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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 16:00:25 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 16:00:25 +0200
commit5203e9407979dbb920bc796ee457ce7c12911ef9 (patch)
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parentfa6a5491cac88e1529454572c900bfa19b8c9fbe (diff)
Die Anlage wird eine Norm, ihre Nummern noch nicht
Der Klartext-Parser trägt fortan Anlagen: „Anlage“, „Anlage 2“ und „Anhang“ eröffnen eine eigene Norm, deren Bezeichnung genau so lautet wie im gii-XML, und vom ersten Anlagenkopf an gehört alles Folgende zu ihr — ihre inneren Überschriften gliedern nicht mehr das Gesetz, und ein Paragraph, den sie zitieren, eröffnet keine Norm. Berlin ist damit zur Hälfte belegt. Artikel 2 des Änderungsgesetzes schreibt das LAF-Errichtungsgesetz vollständig fort; alle fünf Normen gleichen danach der amtlichen Fassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 bleibt bei der Erkennung, und der Grund ist benannt statt umgangen: Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten der Anlage, die dort als Überschriften stehen — „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“ —, während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ sucht, die im Text der Anlage vielfach vorkommt. Die Gegenprobe belegt es: Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei, mehrdeutig bleibt der Rest. Die Nummern einer Anlage brauchen einen eigenen Rang zwischen Norm und Absatz. Solange er fehlt, bringt die Beilage von zweimal 380 kB Stammfassung keinen Prüfgewinn; ihr Bezugsweg steht in „Berlin/SOURCES“ und führt in zwei Abrufen wieder dorthin. Dort ist auch der zweite Berliner Befund festgehalten: Das Portal setzt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte. Geprüft durch „mvnw verify“: 328 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt, REUSE-Konformität 165 von 165. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ifdda599a8c641ce66d0370b2a027f556adb4d86d
Diffstat (limited to 'src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES')
-rw-r--r--src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES50
1 files changed, 50 insertions, 0 deletions
diff --git a/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES b/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES
new file mode 100644
index 0000000..abd745a
--- /dev/null
+++ b/src/test/resources/sampledata/Berlin/SOURCES
@@ -0,0 +1,50 @@
+Beispieldaten Berlin — Herkunft und Aufbereitung
+================================================
+
+1. Änderungsdokument
+ GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf
+ Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 17 vom 11. Juni 2026, S. 234:
+ Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Gesetzes
+ zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung
+ vom 3. Juni 2026. Bezogen über pardok.parlament-berlin.de.
+
+2. Stammfassungen
+ LAF-ErrG-alt.txt Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten
+ und Unterbringung vom 14. März 2016, Gültigkeit 16.04.2026–11.06.2026
+ LAF-ErrG-neu.txt dasselbe ab 12.06.2026, allein als Prüfmaßstab
+
+Bezugsweg
+---------
+Wie in Hessen und Schleswig-Holstein über eine Browsersteuerung; `gesetze.berlin.de` ist
+trotz des Eigennamens dieselbe juris-Anwendung (Kennung `bsbe`). Rezept in `Hessen/SOURCES`.
+Dokumentkennungen und Stichtage:
+
+ LAF-Errichtungsgesetz jlr-NNLBE000047A6 @20260416 / @20260612
+ ASOG Bln jlr-NNLBE00004772 @20260416 / @20260612
+
+Rechtsstellung: amtliche Werke nach § 5 UrhG; im Übrigen wie in `Hessen/SOURCES` dargelegt.
+
+Das ASOG ist nicht beigelegt — warum
+------------------------------------
+Artikel 1 des Änderungsgesetzes ändert zu fünf Sechsteln die *Anlage* des ASOG
+(Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben), und deren Einheiten sind nicht wie sonst als
+Aufzählungsmarken gesetzt, sondern als *Überschriften*: „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“,
+jede im Portal eine eigene Einzelnorm. Der Stellenauflöser sucht dagegen eine Marke „6.“ im
+Text der Anlage — und findet dort vielerlei, denn gewöhnliche Aufzählungen zählen ebenso.
+Belegt ist das: Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die
+Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei; mehrdeutig bleibt der Rest.
+
+Das ist keine Extraktions-, sondern eine Modellfrage: Die Nummern einer Anlage brauchen einen
+eigenen Rang zwischen Norm und Absatz. Solange er fehlt, brächte die Beilage von zweimal
+380 kB Stammfassung keinen Prüfgewinn. Der Bezugsweg oben führt in zwei Abrufen wieder
+dorthin.
+
+Ein zweiter Befund für dieselbe Arbeit: Das Berliner Portal setzt die amtlichen Satznummern
+nicht als Superskripte, sondern als *angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen einen …“). Der
+kanonische Klartext verlangt Superskripte; die Umschrift gehört in die Aufbereitung, sonst
+weicht die angewandte Fassung von der amtlichen Nachfassung schon in der Zählung ab.
+
+Aufbereitung zum kanonischen Klartext
+-------------------------------------
+Maschinell wie in Hessen. Das LAF-Errichtungsgesetz führt kein Inhaltsverzeichnis als eigene
+Norm; der Wortlaut beginnt deshalb beim ersten Normkopf, der für sich auf einer Zeile steht.