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diff --git a/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/APOAmtsTA-MV-alt.txt b/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/APOAmtsTA-MV-alt.txt index 32a5bd0..c8749d7 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/APOAmtsTA-MV-alt.txt +++ b/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/APOAmtsTA-MV-alt.txt @@ -216,3 +216,54 @@ Für Veterinärreferendarinnen und Veterinärreferendare mit Behinderungen sind Abschnitt 4 Schlussvorschriften § 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung höherer Veterinärdienst vom 29. Dezember 1997 (GVOBl. M-V 1998 S. 85), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 8 des Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461, 464) geändert worden ist, außer Kraft. +Anlage 1 +Ausbildungsrahmenplan +(zu § 7 Absatz 3, § 12 Absatz 3) +Die Lernziele und Lerninhalte richten sich nach dem Modulsystem der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz. +Ausbildungsabschnitt 1 +Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz +Dauer: 7 Monate +Ausbildungsinhalte: + - Aufbau und Funktion der Verwaltung, insbesondere der Veterinärverwaltung, + - Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Einblick in die laufenden Geschäftsvorgänge, Verwaltungs- und Haushaltsrecht, Bearbeitung von Vorgängen, Fertigung von Vermerken, Vorlagen, Schreiben, Berichten und Halten von Vorträgen, + - Erstellung von Entwürfen für Verordnungen, Verfügungen, Genehmigungen, Zulassungen, Obergutachten; konkrete Durchführung der Fachaufsicht bezüglich des Vollzuges des Tierseuchen-, Lebensmittel-, Tierschutz-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Heilmittelwerbe-, Futtermittel-, Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs- und Abfallrechtes, + - Teilnahme an dem Lehrgang für technische Referendare, der einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Aufgaben der allgemeinen und der landwirtschaftlichen Verwaltung gibt, Schulung im Vortrag während dieses Lehrganges. +Ausbildungsabschnitt 2 +Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt +Dauer: 6 Monate +Ausbildungsinhalte: + - allgemeine und spezielle Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten, Tiergesundheit, Tierseuchenprophylaxe, Beseitigung tierischer Nebenprodukte, + - Überwachung der Erzeugung, Herstellung, Be- und Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika, + - Beteiligung an der Fortbildung von Hilfskräften, + - Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung tierschutzrechtlicher Kontrollen, erforderlichenfalls Anordnung und Durchführung von Maßnahmen zur Behebung vorliegender und zur Vermeidung zukünftiger Verstöße, + - Berechnung und Erhebung von Veterinärverwaltungskosten, + - Aufgaben im Strahlenschutz und Katastrophenschutz, + - Einweisung in die Aufgaben als Sachverständiger vor Gericht, + - Koordination der behördlichen Zusammenarbeit, insbesondere mit der Ordnungsbehörde und der Staatsanwaltschaft sowie mit praktizierenden Tierärzten, Fachorganisationen und -verbänden. +Ausbildungsabschnitt 3 +Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei +Dauer: 4 Monate +Ausbildungsinhalte: + - Vertiefung der Kenntnisse bezüglich Untersuchungsverfahren zur Diagnostik von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen, + - Grundsätze der Probenplanung unter Berücksichtigung des Risikokonzeptes und Überwachungsprogrammen, Datenmeldung, + - risikoorientierte Untersuchung und Beurteilung nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Kosmetikrecht, + - Untersuchungen und Beurteilungen nach dem Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Futtermittelrecht, + - Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken, der Herstellung und des Einsatzes von Fütterungsarzneimitteln, + - Probeentnahmen im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung, + - Aufgaben der veterinärmedizinischen Bauhygiene, + - Erstellung von Stellungnahmen und Gutachten, + - Bearbeitung von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren, + - Grundsätze des Tierschutzrechts und des Tierversuchswesens, + - Inhalt und praktische Anwendung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrechts. +Ausbildungsabschnitt 4 +Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Sachgebiet Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygieneüberwachung +Dauer: 2 Monate +Ausbildungsinhalte: + - amtliche Überwachung von Frischfleisch, Überprüfungs- und Inspektionsaufgaben, Genusstauglichkeitskennzeichnung und Maßnahmen im Anschluss an die Kontrollen, + - Überwachung von Schlachttiertransporten, Kontrolle der Anlieferung der Tiere, gegebenenfalls tierschutzgerechte Tötung, Unterbringung der Tiere und Zutrieb zur Betäubung, Betäubungs- und Tötungsverfahren, + - Beseitigung von tierischen Nebenprodukten. +Ausbildungsabschnitt 5 +Fachseminar +Dauer: 3 Monate +Ausbildungsinhalte: + - Vertiefung der aufgabenbezogenen wissenschaftlichen Kenntnisse und der Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und in Teilen des besonderen Verwaltungsrechtes |
