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-rw-r--r--src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc23
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index 52ab028..482ceac 100644
--- a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
+++ b/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
@@ -25,8 +25,12 @@ hessenrecht, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de; Eigensystem: Berlin) oder als h
|Berlin
|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234
(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026)
-|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer) — höchster Extraktionswert, analog
-zum zweispaltigen Alt-BGBl. Tiefe Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), Anlage-Ziele.
+|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Der Spaltenspike ist erledigt: Die
+Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinatenbasierte
+Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen
+(Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen — der Seitenkopf wird
+herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung
+a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage* mit eigener Nummern-Gliederung.
|Schleswig-Holstein
|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
@@ -100,6 +104,9 @@ folgt geändert").
`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance` (Artikel 3 des 22. Rundfunkänderungsgesetzes; alle vier
Befehle angewandt, kein Rest). Das Ergebnis ist gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026
abgeglichen. Die übrigen Artikel (WDR-Gesetz, Landesmediengesetz, 17. RÄStV-AusfG) bleiben offen.
+* *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2
+ (LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der
+ Änderungsformel. Artikel 1 bleibt offen — er ändert eine Anlage (siehe „Noch offen“).
* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen
1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen.
@@ -114,6 +121,18 @@ folgt geändert").
vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits
SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte
Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt.
+* *Anlagen als Änderungsziel*: Berlin Artikel 1 („Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt
+ geändert“ mit Unterpunkten auf „Nummer 23 Absatz 4a“) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b)
+ scheitern an derselben Stelle: ÄndGgner modelliert Anlagen nicht als eigene Einheiten mit
+ interner Nummern-Gliederung. Das ist die größte verbleibende Modelllücke im Landesrecht.
+* *Unbalancierte Anführungszeichen innerhalb eines Artikels*: Die Strukturgrenze des
+ Zitatextraktors greift nur an Artikel-Überschriften. In Berlin Artikel 1 fehlt bei Nummer 2 b) bb)
+ das schließende Anführungszeichen; das Zitat verschlingt daher die folgenden Punkte cc) und c).
+ Eine Grenze an Aufzählungsmarkern ist nicht möglich — zitierter Gesetzestext enthält selbst
+ Aufzählungen (dafür gibt es die Fortführungszeichen-Erkennung).
+* *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer
+ Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben
+ verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung.
* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem
01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor.
* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht