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diff --git a/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES new file mode 100644 index 0000000..abd745a --- /dev/null +++ b/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES @@ -0,0 +1,50 @@ +Beispieldaten Berlin — Herkunft und Aufbereitung +================================================ + +1. Änderungsdokument + GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf + Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 17 vom 11. Juni 2026, S. 234: + Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes + zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung + vom 3. Juni 2026. Bezogen über pardok.parlament-berlin.de. + +2. Stammfassungen + LAF-ErrG-alt.txt Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten + und Unterbringung vom 14. März 2016, Gültigkeit 16.04.2026–11.06.2026 + LAF-ErrG-neu.txt dasselbe ab 12.06.2026, allein als Prüfmaßstab + +Bezugsweg +--------- +Wie in Hessen und Schleswig-Holstein über eine Browsersteuerung; `gesetze.berlin.de` ist +trotz des Eigennamens dieselbe juris-Anwendung (Kennung `bsbe`). Rezept in `Hessen/SOURCES`. +Dokumentkennungen und Stichtage: + + LAF-Errichtungsgesetz jlr-NNLBE000047A6 @20260416 / @20260612 + ASOG Bln jlr-NNLBE00004772 @20260416 / @20260612 + +Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG; im Übrigen wie in `Hessen/SOURCES` dargelegt. + +Das ASOG ist nicht beigelegt — warum +------------------------------------ +Artikel 1 des Änderungsgesetzes ändert zu fünf Sechsteln die *Anlage* des ASOG +(Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben), und deren Einheiten sind nicht wie sonst als +Aufzählungsmarken gesetzt, sondern als *Überschriften*: „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“, +jede im Portal eine eigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser sucht dagegen eine Marke „6.“ im +Text der Anlage — und findet dort vielerlei, denn gewöhnliche Aufzählungen zählen ebenso. +Belegt ist das: Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die +Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei; mehrdeutig bleibt der Rest. + +Das ist keine Extraktions-, sondern eine Modellfrage: Die Nummern einer Anlage brauchen einen +eigenen Rang zwischen Norm und Absatz. Solange er fehlt, brächte die Beilage von zweimal +380 kB Stammfassung keinen Prüfgewinn. Der Bezugsweg oben führt in zwei Abrufen wieder +dorthin. + +Ein zweiter Befund für dieselbe Arbeit: Das Berliner Portal setzt die amtlichen Satznummern +nicht als Superskripte, sondern als *angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen einen …“). Der +kanonische Klartext verlangt Superskripte; die Umschrift gehört in die Aufbereitung, sonst +weicht die angewandte Fassung von der amtlichen Nachfassung schon in der Zählung ab. + +Aufbereitung zum kanonischen Klartext +------------------------------------- +Maschinell wie in Hessen. Das LAF-Errichtungsgesetz führt kein Inhaltsverzeichnis als eigene +Norm; der Wortlaut beginnt deshalb beim ersten Normkopf, der für sich auf einer Zeile steht. |
