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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 15:46:27 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 15:46:27 +0200
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Ein Änderungsgesetz schreibt zwei Stammgesetze fort
Schleswig-Holstein ändert mit einem Gesetz die Gemeindeordnung und die Kreisordnung zugleich, jede in ihrem eigenen Artikel. Beide Stammfassungen sind nun über die Browsersteuerung beschafft — Vor- wie Nachfassung —, und beide werden vollständig fortgeschrieben: je ein Neufassungsbefehl, kein Rest, und danach gleicht die Gemeindeordnung in allen 167, die Kreisordnung in allen 86 Normen der amtlichen Fassung vom 31. März 2026. Der dritte Artikel ändert ein anderes Änderungsgesetz und bleibt zu Recht unbeachtet. Der Portalsatz hat zwei Eigenheiten. Er trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“ statt „§ 57c“); zusammengezogen gehört das zur Aufbereitung, ohne den Handgriff wären zehn Paragraphen der Gemeindeordnung dem Gesetz entgangen. Und er setzt im Klammerzusatz „(Gemeindeordnung - GO -)“ einen Bindestrich, wo das Gesetzblatt einen Gedankenstrich führt. Daran scheiterte die Trennung von Kurztitel und Abkürzung, der Einleitungssatz fand sein Ziel nicht, und es wurde kein Artikel gewählt. Der Parser nimmt den Strich fortan in beiden Gestalten an, sofern Leerraum ihn umgibt — innerhalb eines Namens steht ein Bindestrich stets ohne. Geprüft durch „mvnw verify“: 327 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt, REUSE-Konformität 162 von 162. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I11e8e84436c9b4b0e1729f5e4be012cc35335a0c
Diffstat (limited to 'src/test/resources/sampledata/SchleswigHolstein/SOURCES')
-rw-r--r--src/test/resources/sampledata/SchleswigHolstein/SOURCES52
1 files changed, 52 insertions, 0 deletions
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new file mode 100644
index 0000000..507496b
--- /dev/null
+++ b/src/test/resources/sampledata/SchleswigHolstein/SOURCES
@@ -0,0 +1,52 @@
+Beispieldaten Schleswig-Holstein — Herkunft und Aufbereitung
+============================================================
+
+1. Änderungsdokument
+ GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf
+ Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2026 Nr. 27 vom 30. März 2026:
+ Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2026.
+ Bezogen über verkuendungsportal.schleswig-holstein.de.
+
+2. Stammfassungen (vor der Änderung), Gültigkeit vom 16.08.2025 bis 30.03.2026
+ GO-SH-alt.txt Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung – GO –)
+ in der Fassung vom 28. Februar 2003
+ KrO-SH-alt.txt Kreisordnung für Schleswig-Holstein (Kreisordnung – KrO –)
+ in der Fassung vom 28. Februar 2003
+
+3. Nachfassungen (ab 31.03.2026), allein als Prüfmaßstab
+ GO-SH-neu.txt, KrO-SH-neu.txt
+
+Bezugsweg
+---------
+Wie in Hessen über eine Browsersteuerung: `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist eine
+Einseitenanwendung, die Skriptabfragen nur ihre Hülle ausgibt. Das Rezept steht in
+`Hessen/SOURCES`; die Dokumentkennungen lauten hier
+
+ Gemeindeordnung jlr-NNLSH00002AA4
+ Kreisordnung jlr-NNLSH00002AA9
+
+und die datierbaren Anschriften entsprechend
+`…/bssh/document/aiz-jlr-<Kennung>@20250816` (Vorfassung) und `@20260331` (Nachfassung).
+Zu finden sind die Normen über die juris-Abkürzungen „GemO SH“ und „KrO SH“; die Suche nach
+dem Langtitel liefert vorrangig Entscheidungen.
+
+Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG, gemeinfrei; §§ 62 und 63 UrhG bleiben zu
+beachten. Die Aufbereitung durch die juris GmbH begründet kein eigenes Recht am Text.
+Abgerufen wurde je Gesetz eine Fassung zur Prüfung dieses Erzeugnisses, kein Massenabzug.
+
+Aufbereitung zum kanonischen Klartext
+-------------------------------------
+Maschinell wie in Hessen (Vorspann und Fußmarken entfernt, Gliederungs- und Normüberschrift
+je auf eine Zeile geführt, Aufzählungsmarke und Text vereinigt, NFC). Zwei Eigenheiten kamen
+hinzu:
+
+ a) Anders als in Hessen tragen diese Normen Überschriften. Sie stehen unmittelbar unter der
+ Bezeichnung, ohne Leerzeile; genau daran sind sie vom Wortlaut zu unterscheiden, der
+ stets durch eine Leerzeile abgesetzt ist.
+ b) Das Portal trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“, „§ 135 a“). Kanonisch ist „§ 57c“;
+ zusammengezogen wurden so zehn Normköpfe der Gemeindeordnung, die sonst dem Gesetz
+ entgangen wären.
+
+Der Klammerzusatz „(Gemeindeordnung - GO -)“ trennt Kurztitel und Abkürzung mit einem
+Bindestrich statt des amtlichen Gedankenstrichs; der Parser nimmt beides an, sofern der
+Strich von Leerraum umgeben ist.