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diff --git a/src/test/resources/sampledata/RheinlandPfalz/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/RheinlandPfalz/SOURCES new file mode 100644 index 0000000..353c335 --- /dev/null +++ b/src/test/resources/sampledata/RheinlandPfalz/SOURCES @@ -0,0 +1,69 @@ +Beispieldaten Rheinland-Pfalz — Herkunft und Aufbereitung +========================================================= + +1. Änderungsdokument + GVBl-2026-21_UKAPOGS-E3-AendVO.pdf + Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 21 vom + 10. August 2026: Erste Landesverordnung zur Änderung der Ausbildungs- und + Prüfungsordnung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im Verwaltungsdienst + der Fachrichtung Gesundheit und Soziales bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz + vom 31. Juli 2026. + Bezogen über https://verkuendung.rlp.de/de/gesetz-und-verordnungsblatt + (Direktverweis auf upload.open.rlp.de/…/gvbl.-nr.-21-2026_sealed.pdf, + abgerufen am 24.08.2026). + +2. Stammfassung — hier die NACHfassung + UKAPOGS-E3-neu.txt + Dieselbe Verordnung vom 12. Juli 2023 in der Gesamtausgabe mit Gültigkeit ab + dem 11. August 2026, also nach der Änderung. + Bezogen über https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/aiz-jlr-NNLRP00005EEA@20260811 + + Die Vorfassung fehlt, und zwar aus einem Grund, der in der Quelle liegt: Das + rheinland-pfälzische Landesrechtsportal führt keine früheren Gesamtausgaben. + Es kennt allein die aktuelle („Aktuelle Gesamtausgabe“) nebst einer bloßen + Aufzählung der Änderungen; die Schaltfläche „Gesamtausgaben-Liste“, über die in + Hessen, Schleswig-Holstein, Berlin und Baden-Württemberg jede Fassung mit ihrem + Geltungszeitraum abrufbar ist, gibt es dort nicht. Ebenso wenig im + saarländischen (recht.saarland.de) und im sachsen-anhaltischen Portal + (landesrecht.sachsen-anhalt.de); geprüft am 24.08.2026. Deshalb reicht die + Prüfung dieses Falles nur bis zur Befehlserkennung. + + Die Verkündungsplattform des Landes verkündet erst seit dem 1. Juli 2026 + elektronisch; ältere Hefte — hier das Stammheft von 2023 (GVBl. S. 202) — + liegen dort nicht. + +Beschaffung des Portaltextes: der Blob-Weg +------------------------------------------ +Der Text der juris-Portale ist nur im Browser vorhanden (die Skriptabfrage erhält +die 5,4-kB-Hülle). Bisher wurde er stückweise über die Textausgabe der +Browsersteuerung geholt. Einfacher und zeichengenau geht es so: + + const txt = document.querySelector('div.docLayoutText').innerText; + const a = document.createElement('a'); + a.href = URL.createObjectURL(new Blob([txt], {type: 'text/plain'})); + a.download = 'fassung.txt'; + document.body.appendChild(a); + a.click(); + +Die Datei landet im Download-Verzeichnis und geht damit gar nicht erst durch die +Textausgabe. Der PDF-Verweis der Dokumentansicht +(/jportal/recherche3doc/<Kurzname>.pdf?json=…) taugt dagegen nicht: Er ist an die +Sitzung gebunden und antwortet einer Skriptabfrage mit „Ihre letzte Sitzung wurde +bereits beendet“. + +Aufbereitung (Skript nicht im Repositorium; Vorgehen hier festgehalten) +----------------------------------------------------------------------- + - Vorspann bis zur Marke „zur Einzelansicht Inhaltsverzeichnis“; Kopf aus der + Titelzeile, Langtitel und Klammerzusatz auf je eigener Zeile. + - Die Marken „zur Einzelansicht …“ stehen hinter jeder Norm und entfallen. + - Der Normkopf trägt ein geschütztes Leerzeichen („§<NBSP>1“); es wird zum + gewöhnlichen. Normkopf und Überschrift stehen auf zwei Zeilen und werden + vereinigt, ebenso Teil-Bezeichnung und Teil-Überschrift. + - Aufzählungsmarke und Gliedtext stehen getrennt und werden vereinigt. + - Zum Schluss NFC. + +Rechtsrahmen +------------ +Gesetze und Verordnungen sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 Absatz 1 UrhG). +Bezogen wurden einzelne Werke zum Zweck der Prüfung dieses Erzeugnisses, nicht im +Massenabzug; eine Anmeldeschranke besteht nicht und wurde nicht umgangen. |
