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diff --git a/src/test/resources/sampledata/Saarland/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/Saarland/SOURCES new file mode 100644 index 0000000..6f1049e --- /dev/null +++ b/src/test/resources/sampledata/Saarland/SOURCES @@ -0,0 +1,85 @@ +Änderungsgesetz: +- Gesetz Nr. 2211 zur Änderung des Gesetzes über den Saarlandpakt vom + 24. Juni 2026, verkündet am 13. August 2026 (Amtsbl. des Saarlandes + Teil I Nr. 31 S. 756), in Kraft mit Wirkung vom 1. Januar 2026 + (ABl-2026-31_Saarlandpakt-AendG.pdf) +- Das Gesetz ändert zwei Stammwerke: Artikel 1 das Gesetz über den + Saarlandpakt (SPaktG), Artikel 2 die Verordnung zur Ausführung des + Gesetzes über den Saarlandpakt (AusfSPaktGVO). Artikel 3 regelt das + Inkrafttreten. Beide Werke sind deshalb als eigene Aufträge geführt. + +Bezugsweg des Heftes: +- Das Verkündungsportal des Saarlandes (amtsblatt.saarland.de) ist — + anders als die Landesrechtsportale — kein juris-Einseitenprogramm, + sondern gewöhnliches, skriptlesbares HTML. Das kostenlose Amtsblatt + reicht zurück bis zur Ausgabe 48 vom 3. Dezember 2009. +- Die fünf jüngsten Hefte hängen an der Startseite: + /jportal/portal/page/fpverksl.psml?nid=VB-SL-ABlI<Jahr><Seite>-G&cmsuri=… + Das PDF liegt darunter unter /jportal/docs/news_anlage/sl/pdf/VerkBl/ABl/ + ads_<Nr>-<Jahr>_teil_I_signed.pdf. +- Ältere Hefte tragen denselben Dateinamen, aber den Pfad + /jportal/docs/anlage/… und verlangen die Sitzungskennung, die die + Dokumentseite mitgibt (…pdf;jsessionid=…). Die Dokumentkennung ist + VB-SL-ABlI<Jahr><erste Seite des Heftes>; zu einer Fundstelle findet + man das Heft, indem man von der Seitenzahl abwärts zählt, bis eine + Dokumentseite antwortet. + +Stammfassungen: +- SPaktG-neu.txt — Gesetz über den Saarlandpakt (SPaktG), Gesamtausgabe + vom 29. August 2026 (Stand: § 8a neu eingefügt durch Artikel 1 des + Gesetzes vom 24. Juni 2026), 20 Normen. +- AusfSPaktGVO-neu.txt — Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über + den Saarlandpakt (AusfSPaktGVO), Gesamtausgabe vom 29. August 2026, + 10 Normen. Die Anlage zu § 2 (Tabelle der maßgeblichen strukturellen + Liquiditätskredite je Gemeinde) ist nicht mitgeführt; sie wird von + keinem Befehl berührt. +- Bezugsweg: recht.saarland.de (juris-Kennung bssl), Dokumentkennungen + jlr-NNLSL00009E79 (SPaktG) und jlr-NNLSL00009E78 (AusfSPaktGVO). + Das Portal ist eine Einseitenanwendung; Skripten gibt es nur die + 5,4-kB-Hülle, einem Browser den Volltext. Eine Fassungsliste führt es + nicht — nur „Aktuelle Gesamtausgabe“ und „Änderungshistorie“; die + Adressform …@JJJJMMTT wird abgewiesen. Vorfassungen sind daher nicht + unmittelbar zu beschaffen. + +Vorfassungen (SPaktG-alt.txt, AusfSPaktGVO-alt.txt): +- Die Änderungshistorie des Portals weist für 2026 je genau eine + Änderung aus: beim SPaktG „§ 8a neu eingefügt“, bei der Verordnung + „zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2026“ + (§ 6 Absatz 4). Die Vorfassung ist daher die Gesamtausgabe ohne den + § 8a bzw. ohne den § 6 Absatz 4. +- Gegenprobe aus den Gesetzblättern: Die Ursprungsfassung des SPaktG + (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1977 vom 30. Oktober 2019, Amtsbl. I + S. 1033, ads_47-2019) wurde mit den beiden zwischenzeitlichen + Änderungen fortgeschrieben — Artikel 2 des Gesetzes vom 11. November + 2020 (Amtsbl. I S. 1339, ads_77-2020) und Artikel 4 des Gesetzes vom + 4. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, ads_49-2024). Der Unterschied + zwischen dieser Ursprungsfassung und der heutigen Gesamtausgabe ist + genau: § 7 Satz 1 Nummer 1 aufgehoben nebst Umnummerierung, § 11 + Absatz 3 Sätze 2 bis 4 aufgehoben, § 14 Absatz 2 Satz 1 „Juli“ → + „Dezember“, § 14 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 aufgehoben nebst + Umnummerierung — und der neue § 8a. Damit ist die abgeleitete + Vorfassung Norm für Norm belegt. +- Bei dieser Gegenprobe blieben drei Befehle des Heftes von 2024 stehen + und sind als Grenzen benannt: die Anfügung an die Überschrift des + Werkes selbst („In der Überschrift wird nach dem Wort „Saarlandpakt“ + das Wort „(SPaktG)“ angefügt“), die an eine Nummer angefügte weitere + Nummer, die ans Ende des Absatzes statt hinter die genannte Nummer + tritt, und der Verbund aus Bereichsumnummerierung und Wortstreichung + („Die bisherigen Nummern 2 bis 8 werden die Nummern 1 bis 7 und in + der neuen Nummer 7 wird das Komma gestrichen“). + +Aufbereitung zum kanonischen Klartext: +1. Volltext der Gesamtausgabe aus dem Browser (div.docLayoutText). +2. Die Portalzutaten entfernt: „zur Einzelansicht …“, das nichtamtliche + Inhaltsverzeichnis, die Fußnotenblöcke und die Fußnotenzeichen. +3. Normkopf und Titel auf eine Zeile mit doppeltem Leerzeichen + („§ 8a Entlastungen in den Jahren 2026 und 2027“), ebenso die + Abschnittsüberschriften. +4. Aufzählungsmarke und Text auf eine Zeile („1. die Gewerbesteuer,“). +5. Kopfzeilen: Langtitel, Kurzbezeichnung in Klammern, Ausfertigungs- + datum, Fundstelle. + +Rechtsstellung: +- Amtliche Werke im Sinne des § 5 UrhG; wiedergegeben werden einzelne + Vorschriften zu Prüfzwecken, kein Massenabzug, keine Anmeldeschranke + umgangen. Die Quellenangabe folgt § 63 UrhG. |
