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--- a/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/APOAmtsTA-MV-alt.txt
+++ b/src/test/resources/sampledata/MecklenburgVorpommern/APOAmtsTA-MV-alt.txt
@@ -216,3 +216,54 @@ Für Veterinärreferendarinnen und Veterinärreferendare mit Behinderungen sind
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung höherer Veterinärdienst vom 29. Dezember 1997 (GVOBl. M-V 1998 S. 85), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 8 des Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461, 464) geändert worden ist, außer Kraft.
+Anlage 1
+Ausbildungsrahmenplan
+(zu § 7 Absatz 3, § 12 Absatz 3)
+Die Lernziele und Lerninhalte richten sich nach dem Modulsystem der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz.
+Ausbildungsabschnitt 1
+Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
+Dauer: 7 Monate
+Ausbildungsinhalte:
+ - Aufbau und Funktion der Verwaltung, insbesondere der Veterinärverwaltung,
+ - Aufgaben der Dienst- und Fachaufsicht, Einblick in die laufenden Geschäftsvorgänge, Verwaltungs- und Haushaltsrecht, Bearbeitung von Vorgängen, Fertigung von Vermerken, Vorlagen, Schreiben, Berichten und Halten von Vorträgen,
+ - Erstellung von Entwürfen für Verordnungen, Verfügungen, Genehmigungen, Zulassungen, Obergutachten; konkrete Durchführung der Fachaufsicht bezüglich des Vollzuges des Tierseuchen-, Lebensmittel-, Tierschutz-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Heilmittelwerbe-, Futtermittel-, Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs- und Abfallrechtes,
+ - Teilnahme an dem Lehrgang für technische Referendare, der einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Aufgaben der allgemeinen und der landwirtschaftlichen Verwaltung gibt, Schulung im Vortrag während dieses Lehrganges.
+Ausbildungsabschnitt 2
+Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
+Dauer: 6 Monate
+Ausbildungsinhalte:
+ - allgemeine und spezielle Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen bei anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten, Tiergesundheit, Tierseuchenprophylaxe, Beseitigung tierischer Nebenprodukte,
+ - Überwachung der Erzeugung, Herstellung, Be- und Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika,
+ - Beteiligung an der Fortbildung von Hilfskräften,
+ - Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung tierschutzrechtlicher Kontrollen, erforderlichenfalls Anordnung und Durchführung von Maßnahmen zur Behebung vorliegender und zur Vermeidung zukünftiger Verstöße,
+ - Berechnung und Erhebung von Veterinärverwaltungskosten,
+ - Aufgaben im Strahlenschutz und Katastrophenschutz,
+ - Einweisung in die Aufgaben als Sachverständiger vor Gericht,
+ - Koordination der behördlichen Zusammenarbeit, insbesondere mit der Ordnungsbehörde und der Staatsanwaltschaft sowie mit praktizierenden Tierärzten, Fachorganisationen und -verbänden.
+Ausbildungsabschnitt 3
+Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
+Dauer: 4 Monate
+Ausbildungsinhalte:
+ - Vertiefung der Kenntnisse bezüglich Untersuchungsverfahren zur Diagnostik von Tierseuchen, Tierkrankheiten und Zoonosen,
+ - Grundsätze der Probenplanung unter Berücksichtigung des Risikokonzeptes und Überwachungsprogrammen, Datenmeldung,
+ - risikoorientierte Untersuchung und Beurteilung nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Kosmetikrecht,
+ - Untersuchungen und Beurteilungen nach dem Arzneimittel-, Betäubungsmittel- und Futtermittelrecht,
+ - Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken, der Herstellung und des Einsatzes von Fütterungsarzneimitteln,
+ - Probeentnahmen im Rahmen der Tierarzneimittelüberwachung,
+ - Aufgaben der veterinärmedizinischen Bauhygiene,
+ - Erstellung von Stellungnahmen und Gutachten,
+ - Bearbeitung von Zulassungs- und Genehmigungsverfahren,
+ - Grundsätze des Tierschutzrechts und des Tierversuchswesens,
+ - Inhalt und praktische Anwendung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrechts.
+Ausbildungsabschnitt 4
+Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Sachgebiet Schlachttier- und Fleischuntersuchung und Hygieneüberwachung
+Dauer: 2 Monate
+Ausbildungsinhalte:
+ - amtliche Überwachung von Frischfleisch, Überprüfungs- und Inspektionsaufgaben, Genusstauglichkeitskennzeichnung und Maßnahmen im Anschluss an die Kontrollen,
+ - Überwachung von Schlachttiertransporten, Kontrolle der Anlieferung der Tiere, gegebenenfalls tierschutzgerechte Tötung, Unterbringung der Tiere und Zutrieb zur Betäubung, Betäubungs- und Tötungsverfahren,
+ - Beseitigung von tierischen Nebenprodukten.
+Ausbildungsabschnitt 5
+Fachseminar
+Dauer: 3 Monate
+Ausbildungsinhalte:
+ - Vertiefung der aufgabenbezogenen wissenschaftlichen Kenntnisse und der Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und in Teilen des besonderen Verwaltungsrechtes