aboutsummaryrefslogtreecommitdiff
path: root/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES
diff options
context:
space:
mode:
Diffstat (limited to 'src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES')
-rw-r--r--src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES50
1 files changed, 50 insertions, 0 deletions
diff --git a/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES
new file mode 100644
index 0000000..abd745a
--- /dev/null
+++ b/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES
@@ -0,0 +1,50 @@
+Beispieldaten Berlin — Herkunft und Aufbereitung
+================================================
+
+1. Änderungsdokument
+ GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf
+ Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 17 vom 11. Juni 2026, S. 234:
+ Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes
+ zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung
+ vom 3. Juni 2026. Bezogen über pardok.parlament-berlin.de.
+
+2. Stammfassungen
+ LAF-ErrG-alt.txt Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten
+ und Unterbringung vom 14. März 2016, Gültigkeit 16.04.2026–11.06.2026
+ LAF-ErrG-neu.txt dasselbe ab 12.06.2026, allein als Prüfmaßstab
+
+Bezugsweg
+---------
+Wie in Hessen und Schleswig-Holstein über eine Browsersteuerung; `gesetze.berlin.de` ist
+trotz des Eigennamens dieselbe juris-Anwendung (Kennung `bsbe`). Rezept in `Hessen/SOURCES`.
+Dokumentkennungen und Stichtage:
+
+ LAF-Errichtungsgesetz jlr-NNLBE000047A6 @20260416 / @20260612
+ ASOG Bln jlr-NNLBE00004772 @20260416 / @20260612
+
+Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG; im Übrigen wie in `Hessen/SOURCES` dargelegt.
+
+Das ASOG ist nicht beigelegt — warum
+------------------------------------
+Artikel 1 des Änderungsgesetzes ändert zu fünf Sechsteln die *Anlage* des ASOG
+(Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben), und deren Einheiten sind nicht wie sonst als
+Aufzählungsmarken gesetzt, sondern als *Überschriften*: „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“,
+jede im Portal eine eigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser sucht dagegen eine Marke „6.“ im
+Text der Anlage — und findet dort vielerlei, denn gewöhnliche Aufzählungen zählen ebenso.
+Belegt ist das: Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die
+Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei; mehrdeutig bleibt der Rest.
+
+Das ist keine Extraktions-, sondern eine Modellfrage: Die Nummern einer Anlage brauchen einen
+eigenen Rang zwischen Norm und Absatz. Solange er fehlt, brächte die Beilage von zweimal
+380 kB Stammfassung keinen Prüfgewinn. Der Bezugsweg oben führt in zwei Abrufen wieder
+dorthin.
+
+Ein zweiter Befund für dieselbe Arbeit: Das Berliner Portal setzt die amtlichen Satznummern
+nicht als Superskripte, sondern als *angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen einen …“). Der
+kanonische Klartext verlangt Superskripte; die Umschrift gehört in die Aufbereitung, sonst
+weicht die angewandte Fassung von der amtlichen Nachfassung schon in der Zählung ab.
+
+Aufbereitung zum kanonischen Klartext
+-------------------------------------
+Maschinell wie in Hessen. Das LAF-Errichtungsgesetz führt kein Inhaltsverzeichnis als eigene
+Norm; der Wortlaut beginnt deshalb beim ersten Normkopf, der für sich auf einer Zeile steht.