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* Das Gesetzblatt bestimmt, was ein Anführungszeichen bedeutetMatthias Andreas Benkard3 days1-2/+6
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Von den im Juli beschafften Gesetzblättern der Länder war eines nie angefasst worden: das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. Es hat sich als lohnend erwiesen, denn seine Eigenheiten sind keine thüringischen. Das Blatt führt kein einziges öffnendes Anführungszeichen, sondern setzt das gerade beidseitig. Bislang galt ein gerades Zeichen ausnahmslos als schließendes — für das Bundesgesetzblatt und die Drucksachen trifft das zu, dort öffnet stets das deutsche Zeichen, und ein gerades ist ein Satz- oder Extraktionsfehler. In einem so gesetzten Blatt aber fand der Zitatextraktor kein einziges Zitat, und sämtliche Befehle des Heftes gingen verloren. Fortan entscheidet der Text als ganzer: Führt er kein deutsches öffnendes Zeichen, so werden die geraden paarweise gelesen, das erste öffnend, das zweite schließend. Bei ungerader Anzahl ist er nachweislich unbalanciert; dann bleibt es bei der schließenden Lesart, und es ergeht eine Warnung. Eine Regel nach der Stellung des Zeichens wäre untauglich gewesen: Das Blatt führt Zitate, die mit einem Leerzeichen beginnen, und schließende Zeichen, die am Folgewort kleben. Der Befehl „Die bisherigen §§ 9 bis 12 werden die §§ 8 bis 10“ nennt vier Ausgangs- und drei Zielbezeichnungen. Das ist kein Widerspruch: Der Bereich nennt Bezeichnungen, gezählt werden aber Einheiten, und der aufgehobene Platzhalter § 10 ist keine Einheit, denn er trägt keinen Inhalt. Welche Einheiten ein Bereich trägt, weiß erst das Gesetz. Ein solcher Befehl bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt und wird dort entfaltet; geht die Zählung auch dann nicht auf, bleibt er manuell zu prüfen, und der Grund wird genannt. Die Neufassung eines Paragraphenbereichs wurde bisher an jedem Paragraphenzeichen des Zitats geteilt. Der neue Wortlaut zitiert jedoch reihenweise andere Vorschriften; an diesen zu schneiden erfand Normen, die es nicht gibt — aus drei neu gefassten Paragraphen wurden zehn. Geteilt wird nunmehr allein an den Bezeichnungen des angekündigten Bereichs. Hinzu treten die Verweisung als Gegenstand einer Wortoperation, der Rahmen, der sich auf eine Untereinheit der umnummerierten Einheit verengt, die mehrzeilige Überschrift einer zitierten Neufassung und die Erkenntnis, dass über einen Trennstrich vor einem Großbuchstaben der Wortbestand des Dokuments entscheidet: Trägt es das Wort auch ohne Strich, so war es eine Trennung. Die Stammfassung ist aus vier Gesetzblättern zusammengesetzt. Thüringens Landesrechtportal ist dieselbe anmeldepflichtige Anwendung wie die Portale Schleswig-Holsteins, Berlins, Baden-Württembergs und Hessens, und das Archiv der Staatskanzlei antwortet Skripten mit einer Fehlerseite. Frei zugänglich ist dagegen die Parlamentsdatenbank des Landtags, der das Blatt herausgibt; über sie liegen Stammheft und Änderungshefte vor. Jeder Änderungsbefehl ist als eine geprüfte Ersetzung angewandt worden — dass keine fehlschlug, ist der Beleg der Rekonstruktion. Eine amtliche konsolidierte Nachfassung gibt es nicht; ein zeichengenauer Abgleich mit ihr steht deshalb aus, was in den Herkunftsangaben vermerkt ist. Alle zehn Befehle der Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungsverordnung werden angewandt, keiner bleibt manuell. Dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen, und keine der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. Die Browserfassung ist übersetzt worden und liefert dieselben Zahlen wie die Befehlszeile. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ifca501ed6ffb42165ee4ab4ca036d7db186bbec0
* Die Startseite führt die Neuankömmlinge einMatthias Andreas Benkard10 days1-1/+12
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Seit der Inbetriebnahme setzte die Startseite voraus, was gerade nicht hat, wer sie zum ersten Mal aufruft: geeignete Dateien. Über dem Formular stand die Tätigkeitsbeschreibung, darunter zwei leere Dateifelder, und wer nie mit gii-Norm-XML oder einem BGBl-Regelungstext zu tun hatte, konnte das Werkzeug nicht einmal ausprobieren. Ein zugeklappter Block tritt hinzu, der zwei durchgerechnete Fälle mit Verweisen auf die amtlichen Fundstellen anbietet. Zugeklappt kostet er eine Zeile; das Formular bleibt, wo es war. Angeboten werden ein verkündetes Änderungsgesetz — das UWG nebst dem Dritten Gesetz zu seiner Änderung (BGBl. 2026 I Nr. 43), neunzehn Befehle an sechs Normen ohne Rest — und ein Gesetzentwurf — das AGG nebst BT-Drs. 21/6178, dreiundzwanzig Befehle an vierzehn Normen, einer zur Prüfung markiert. Der zweite Fall war zunächst als ProdHaftG nebst BT-Drs. 21/4297 gedacht und ist verworfen: Die Modernisierung löst das Gesetz ab, statt es zu ändern, und ergibt einen einzigen Befehl an einer einzigen Norm. Ein Beispiel, das nichts zeigt, ist keines. Mitausgeliefert wird nichts, und die Seite ruft von sich aus nichts ab; sie verweist. Die Verweise öffnen ein eigenes Fenster, weil ein im selben Fenster geöffnetes PDF die bereits gewählten Dateien aus dem Formular nähme. Das Stilblatt bekommt .einfuehrung im Zuschnitt der übrigen Kästen und keine einzige neue Farbe, sodass Hell- und Dunkelfassung ohne Zutun stimmen. Dabei stellte sich heraus, dass gesetze-im-internet.de das Norm-XML gar nicht als solches ausgibt: Es gibt allein …/<kurz>/xml.zip, der unmittelbare BJNR….xml-Pfad ist 404. Eine Einführung, die auf die Fundstelle verweist, wäre ohne Weiteres eine Anleitung zum Entpacken von Hand gewesen. Der Ladepfad nimmt das Archiv deshalb nun unmittelbar an (ZipAuspacker, vorgeschaltet in Pipeline.ladeStammgesetz; DateiTyp kennt die Art ZIP). Die Änderungsdokumente bleiben unberührt — Gesetzblätter und Drucksachen kommen nirgends als Archiv. Das Format wird von Hand gelesen, und zwar aus einem Grund, der außerhalb der Browserfassung sinnlos wäre: Von den Archivklassen des JDK trägt dort allein der Inflater, den InflaterErsatz auf jzlib zurückführt; ZipInputStream, ZipFile und CRC32 beruhen auf nativen Bindungen, die Web Image nicht kennt. Auch die Prüfsumme rechnet die Klasse deshalb selbst. Gelesen wird über das Zentralverzeichnis am Dateiende, nicht über die örtlichen Vorspanne, deren Größenangaben bei nachgestellten Beschreibern erst hinter den Daten stehen. Gewählt wird der einzige auf .xml endende Eintrag: Den Gesetzen mit Anlagen legt die Fundstelle deren Bilddateien mit ins Archiv, es ist also nicht einerlei, welchen man nimmt. Die ZIP-Signatur wird vor der PDF-Signatur geprüft, weil sie am ersten Byte verankert ist, während jene ein Vorschaufenster durchsucht — ein Archiv mit der Zeichenfolge „%PDF-“ in seinen gepackten Daten wäre sonst als PDF angesprochen worden. Die Quellenzeile der Synopse nennt weiterhin die angegebene Datei (uwg.zip), nicht den Eintrag; sie soll den Weg zur Fundstelle zurück beschreiben. Den Eintragsnamen trägt die ausgepackte Quelle gleichwohl, damit Protokoll und Ladefehler das Gesetz benennen und nicht seine Verpackung. Geprüft ist beides gegen die Fundstelle selbst, nicht nur gegen den Beispielkorpus: 312 Prüfungen laufen durch, darunter acht neue zum Auspacken. Das unmittelbar bezogene uwg.zip ergibt auf der Befehlszeile mit dem BGBl-Regelungstext dieselbe Ausfertigung wie die entpackte Fassung — die beiden unterscheiden sich allein in der Quellenzeile —, und dieselben 19/0/6 ergeben sich im neu gebauten Wasm-Modul im Browser, ohne eine Beanstandung in der Konsole. Der Block hält bei 320 Pixeln Breite ohne Überlauf. Unberührt bleiben pom.xml, deploy/webpaket.sh und die nginx-Vorlage: Da nichts mitausgeliefert wird, braucht es weder einen zweiten Ressourcen-Block noch neue MIME-Typen — deren types-Block ersetzt die Zuordnung vollständig und wäre sonst die Falle gewesen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I5f6566ca89aa5198452b0b29ac5b38da9eb26137
* Das Werkzeug bekommt einen LangnamenMatthias Andreas Benkard10 days1-2/+2
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Vor der Inbetriebnahme fehlte der Web-Fassung, was jede Vorschrift führt, auf die sie angewandt wird: eine Bezeichnung neben dem Kurztitel. Bisher stand über dem Formular allein „ÄndGgner“ nebst einer Zeile, die die Tätigkeit beschreibt. Der Langname tritt hinzu und ordnet sich wie bei einem Gesetz — die amtliche Bezeichnung zuerst, das Kürzel als Kurztitel: Nichtamtliche Zentralstelle für die maschinelle Fortschreibung von Stammgesetzen anhand von Änderungsvorschriften des Bundes und der Länder (ÄndGgner) Der Widerspruch ist beabsichtigt und zugleich zutreffend: Was das Werkzeug liefert, ist eine Lesefassung ohne jede amtliche Verbindlichkeit, und genau das sagt das erste Wort. Die Überschrift bleibt beim Kürzel, der Langname steht als eigene Zeile darunter, vor der bisherigen Tagline; .langname übernimmt die Sekundärfarbe der Tagline und tritt eine Spur kleiner auf. Der Tabtitel bleibt kurz — 130 Zeichen schneidet jeder Browser gerade dort ab, wo sie unterscheidbar würden —, ebenso die Kurzbeschreibung für Suchmaschinen, die die Funktion nennen soll und nicht den Titel. Impressum und Datenschutz bleiben unberührt. Der README führt den Langnamen als Dokumenttitel; „Programmbibliothek zur Konsolidierung von Änderungsgesetzen des Bundes und der Länder“ war ohnehin überholt, seit die Bibliothek eine Anwendung mit zwei Oberflächen trägt. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: If894b1ec056461ba7989d4ee59cca8894b260a7e
* Die Web-Version wird öffentlich betreibbarMatthias Andreas Benkard10 days1-18/+49
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die Browserfassung war für den öffentlichen Betrieb gesperrt, und zwar ausdrücklich: Impressum und Datenschutzerklärung trugen TODO-Blöcke statt Angaben, der Quelltextverweis im Fuß zeigte auf https://TODO-QUELLCODE-URL-EINTRAGEN, und der README führte beides als „vor dem produktiven Betrieb zwingend zu erledigen“. Beide Sperren fallen; die Auslieferung wird zugleich auf das tatsächliche Ziel eingerichtet — einen Unterpfad einer bestehenden Domain (/aendggner/), nicht einen eigenen Server. Impressum und Datenschutz führen nun die wirklichen Angaben: § 5 DDG (nicht mehr § 5 TMG) samt § 18 Abs. 2 MStV, Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO, Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f für die Zugriffsprotokolle, deren Frist mit vierzehn Tagen benannt ist, sowie die Betroffenenrechte samt Aufsichtsbehörde. Die Aussage über die Dateien der Nutzer:innen bleibt, wie sie war; sie trifft zu, weil die Verarbeitung den Rechner nicht verlässt. Der Quelltext wird beigelegt statt verlinkt. deploy/webpaket.sh tritt in der Phase „package“ hinter den Übersetzer und macht aus dessen Ergebnis ein auslieferbares Verzeichnis: Es wirft den .wat-Zwischenschritt fort (368 MB, der bislang von Hand zu übergehen war), legt den Quelltext der gebauten Fassung als aendggner-quelltext.tar.gz nebst Fassungskennung daneben und komprimiert nach .gz und .br vor. Ein veränderter Arbeitsbaum bricht den Bau ab: Der beigelegte Quelltext wäre alsdann nicht der ausgelieferte, und die Auflage des § 13 AGPLv3 wäre gerade verfehlt. Der Fuß verweist primär auf den Tarball, kompakt daneben auf Gerrit als fortlaufende Quelle. Die nginx-Vorlage wird vom server-Block zum location-Schnipsel. Vier Punkte sind dabei mehr als Umschrift: * Die Dateien werden über root statt über alias zugeordnet. In einer Präfix-Location löst try_files gegen den root auf, nicht gegen den alias, und lieferte sonst 404 für alles. * Die Haltefrist von sieben Tagen entfällt zugunsten der Revalidierung. Die Dateinamen tragen keine Fassungskennung; ein Wiederkehrer mit altem app.js und neuem .wasm bekäme sonst eine Mischfassung, die es nie gegeben hat. Ein 304 für das unveränderte Modul kostet nichts. * Vorkomprimiertes wird ausgeliefert (gzip_static/brotli_static), statt 24 MB je Abruf neu zu packen — brotli drückt sie auf 7,1 MB. * Hinzu treten die Sicherheitskopfzeilen samt Inhaltsrichtlinie. Zwei ihrer Freigaben sind unvermeidlich, beide in der Vorlage begründet: 'wasm-unsafe-eval' für die Instanziierung des Moduls (echtes eval kommt in der erzeugten aendggner.js nicht vor), und 'unsafe-inline' für Stile, weil die Synopse als blob:-Dokument die Richtlinie der erzeugenden Seite erbt, ihr Stylesheet aber eingebettet trägt. Die Notwendigkeit ist gemessen, nicht vermutet: ohne die Freigabe meldet das Synopse-Dokument null aktive Stylesheets und Standardschrift, mit ihr eines mit dreiundzwanzig Regeln. Dazu drei Kleinigkeiten, die erst unter einem Unterpfad auffallen: ein Hinweis für abgeschaltetes JavaScript (bislang blieb das Formular wortlos wirkungslos), ein relativ verwiesenes favicon.svg (der Abruf der Domainwurzel ginge ins Leere) sowie Kurzbeschreibung und kanonische Adresse. Eine robots.txt unterbleibt bewusst: Unter einem Unterpfad ist sie wirkungslos, maßgeblich ist allein die der Domainwurzel; die Vorlage vermerkt, was dort einzutragen wäre. Geprüft ist beides, Bau und Lauf: 304 Prüfungen laufen durch, -Pwasm package hinterlässt ein Verzeichnis ohne .wat und mit vollständigem Tarball, und der IfSG-Fall ergibt im Browser unter der Inhaltsrichtlinie 48 angewandte Befehle, 27 zur manuellen Prüfung und 21 geänderte Normen — dasselbe wie die Befehlszeile, ohne eine einzige Beanstandung in der Konsole. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I004490ddaa7c424a60fb0ebac63fc9fc098736e3
* Die Umnummerierungs-Kaskade war keine Grenze, sondern drei MängelMatthias Andreas Benkard10 days1-8/+27
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Die mehrschrittige Umnummerierungssequenz galt bislang als wesenseigene Grenze: Ihre Folgeänderungen gingen in den Abschnitt „Manuell prüfen“, im bayerischen Belegfall drei von 154 Anweisungen (48. a) ee), 48. a) gg), 48. b) cc), sämtlich aus der Neunummerierung des Bußgeldkatalogs in Art. 56 BayJG). Die Prüfung gegen die amtliche Nachfassung zeigt, dass es keine Grenze war, sondern drei voneinander unabhängige Mängel. Erst die Diagnose vor jeder Änderung — die Begründungen der drei Fälle ausgeben — hat sie getrennt; die Vermutung, alles sei eine Frage der Reihenfolge, traf nur auf einen von ihnen zu. Geordnet werden nun Schritte statt Befehle (BefehlAnwender). Ein Verbund aus Umnummerierung und Begleitänderung trägt zwei gegenläufige zeitliche Ansprüche: Die Umnummerierung gehört vor denjenigen, der ihre Bezeichnung neu besetzt, die Begleitänderung an ihre Stelle im Dokument, denn sie setzt die vorangegangenen Punkte als vollzogen voraus. Bisher setzte sich der erste Anspruch für die ganze Einheit durch. Bei gg) — „Die bisherige Nr. 11 wird Nr. 12 und die Angabe „schriftliche“ wird gestrichen“ — stand die Angabe vorgezogen noch zweimal im Artikel und war zu Recht mehrdeutig; an ihrer Dokumentstelle hat ee) die zweite Fundstelle längst ersetzt. Die Befehlsliste wird dazu vor der Anwendung zu Schritten aufgefaltet (je Teilbefehl einer); protokolliert wird unverändert je Befehl, ein Verbund gilt nur als angewandt, wenn jeder Teil gegriffen hat. Die Ordnungsregel selbst bleibt wörtlich dieselbe („wer eine Bezeichnung räumt, kommt vor dem, der sie neu besetzt“), wird aber erst jetzt vollständig durchgesetzt. Bisher rückte ein Befehl nur einmal vor seinen ersten Kollisionspartner; auf Schritten zerreißt das die Ketten — von „Nr. 15 wird Nr. 16“, „Nrn. 13 und 14 werden Nrn. 14 und 15“, „nach Nr. 12 wird Nr. 13 eingefügt“ zog die Einfügung nur das letzte Glied vor sich her. An die Stelle tritt eine Tiefensuche auf der Dokumentordnung: vor jedem Schritt erst rekursiv seine Räumer, eine ringförmige Abhängigkeit bricht ab. Kein Kahn mit „frühester bereiter Knoten“ — der zieht unbeteiligte Schritte vor und bricht genau die Begleitänderung wieder. Die beiden übrigen Mängel lagen anderswo: * Das Muster der lokativen Klausel (BefehlErkenner) schloss mit einer Wortgrenze. Hinter einem abgekürzten Bezeichnungswort steht aber schon der Abkürzungspunkt, und zwischen ihm und dem Leerzeichen liegt keine Wortgrenze; der Klausel entging deshalb jede Kurzform („in Abs. 2 …“, „in Buchst. b …“). Die unabgekürzten Formen trafen zu, weshalb es nie auffiel. * Der StellenAufloeser verlangte hinter der Aufzählungsmarke Text auf derselben Zeile. Eine Einheit, die sich vollständig in ihre Untergliederung ergießt, führt ihre Marke allein (Art. 56 Abs. 2 Nr. 12 BayJG, darunter nur die Buchstaben a und b) und galt als nicht auffindbar. Der bayerische Belegfall steht damit auf 154 angewandten Anweisungen ohne Rest (zuvor 151), die Ausschussfassung der Beschlussempfehlung zum GEG auf 68 statt 67 — dort greift nun eine Bereichs-Umnummerierung in § 108, die vorher nur ihr erstes Glied vorziehen konnte; § 108 liegt jedoch in der bekannten Zone, in der das Beispiel-XML eine andere Fassung ist als die vorausgesetzte, taugt also nicht als Beleg. Belegt ist die Ordnung an Art. 29a und Art. 56 BayJG und an den Kaskaden des WDR-Gesetzes. Alle übrigen Bezugszahlen des Bundes und der Länder sind unverändert; 304 Prüfungen laufen durch. Der Akzeptanztest hält zwei Mängel fest, die er nicht behebt. Beide bestanden schon zuvor, was ein Lauf gegen den Ausgangsstand belegt: * Der Block aus „Nach Nr. 4 werden die folgenden Nrn. 5 bis 7 eingefügt“ tritt an das Ende des Absatzes statt hinter die Nr. 4, und der leere Platzhalter „7. (aufgehoben)“ der Altfassung bleibt zwischen den Nrn. 9 und 10 stehen. Dass jede Anweisung greift, heißt eben nicht, dass die Norm in allem der amtlichen Nachfassung gleicht; der Test sagt das ausdrücklich. * Die Heilung doppelter Leerzeichen nach einer Streichung wirkt auf den gesamten Zieltext und verkürzt dabei die Einrückung der Aufzählungszeilen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Id61babe60226d27b5c05ff971927d61713b01781
* README: python3 -m http.server => jwebserverMatthias Andreas Benkard10 days1-2/+2
| | | | Change-Id: Ifadb1867224dcec3be8740e294d7b91394a171a1
* Die Beschlussempfehlung liefert die beschlossene FassungMatthias Andreas Benkard10 days1-24/+39
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bisher wurde eine Beschlussempfehlung erkannt und mit Begründung übergangen: Ihre maßgebliche Fassung steht in der zweispaltigen Zusammenstellung, deren rechte Spalte für sich unlesbar ist. Sie druckt Unverändertes nicht ab, sondern vermerkt bloß „unverändert“ — und zwar nicht nur je Gliederungspunkt, sondern auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke, weshalb ihre Anführungszeichen nicht aufgehen. Eine Auflösung über die Gliederungspfade scheitert daran nachweislich (45 statt 117 Befehlen). Maßgeblich ist die Grundlinie: Beide Spalten sind zeilensynchron gesetzt, jeder Vermerk steht auf der Höhe der Entwurfszeile, die er meint. Der neue `ZusammenstellungsLeser` führt sie über Seite und Grundlinie in eine gemeinsame Lesereihenfolge zusammen und entscheidet dann Zeile für Zeile: „unverändert“ holt den Wortlaut aus der Entwurfsspalte, „entfällt“ streicht ihn, sonst gilt die Ausschussspalte. Das Vokabular der rechten Spalte ist ausgezählt genau zweiteilig — 166-mal „unverändert“, 17-mal „entfällt“. Dabei meint „unverändert“ den Wortlaut, nicht die Zählung: Streicht der Ausschuss einen Punkt, rücken die folgenden auf, und sein „5. unverändert“ steht der Entwurfsnummer 6 gegenüber. Die Marke kommt deshalb von rechts, der Wortlaut von links. Voraussetzung dafür war, die Geometrie aus dem `FontgroessenFilter` herauszuführen. Sonst verließ ihn nur das End-X der Zeile; jetzt trägt jede Zeile Seite, Grundlinie und End-X (`FontgroessenFilter.Zeile`). Die Metadaten reisen weiterhin im Textstrom mit, statt nebenher gesammelt zu werden: Nur so ist ihre Zuordnung zu den Zeilen gesichert, denn PDFBox schreibt Zeilentrenner an mehreren Stellen. Der Schritt ist reine Umstrukturierung, sämtliche gepinnten Zahlen bleiben unverändert. Drei Fehler standen im Weg, alle in der Spaltentrennung: * Der Steg wurde einschließlich der Leerzeichen-Glyphen gemessen, die im Textstrom fast bis an die nächste Spalte reichen. Ein 7-pt-Steg schrumpfte so auf 4,7 pt und galt als durchlaufender Text, was in BT-Drs. 20/7619 die gesperrte Marke des Punktes 14 mitten entzweiriss. Gemessen wird jetzt an den sichtbaren Zeichen; die Schwelle sinkt von 12 auf 6 pt und liegt damit belegt zwischen dem schmalsten echten Steg (6,9 pt) und dem breitesten Wortzwischenraum einer ganzseitenbreiten Zeile (5,4 pt) — in beiden Belegdokumenten übereinstimmend. * Gedrehter Text hat Koordinaten in seinem eigenen Bezugssystem. Der Randvermerk „Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt“ lief mit seiner vermeintlichen Grundlinie quer durch beide Spalten und zerschnitt deren Zeilenfolge. Beim Spaltenauszug bleibt er nun draußen; beim ungeteilten entfernt ihn wie bisher der TextBereiniger. * Die Zeilenenden müssen je Spalte klassifiziert werden, bevor die Spalten zusammenkommen: Ihre Satzspiegelränder liegen verschieden, in der gemischten Fassung fände keine ihren eigenen Ausrichtungs-Cluster wieder und die Silbentrennung bliebe ungeheilt („An- gabe“). Die Quellenzeile weist die verwendete Spalte als „[Beschlussempfehlung …, Ausschussfassung]“ aus. Lässt sich die Zusammenstellung nicht auflösen, wird die Datei nach wie vor mit Begründung übergangen — eine halb aufgelöste Fassung auszugeben wäre schlimmer als keine. Zwei Belegfälle: BT-Drs. 20/7619 (GEG) mit 67 angewandten Befehlen, wobei die Ausschussfassung mehr Befehle trägt als der Regierungsentwurf daneben — der Ausschuss hat zwei Artikel ergänzt —, und BT-Drs. 19/24334 (Drittes Bevölkerungsschutzgesetz) mit 47. Der große manuelle Rest hat denselben Grund wie beim Entwurf: Das Beispiel-XML ist die Urfassung des GEG von 2020, geändert wird eine Fassung von 2023. Die verbliebenen zwei unerkannten Befehle gehen auf Setzfehler der amtlichen Drucksache zurück (fehlender Schlusspunkt, überzähliges Anführungszeichen) und sind zeichengenau so übernommen. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Id5db19cb8f27a51af0c23cfd4a9969dd4120f569
* Die Web-App rechnet im Browser statt auf dem ServerMatthias Andreas Benkard10 days1-19/+48
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bisher lief die Weboberfläche auf einem JDK-HttpServer: Uploads landeten als temporäre Dateien auf dem Server, die Synopse entstand dort. Das kostete Betrieb (systemd, Reverse Proxy, Rate-Limiting, Timeouts) und verlangte ein Datenschutzversprechen, das nur zusicherbar, nicht nachprüfbar war — gerade Entwurfstexte verließen den Rechner der Nutzer:innen. Neu übersetzt `./mvnw -Pwasm package` dieselbe Pipeline mit GraalVM Web Image (`native-image --tool:svm-wasm`) nach WebAssembly, PDFBox eingeschlossen. Ausgeliefert werden nur noch statische Dateien; gerechnet wird im Browser. Die erzeugte Synopse ist byteweise identisch mit der der Befehlszeile (SHA-256 verglichen für IfSG 48/27/21 und BayJG 151/3/54). Die Befehlszeile bleibt unberührt: `./mvnw package` erzeugt unverändert das JAR, alle Optionen und Meldungstexte sind gleich, das Wasm-Profil ist rein additiv und verlangt Oracle GraalVM 25.1+ (die CE hat kein Web Image). Portabilitätsschnitt (nützt beiden Fassungen): * `Quelle` (Name + Bytes) ersetzt `Path` in der Pipeline; nur die Befehlszeile kennt noch ein Dateisystem. Der Name trägt genau den bisherigen `getFileName()`-Text, damit Warnungen und Quellenzeile wortgleich bleiben. * `DateiTyp` erkennt PDF/XML/Klartext an den Signaturbytes. Tika entfällt — eine schwergewichtige Abhängigkeit samt ServiceLoader- und XML-Konfiguration weniger, was der Wasm-Übersetzung unmittelbar zugutekommt. Vier Eigenheiten von Web Image, die der Quelltext jeweils an Ort und Stelle vermerkt: * `java.util.zip.Inflater` ist nicht angebunden (GR-65205), ohne Inflate ist kein PDF lesbar. `InflaterErsatz` substituiert ihn durch jzlib. * Typisierte JS-Felder lassen sich nicht nach `byte[]` umsetzen („byteArrayHub is not defined“); der Dateiinhalt wandert als Base64. * JULs Standardformatter ruft `StackWalker`, den es dort nicht gibt. * Im Worker fehlt `document.currentScript`, worauf die Laufzeit das Wasm-Modul neben `worker.js` sucht; die VM wird deshalb mit ausdrücklichem Pfad ein zweites Mal gestartet. Die Reachability-Metadaten stammen aus einem Lauf des Tracing-Agents über die Pipeline; die PDFBox- und FontBox-Ressourcen sind als Globs ergänzt, sonst scheitern PDFs an „Could not find referenced cmap stream Identity-H“. Entfallen: WebMain, UploadHandler, StaticHandler, Multipart und die systemd-Unit. Die nginx-Vorlage liefert jetzt statische Dateien aus, und die Datenschutzseite sagt, was nun stimmt: Die Dateien verlassen den Rechner nicht. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I38faf2ac0f764d601f080d4276babe4747773683
* Quellformate jenseits des verkündeten GesetzesMatthias Andreas Benkard11 days1-5/+96
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Bisher nahm ÄndGgner nur verkündete Artikelgesetze und Gesetzentwürfe an, ohne den Unterschied zu kennen. Dokumente, die einen Entwurf ändern statt ein Gesetz, lieferten still null Befehle. Neu: * Dokumentart-Erkennung aus dem Rohtext (DokumentErkenner, DokumentArt, DokumentKopf) — vor der Bereinigung, weil gerade die Drucksachenköpfe als Kolumnentitel wegfallen. Erkannt wird nie am Dateinamen: Die Beispieldaten enthalten eine Datei namens Beschlussempfehlung, die in Wahrheit ein Entschließungsantrag ist. Dokumente ohne Befehle erzeugen jetzt eine benannte Warnung statt stiller Leere. * Änderungsanträge (AenderungsantragParser, EntwurfsPatcher): Der Antrag wird auf den Entwurfstext angewandt, der geänderte Entwurf danach wie gewohnt auf das Stammgesetz — eine komponierte Synopse. Drucksachen- und Gesetzesstellen bleiben getrennte Typen; die Zuordnung Antrag→Entwurf läuft über die Drucksachennummer, nicht über die Argumentreihenfolge. Der 1910 Zeilen große BefehlAnwender bleibt unberührt. * Beschlussempfehlungen werden erkannt und mit Begründung übergangen, die den brauchbaren Entwurf beim Namen nennt. Die Spaltentrennung der Zusammenstellung ist gebaut (FontgroessenFilter.Spalte, koordinatenbasiert am Steg) und belegt: Die linke Spalte ergibt Befehl für Befehl den Regierungsentwurf. Die rechte Spalte bleibt bewusst offen — sie vermerkt „unverändert“ auch zeilenweise innerhalb zitierter Blöcke, ihre Anführungszeichen gehen daher nicht auf; nötig ist die zeilenweise Zuordnung beider Spalten über die gemeinsame Grundlinie. Die Synopse kennzeichnet eine Entwurfsfassung als solche. 296 Tests grün (vorher 269); alle gepinnten Akzeptanzzahlen unverändert. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I0001d25fcbd9969fc06eea675edc4326ce2e02f9
* Add a public web front end alongside the CLIMatthias Andreas Benkard2026-08-091-0/+40
| | | | | | | | | | Extracts the CLI pipeline into a reusable Pipeline class and exposes it via a dependency-free JDK HttpServer (upload form, bounded worker pool with 503 on overload, per-request size/time limits, no persisted uploads), plus nginx/systemd deploy templates and Impressum/Datenschutz placeholders for public operation. Change-Id: I6e8e7afa3c4b1082cdf9e82da0fae0b5b49470ad
* Add Hesse as an extraction and recognition caseMatthias Andreas Benkard2026-08-021-2/+5
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | The Hesse GVBl issue 5/2026 amends the ordinance on traffic-law competences. All 21 commands of its article 1 are now recognised. The blocked letterspacing that was expected to be the hard part turns out to affect only the signature block, not a single command. What did need work was three other things: the running GVBl footer and the masthead remainder are now stripped as page furniture, and so is the heading's asterisk footnote ("* Ändert FFN 61-60"), which sits at the foot of a page between two enumeration items and stuck to the command above it. Two command forms are new, both general rather than Hessian: "am Ende" may be absent from a punctuation replacement — the definite article then requires the unit to carry exactly one such mark, which the applier checks — and the object after "durch" may be elided in the form without a location, as it already could in the form with one. Where a punctuation replacement follows a renumbering in the same sentence it binds to the renumbered unit: unlike a word operation it has no distinguishing target text, so resolving it norm-wide would be useless. A full acceptance test stays out of reach: hessenrecht.hessen.de is the same login-only juris application as the Schleswig-Holstein and Berlin portals. Checking landesrecht-bw.de too, that now covers all four portals that could have supplied an annex-bearing statute, so the LandesRechtTextParser's missing annex headings will need a stem from recht.nrw.de instead. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ief04164ee25653345a011f3ffbbfaa6df1f5c64b
* Close the NRW issue: 17. RÄStV-AusfG as a fourth acceptance caseMatthias Andreas Benkard2026-08-021-3/+5
| | | | | | | | | | | | | | | | Article 4 of the 22nd Broadcasting Amendment Act recasts § 1 of the act implementing the 17th Broadcasting Amendment Treaty. Both the pre- and the post-amendment consolidated version are served by recht.nrw.de, so this closes the last open article of GV. NRW. 7/2026. No production code needed changing: the article carries its single command without an enumeration item, and the recast quote contains nested quotation marks — both are already handled. The result matches the official version of 1 April 2026 character for character, including its editorial placeholders. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: If63606d113f2801f0c9e82350215443da8e8be8b
* Run the NRW mass test: WDR-Gesetz and LMG NRWMatthias Andreas Benkard2026-07-281-5/+23
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | The 22nd Rundfunkänderungsgesetz amends five laws in one gazette issue. Article 3 (TMZ-Gesetz) was already an acceptance case; this adds the two big ones — Article 1 (WDR-Gesetz, 101 commands across 31 norms) and Article 2 (LMG NRW, 18 commands). Both stem versions come from recht.nrw.de, whose URLs address a version by its date of entry into force, so the results could be checked norm by norm against the official 1 April 2026 consolidations. Applying them turned up work at every layer: Order of application. Renumbering always refers to the original count, not to the state after the preceding items, so a cascade („Absatz 3 wird Absatz 4“, „Absatz 4 wird Absatz 5“, …) applied in document order leaves the law carrying two units of the same name. BefehlAnwender now derives, for each command, which designations it vacates and which it newly occupies, and pulls a vacating command ahead of the first one it collides with. That single rule subsumes the previous §-only special case, orders a cascade descending, and — inside a Sammelbefehl too — keeps a range renumbering from colliding with itself. Bayern's Art. 29a sequence now resolves as well (5 manual residues down to 3). Renumbering an enumeration item. Unlike an Absatz, a Nummer carries its designation as a marker in the text; the applier silently reported success without touching it. It now rewrites the marker and lets a struck placeholder with the target designation give way. Sentence splitting. Gazette citations („(BGBl. I S. 1982)“) and line-initial enumeration markers were splitting sentences, so Satz locators pointed into the wrong place; a sentence may also open with §. Command language: „wie folgt neu gefasst“ and the missing „wird“, a split location („In Absatz 2 wird Satz 1 wie folgt gefasst“), an insertion behind a location prefix, the standalone „Der Punkt am Ende wird durch … ersetzt“, „Dem Wortlaut des Absatzes 3 …“, the verb frame „Es werden ersetzt:“ whose items carry only the location, coordination at „sowie“ and before a punctuation clause, and a stray closing quote at the end of a sentence. Stem format: LandesRechtTextParser reads an „Inhaltsübersicht“ line as the norm of that name (which is what the Angabe commands address) and recognises keyword-less Roman section headings. Everything the two acceptance tests do not apply is named: one command in the WDR-Gesetz whose „Punkt am Ende des Satzes“ is not unambiguous in a two-sentence Nummer. The remaining differences from the official consolidations are places where the official text itself departs from the command wording; SOURCES lists them. Change-Id: I261cf89cd5820f7597bc5db734f322d94b84828e
* Recognise word-anchored insertions; close quotes at the next itemMatthias Andreas Benkard2026-07-281-9/+16
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | The documented next step was the word-anchored structural insertion ("Vor den Wörtern „Aus dem Bereich Verkehr:“ wird folgender Absatz 5 eingefügt", Berlin Artikel 1 Nr. 2 b) bb)). StrukturEinfuegung now carries an optional WortAnker, the recogniser has a pattern for the form — placed before STRUKTUR_EINFUEGUNG, which bails out of recognition entirely when the StellenParser cannot read "den Wörtern «0»" — and the applier positions the new unit at the anchor line instead of a structural boundary. Two blockers turned up next to it, both measured on the corpus rather than assumed: The command was not cleanly recognisable at all. Its closing quotation mark is missing in the official text, so the quote swallowed items cc) and c); an anchor alone would have made the command look applicable with a huge foreign quote as its payload. The docs called a boundary at enumeration markers impossible, and that holds for the unguarded form: a quoted amendment provision carries command language itself. Guarded by four conditions together — the article's quotation marks demonstrably do not balance, the next line's marker is at the same or a shallower level than the one the quote opened on, that line carries command language, and closing here leaves the rest of the article balanced — it fires exactly twice in the whole sample corpus, both times where the missing mark belongs: Berlin before cc), and GV. NRW. Artikel 2 before 12. Without the guards it also fires inside quoted amendment provisions in the BayJG and GModG documents; the balance gate rules those out. The GV.-NRW. gazette encodes part of its umlauts decomposed (u + U+0308, 79 places, dozens of them "eingefügt:"/"angefügt:"). Invisible in the text, but a different word to every command pattern, so those commands could never match. TextBereiniger now normalises to NFC first — not NFKC, which would flatten the official sentence numbers ¹²³ and take SatzTeiler and Superskript their basis. Every other sample document, every gii-XML stem and every hand-kept plain-text stem is already NFC, so the pinned figures stay bit-identical. Berlin Artikel 1 is thereby fully recognised (6 of 6 commands, none unknown). One pinned statement changed for a stated reason: the NRW acceptance test asserted the article-heading warning, which is now preempted by the item boundary inside Artikel 2 — Nr. 12 survives instead of being swallowed. 241 tests green. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ic579bec6fecc2495a61b3dcf87c9ad71b42f34ae
* Bring the documentation up to the current stateMatthias Andreas Benkard2026-07-261-5/+18
| | | | | | | | | | | | | | | | | The README still described state law as Bavaria-only, six Länder later. The sample-data overview grew a section on how to obtain the pre- amendment stems per portal — which of the three routes works, and that the juris state portals are a dead end — and a short prioritised "where to continue", so the next session does not have to re-derive it. Corrected while writing it: the regression figures are not all pinned the same way. UWG, AGG and ProdHaftG pin "nothing left manual", BayJG pins 154 commands and names its five renumbering residues, and the state cases pin full application. Saying "UWG 19/0, GEG 66/53, …" would have described observations, not what the tests actually assert. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ie247e9626e789e628d537bede735923d5b67d14b
* Support Bavarian state law (BayJG) with Art./§ inversion and superscriptsMatthias Andreas Benkard2026-07-191-2/+24
| | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | | Extend ÄndGgner from federal-only to Bavarian state law. Bavarian base laws are structured in Artikel while their amending acts are structured in Paragraphen (inverted from the Bund); official sentence numbers and footnote markers are carried as Unicode superscripts (¹²³, ⁶)). - Generalise Stelle.Paragraph to carry a sigil ("§" or "Art.") and route it through recogniser, applier and resolver (bit-identical Bund output). - Superscript pipeline: geometric detection in FontgroessenFilter (SuperskriptModus BEHALTEN), Superskript util, exact sentence splitting in SatzTeiler, label-based sentence resolution. - BayRechtLoader/BayRechtTextParser for gesetze-bayern.de PDF/plaintext. - §-structured amending acts, GVBl/Landtag column titles, non-breaking spaces, the GVBl continuation quote; Bavarian command forms (footnote aufhebung, Satznummerierung streichung, Wortlaut forms, Halbsatz, gapping chains). Acceptance (EndToEndTest.bayJgGvblAcceptance): the pre-2026 BayJG fassung (BayJG-alt.txt, reconstructed from Wayback single-article snapshots) with GVBl 6/2026 §§ 1-2 applied — 154 commands, 0 unknown, 149 applied automatically, 5 pinned residuals (follow-up edits inside two multi-step renumbering sequences in Art. 29a and Art. 56). Application-side fixes surfaced by the acceptance run (all Bund-safe): sentence-start superscript before §; sentence boundaries = {0} ∪ {each number ≥ 2}; gapping scope inheritance for bare word operations; footnote definition lines hidden from word operations; absatz aufhebung marks "(weggefallen)" keeping its number, and absatz renumbering overwrites an empty placeholder (weggefallen/gegenstandslos) target. 211 tests green (mvnw verify); federal reference numbers unchanged. Co-Authored-By: Claude Opus 4.8 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Iebae4c17ca90755c5fd36251362042f3d5796fd0
* Support Anhang/Anlage targets, Inhaltsübersicht Angabe commands, and ↵Matthias Andreas Benkard2026-07-161-5/+20
| | | | | | | | | | | | | | Gliederungs-Überschriften insertion/replacement Fourth enablement wave: Anhänge/Anlagen resolve as ordinary norm targets with nested Nummer/Buchstabe block resolution, InhaltsuebersichtAnwender applies Angabe commands automatically, GliederungsUeberschriften handles inserting and replacing structural headings, the law's own heading can be recast, and FontgroessenFilter now determines body text per page instead of document-wide. Sample data (UWG/AGG/ProdHaftG) now applies with 0 manual cases. Co-Authored-By: Claude Sonnet 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I1a76750afbecfa1aae734bcdabc91470a28420ca
* Support range structure replacement, struct renumbering, and multi-paragraph ↵Matthias Andreas Benkard2026-07-151-3/+10
| | | | | | | | | | | | blocks Adds bisStelle to StrukturErsetzung for coordinated target ranges, recognizes deletion/renumbering of whole structural units (paragraphs and Gliederung entries), and handles insertion/replacement of multi-paragraph blocks split on §-headings. Updates FASSUNGEN.txt accordingly. Co-Authored-By: Claude Sonnet 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I637cc5effbe32c094e62c070b63c470149a77c85
* Add tests, usage documentation, and .claude/ to .gitignore.Matthias Andreas Benkard2026-07-131-0/+40
| | | | | | | | | | | | Unit tests for the gii-norm loader, text cleanup, quote extraction, command recognition (literal sentences from the sample amendment act), sentence splitting, and command application on a synthetic mini law; an HTML renderer test including escaping; and an end-to-end smoke test on the IfSG sample data that skips itself when the (untracked) sample files are absent. The README gains a German usage section. Co-Authored-By: Claude Fable 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I7f02ff349f9c3bd34fa90a2a84678b9e6fad697d
* Modularize, avoid shade plugin by default.Matthias Andreas Benkard2020-11-231-2/+1
| | | | Change-Id: I704d78b7553f057f73e1387078623d8fe5d0b154
* Project skeletonMatthias Andreas Benkard2020-11-221-0/+62
Change-Id: I5609adfca13ffad643a3db93e848fc01636b066a