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diff --git a/src/test/resources/sampledata/SchleswigHolstein/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/SchleswigHolstein/SOURCES new file mode 100644 index 0000000..507496b --- /dev/null +++ b/src/test/resources/sampledata/SchleswigHolstein/SOURCES @@ -0,0 +1,52 @@ +Beispieldaten Schleswig-Holstein — Herkunft und Aufbereitung +============================================================ + +1. Änderungsdokument + GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf + Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2026 Nr. 27 vom 30. März 2026: + Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2026. + Bezogen über verkuendungsportal.schleswig-holstein.de. + +2. Stammfassungen (vor der Änderung), Gültigkeit vom 16.08.2025 bis 30.03.2026 + GO-SH-alt.txt Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO –) + in der Fassung vom 28. Februar 2003 + KrO-SH-alt.txt Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung – KrO –) + in der Fassung vom 28. Februar 2003 + +3. Nachfassungen (ab 31.03.2026), allein als Prüfmaßstab + GO-SH-neu.txt, KrO-SH-neu.txt + +Bezugsweg +--------- +Wie in Hessen über eine Browsersteuerung: `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist eine +Einseitenanwendung, die Skriptabfragen nur ihre Hülle ausgibt. Das Rezept steht in +`Hessen/SOURCES`; die Dokumentkennungen lauten hier + + Gemeindeordnung jlr-NNLSH00002AA4 + Kreisordnung jlr-NNLSH00002AA9 + +und die datierbaren Anschriften entsprechend +`…/bssh/document/aiz-jlr-<Kennung>@20250816` (Vorfassung) und `@20260331` (Nachfassung). +Zu finden sind die Normen über die juris-Abkürzungen „GemO SH“ und „KrO SH“; die Suche nach +dem Langtitel liefert vorrangig Entscheidungen. + +Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG, gemeinfrei; §§ 62 und 63 UrhG bleiben zu +beachten. Die Aufbereitung durch die juris GmbH begründet kein eigenes Recht am Text. +Abgerufen wurde je Gesetz eine Fassung zur Prüfung dieses Erzeugnisses, kein Massenabzug. + +Aufbereitung zum kanonischen Klartext +------------------------------------- +Maschinell wie in Hessen (Vorspann und Fußmarken entfernt, Gliederungs- und Normüberschrift +je auf eine Zeile geführt, Aufzählungsmarke und Text vereinigt, NFC). Zwei Eigenheiten kamen +hinzu: + + a) Anders als in Hessen tragen diese Normen Überschriften. Sie stehen unmittelbar unter der + Bezeichnung, ohne Leerzeile; genau daran sind sie vom Wortlaut zu unterscheiden, der + stets durch eine Leerzeile abgesetzt ist. + b) Das Portal trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“, „§ 135 a“). Kanonisch ist „§ 57c“; + zusammengezogen wurden so zehn Normköpfe der Gemeindeordnung, die sonst dem Gesetz + entgangen wären. + +Der Klammerzusatz „(Gemeindeordnung - GO -)“ trennt Kurztitel und Abkürzung mit einem +Bindestrich statt des amtlichen Gedankenstrichs; der Parser nimmt beides an, sofern der +Strich von Leerraum umgeben ist. |
