck wird die Hinterlegung festgelegt, damit sie nicht fortfällt. Sämtliche dreihundertzwölf Testfälle bestehen unverändert; die Auszeichnung ist dieselbe geblieben, geändert sind allein die Stilblätter. Die Synopse des Gebäudeenergiegesetzes ergibt weiterhin achtundsechzig angewandte Befehle, einundfünfzig zur manuellen Prüfung und siebenundvierzig geänderte Normen. Seiten und Synopse sind in Hell- und Dunkelfassung in Augenschein genommen worden. Das eingebettete Stilblatt steckt im Wasm-Erzeugnis; die öffentliche Fassung zeigt die neue Synopse daher erst nach einem Lauf des Profils -Pwasm nebst deploy/webpaket.sh. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ib34164c7cbb77b71baba133c5244a1f52326ae87
* Die Startseite führt die Neuankömmlinge einMatthias Andreas Benkard9 days2-2/+94
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Seit der Inbetriebnahme setzte die Startseite voraus, was gerade nicht hat, wer sie zum ersten Mal aufruft: geeignete Dateien. Über dem Formular stand die Tätigkeitsbeschreibung, darunter zwei leere Dateifelder, und wer nie mit gii-Norm-XML oder einem BGBl-Regelungstext zu tun hatte, konnte das Werkzeug nicht einmal ausprobieren. Ein zugeklappter Block tritt hinzu, der zwei durchgerechnete Fälle mit Verweisen auf die amtlichen Fundstellen anbietet. Zugeklappt kostet er eine Zeile; das Formular bleibt, wo es war. Angeboten werden ein verkündetes Änderungsgesetz — das UWG nebst dem Dritten Gesetz zu seiner Änderung (BGBl. 2026 I Nr. 43), neunzehn Befehle an sechs Normen ohne Rest — und ein Gesetzentwurf — das AGG nebst BT-Drs. 21/6178, dreiundzwanzig Befehle an vierzehn Normen, einer zur Prüfung markiert. Der zweite Fall war zunächst als ProdHaftG nebst BT-Drs. 21/4297 gedacht und ist verworfen: Die Modernisierung löst das Gesetz ab, statt es zu ändern, und ergibt einen einzigen Befehl an einer einzigen Norm. Ein Beispiel, das nichts zeigt, ist keines. Mitausgeliefert wird nichts, und die Seite ruft von sich aus nichts ab; sie verweist. Die Verweise öffnen ein eigenes Fenster, weil ein im selben Fenster geöffnetes PDF die bereits gewählten Dateien aus dem Formular nähme. Das Stilblatt bekommt .einfuehrung im Zuschnitt der übrigen Kästen und keine einzige neue Farbe, sodass Hell- und Dunkelfassung ohne Zutun stimmen. Dabei stellte sich heraus, dass gesetze-im-internet.de das Norm-XML gar nicht als solches ausgibt: Es gibt allein …/<kurz>/xml.zip, der unmittelbare BJNR….xml-Pfad ist 404. Eine Einführung, die auf die Fundstelle verweist, wäre ohne Weiteres eine Anleitung zum Entpacken von Hand gewesen. Der Ladepfad nimmt das Archiv deshalb nun unmittelbar an (ZipAuspacker, vorgeschaltet in Pipeline.ladeStammgesetz; DateiTyp kennt die Art ZIP). Die Änderungsdokumente bleiben unberührt — Gesetzblätter und Drucksachen kommen nirgends als Archiv. Das Format wird von Hand gelesen, und zwar aus einem Grund, der außerhalb der Browserfassung sinnlos wäre: Von den Archivklassen des JDK trägt dort allein der Inflater, den InflaterErsatz auf jzlib zurückführt; ZipInputStream, ZipFile und CRC32 beruhen auf nativen Bindungen, die Web Image nicht kennt. Auch die Prüfsumme rechnet die Klasse deshalb selbst. Gelesen wird über das Zentralverzeichnis am Dateiende, nicht über die örtlichen Vorspanne, deren Größenangaben bei nachgestellten Beschreibern erst hinter den Daten stehen. Gewählt wird der einzige auf .xml endende Eintrag: Den Gesetzen mit Anlagen legt die Fundstelle deren Bilddateien mit ins Archiv, es ist also nicht einerlei, welchen man nimmt. Die ZIP-Signatur wird vor der PDF-Signatur geprüft, weil sie am ersten Byte verankert ist, während jene ein Vorschaufenster durchsucht — ein Archiv mit der Zeichenfolge „%PDF-“ in seinen gepackten Daten wäre sonst als PDF angesprochen worden. Die Quellenzeile der Synopse nennt weiterhin die angegebene Datei (uwg.zip), nicht den Eintrag; sie soll den Weg zur Fundstelle zurück beschreiben. Den Eintragsnamen trägt die ausgepackte Quelle gleichwohl, damit Protokoll und Ladefehler das Gesetz benennen und nicht seine Verpackung. Geprüft ist beides gegen die Fundstelle selbst, nicht nur gegen den Beispielkorpus: 312 Prüfungen laufen durch, darunter acht neue zum Auspacken. Das unmittelbar bezogene uwg.zip ergibt auf der Befehlszeile mit dem BGBl-Regelungstext dieselbe Ausfertigung wie die entpackte Fassung — die beiden unterscheiden sich allein in der Quellenzeile —, und dieselben 19/0/6 ergeben sich im neu gebauten Wasm-Modul im Browser, ohne eine Beanstandung in der Konsole. Der Block hält bei 320 Pixeln Breite ohne Überlauf. Unberührt bleiben pom.xml, deploy/webpaket.sh und die nginx-Vorlage: Da nichts mitausgeliefert wird, braucht es weder einen zweiten Ressourcen-Block noch neue MIME-Typen — deren types-Block ersetzt die Zuordnung vollständig und wäre sonst die Falle gewesen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I5f6566ca89aa5198452b0b29ac5b38da9eb26137
* Das Werkzeug bekommt einen LangnamenMatthias Andreas Benkard9 days2-0/+10
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Vor der Inbetriebnahme fehlte der Web-Fassung, was jede Vorschrift führt, auf die sie angewandt wird: eine Bezeichnung neben dem Kurztitel. Bisher stand über dem Formular allein „ÄndGgner“ nebst einer Zeile, die die Tätigkeit beschreibt. Der Langname tritt hinzu und ordnet sich wie bei einem Gesetz — die amtliche Bezeichnung zuerst, das Kürzel als Kurztitel: Nichtamtliche Zentralstelle für die maschinelle Fortschreibung von Stammgesetzen anhand von Änderungsvorschriften des Bundes und der Länder (ÄndGgner) Der Widerspruch ist beabsichtigt und zugleich zutreffend: Was das Werkzeug liefert, ist eine Lesefassung ohne jede amtliche Verbindlichkeit, und genau das sagt das erste Wort. Die Überschrift bleibt beim Kürzel, der Langname steht als eigene Zeile darunter, vor der bisherigen Tagline; .langname übernimmt die Sekundärfarbe der Tagline und tritt eine Spur kleiner auf. Der Tabtitel bleibt kurz — 130 Zeichen schneidet jeder Browser gerade dort ab, wo sie unterscheidbar würden —, ebenso die Kurzbeschreibung für Suchmaschinen, die die Funktion nennen soll und nicht den Titel. Impressum und Datenschutz bleiben unberührt. Der README führt den Langnamen als Dokumenttitel; „Programmbibliothek zur Konsolidierung von Änderungsgesetzen des Bundes und der Länder“ war ohnehin überholt, seit die Bibliothek eine Anwendung mit zwei Oberflächen trägt. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: If894b1ec056461ba7989d4ee59cca8894b260a7e
* Die Web-Version wird öffentlich betreibbarMatthias Andreas Benkard9 days5-15/+126
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die Browserfassung war für den öffentlichen Betrieb gesperrt, und zwar ausdrücklich: Impressum und Datenschutzerklärung trugen TODO-Blöcke statt Angaben, der Quelltextverweis im Fuß zeigte auf https://TODO-QUELLCODE-URL-EINTRAGEN, und der README führte beides als „vor dem produktiven Betrieb zwingend zu erledigen“. Beide Sperren fallen; die Auslieferung wird zugleich auf das tatsächliche Ziel eingerichtet — einen Unterpfad einer bestehenden Domain (/aendggner/), nicht einen eigenen Server. Impressum und Datenschutz führen nun die wirklichen Angaben: § 5 DDG (nicht mehr § 5 TMG) samt § 18 Abs. 2 MStV, Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO, Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f für die Zugriffsprotokolle, deren Frist mit vierzehn Tagen benannt ist, sowie die Betroffenenrechte samt Aufsichtsbehörde. Die Aussage über die Dateien der Nutzer:innen bleibt, wie sie war; sie trifft zu, weil die Verarbeitung den Rechner nicht verlässt. Der Quelltext wird beigelegt statt verlinkt. deploy/webpaket.sh tritt in der Phase „package“ hinter den Übersetzer und macht aus dessen Ergebnis ein auslieferbares Verzeichnis: Es wirft den .wat-Zwischenschritt fort (368 MB, der bislang von Hand zu übergehen war), legt den Quelltext der gebauten Fassung als aendggner-quelltext.tar.gz nebst Fassungskennung daneben und komprimiert nach .gz und .br vor. Ein veränderter Arbeitsbaum bricht den Bau ab: Der beigelegte Quelltext wäre alsdann nicht der ausgelieferte, und die Auflage des § 13 AGPLv3 wäre gerade verfehlt. Der Fuß verweist primär auf den Tarball, kompakt daneben auf Gerrit als fortlaufende Quelle. Die nginx-Vorlage wird vom server-Block zum location-Schnipsel. Vier Punkte sind dabei mehr als Umschrift: * Die Dateien werden über root statt über alias zugeordnet. In einer Präfix-Location löst try_files gegen den root auf, nicht gegen den alias, und lieferte sonst 404 für alles. * Die Haltefrist von sieben Tagen entfällt zugunsten der Revalidierung. Die Dateinamen tragen keine Fassungskennung; ein Wiederkehrer mit altem app.js und neuem .wasm bekäme sonst eine Mischfassung, die es nie gegeben hat. Ein 304 für das unveränderte Modul kostet nichts. * Vorkomprimiertes wird ausgeliefert (gzip_static/brotli_static), statt 24 MB je Abruf neu zu packen — brotli drückt sie auf 7,1 MB. * Hinzu treten die Sicherheitskopfzeilen samt Inhaltsrichtlinie. Zwei ihrer Freigaben sind unvermeidlich, beide in der Vorlage begründet: 'wasm-unsafe-eval' für die Instanziierung des Moduls (echtes eval kommt in der erzeugten aendggner.js nicht vor), und 'unsafe-inline' für Stile, weil die Synopse als blob:-Dokument die Richtlinie der erzeugenden Seite erbt, ihr Stylesheet aber eingebettet trägt. Die Notwendigkeit ist gemessen, nicht vermutet: ohne die Freigabe meldet das Synopse-Dokument null aktive Stylesheets und Standardschrift, mit ihr eines mit dreiundzwanzig Regeln. Dazu drei Kleinigkeiten, die erst unter einem Unterpfad auffallen: ein Hinweis für abgeschaltetes JavaScript (bislang blieb das Formular wortlos wirkungslos), ein relativ verwiesenes favicon.svg (der Abruf der Domainwurzel ginge ins Leere) sowie Kurzbeschreibung und kanonische Adresse. Eine robots.txt unterbleibt bewusst: Unter einem Unterpfad ist sie wirkungslos, maßgeblich ist allein die der Domainwurzel; die Vorlage vermerkt, was dort einzutragen wäre. Geprüft ist beides, Bau und Lauf: 304 Prüfungen laufen durch, -Pwasm package hinterlässt ein Verzeichnis ohne .wat und mit vollständigem Tarball, und der IfSG-Fall ergibt im Browser unter der Inhaltsrichtlinie 48 angewandte Befehle, 27 zur manuellen Prüfung und 21 geänderte Normen — dasselbe wie die Befehlszeile, ohne eine einzige Beanstandung in der Konsole. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I004490ddaa7c424a60fb0ebac63fc9fc098736e3
* Die Web-App rechnet im Browser statt auf dem ServerMatthias Andreas Benkard10 days6-20/+184
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bisher lief die Weboberfläche auf einem JDK-HttpServer: Uploads landeten als temporäre Dateien auf dem Server, die Synopse entstand dort. Das kostete Betrieb (systemd, Reverse Proxy, Rate-Limiting, Timeouts) und verlangte ein Datenschutzversprechen, das nur zusicherbar, nicht nachprüfbar war — gerade Entwurfstexte verließen den Rechner der Nutzer:innen. Neu übersetzt `./mvnw -Pwasm package` dieselbe Pipeline mit GraalVM Web Image (`native-image --tool:svm-wasm`) nach WebAssembly, PDFBox eingeschlossen. Ausgeliefert werden nur noch statische Dateien; gerechnet wird im Browser. Die erzeugte Synopse ist byteweise identisch mit der der Befehlszeile (SHA-256 verglichen für IfSG 48/27/21 und BayJG 151/3/54). Die Befehlszeile bleibt unberührt: `./mvnw package` erzeugt unverändert das JAR, alle Optionen und Meldungstexte sind gleich, das Wasm-Profil ist rein additiv und verlangt Oracle GraalVM 25.1+ (die CE hat kein Web Image). Portabilitätsschnitt (nützt beiden Fassungen): * `Quelle` (Name + Bytes) ersetzt `Path` in der Pipeline; nur die Befehlszeile kennt noch ein Dateisystem. Der Name trägt genau den bisherigen `getFileName()`-Text, damit Warnungen und Quellenzeile wortgleich bleiben. * `DateiTyp` erkennt PDF/XML/Klartext an den Signaturbytes. Tika entfällt — eine schwergewichtige Abhängigkeit samt ServiceLoader- und XML-Konfiguration weniger, was der Wasm-Übersetzung unmittelbar zugutekommt. Vier Eigenheiten von Web Image, die der Quelltext jeweils an Ort und Stelle vermerkt: * `java.util.zip.Inflater` ist nicht angebunden (GR-65205), ohne Inflate ist kein PDF lesbar. `InflaterErsatz` substituiert ihn durch jzlib. * Typisierte JS-Felder lassen sich nicht nach `byte[]` umsetzen („byteArrayHub is not defined“); der Dateiinhalt wandert als Base64. * JULs Standardformatter ruft `StackWalker`, den es dort nicht gibt. * Im Worker fehlt `document.currentScript`, worauf die Laufzeit das Wasm-Modul neben `worker.js` sucht; die VM wird deshalb mit ausdrücklichem Pfad ein zweites Mal gestartet. Die Reachability-Metadaten stammen aus einem Lauf des Tracing-Agents über die Pipeline; die PDFBox- und FontBox-Ressourcen sind als Globs ergänzt, sonst scheitern PDFs an „Could not find referenced cmap stream Identity-H“. Entfallen: WebMain, UploadHandler, StaticHandler, Multipart und die systemd-Unit. Die nginx-Vorlage liefert jetzt statische Dateien aus, und die Datenschutzseite sagt, was nun stimmt: Die Dateien verlassen den Rechner nicht. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I38faf2ac0f764d601f080d4276babe4747773683
* Quellformate jenseits des verkündeten GesetzesMatthias Andreas Benkard11 days1-5/+8
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bisher nahm ÄndGgner nur verkündete Artikelgesetze und Gesetzentwürfe an, ohne den Unterschied zu kennen. Dokumente, die einen Entwurf ändern statt ein Gesetz, lieferten still null Befehle. Neu: * Dokumentart-Erkennung aus dem Rohtext (DokumentErkenner, DokumentArt, DokumentKopf) — vor der Bereinigung, weil gerade die Drucksachenköpfe als Kolumnentitel wegfallen. Erkannt wird nie am Dateinamen: Die Beispieldaten enthalten eine Datei namens Beschlussempfehlung, die in Wahrheit ein Entschließungsantrag ist. Dokumente ohne Befehle erzeugen jetzt eine benannte Warnung statt stiller Leere. * Änderungsanträge (AenderungsantragParser, EntwurfsPatcher): Der Antrag wird auf den Entwurfstext angewandt, der geänderte Entwurf danach wie gewohnt auf das Stammgesetz — eine komponierte Synopse. Drucksachen- und Gesetzesstellen bleiben getrennte Typen; die Zuordnung Antrag→Entwurf läuft über die Drucksachennummer, nicht über die Argumentreihenfolge. Der 1910 Zeilen große BefehlAnwender bleibt unberührt. * Beschlussempfehlungen werden erkannt und mit Begründung übergangen, die den brauchbaren Entwurf beim Namen nennt. Die Spaltentrennung der Zusammenstellung ist gebaut (FontgroessenFilter.Spalte, koordinatenbasiert am Steg) und belegt: Die linke Spalte ergibt Befehl für Befehl den Regierungsentwurf. Die rechte Spalte bleibt bewusst offen — sie vermerkt „unverändert“ auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke, ihre Anführungszeichen gehen daher nicht auf; nötig ist die zeilenweise Zuordnung beider Spalten über die gemeinsame Grundlinie. Die Synopse kennzeichnet eine Entwurfsfassung als solche. 296 Tests grün (vorher 269); alle gepinnten Akzeptanzzahlen unverändert. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I0001d25fcbd9969fc06eea675edc4326ce2e02f9
* Add a public web front end alongside the CLIMatthias Andreas Benkard2026-08-094-0/+243
| | | | | | | | | | Extracts the CLI pipeline into a reusable Pipeline class and exposes it via a dependency-free JDK HttpServer (upload form, bounded worker pool with 503 on overload, per-request size/time limits, no persisted uploads), plus nginx/systemd deploy templates and Impressum/Datenschutz placeholders for public operation. Change-Id: I6e8e7afa3c4b1082cdf9e82da0fae0b5b49470ad
* Modernize build: Java 21, Tika 3, PDFBox 3, JUnit 5.Matthias Andreas Benkard2026-07-131-32/+0
| | | | | | | | | | | | | | Bump all dependencies and plugins to current versions. Replace the tika-parsers bundle with a direct PDFBox dependency (we need PDFTextStripper control), add java-diff-utils for the synopsis diff, and add JUnit 5 with AssertJ for testing. Drop unused dependencies (tess4j, Lanterna, term4j, sqlite-jdbc, imageio codecs, annotation libraries) in favour of jspecify. Regenerate the Maven wrapper with the official plugin (Takari is dead) and remove the vestigial Ant wrapper and Tika configuration. Co-Authored-By: Claude Fable 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I0e1813b3967027cbb0bb978591d345ce138fa0a0
* Configure Tika correctly.Matthias Andreas Benkard2020-12-062-0/+49
With the new configuration, Tika can now extract text from PDFs and XML documents. Also configures logging for the application. Change-Id: I7a89c2b232ed4e220665dd335a5f5a0cc3ef2994