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-rw-r--r--src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc16
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index 482ceac..00cb08b 100644
--- a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
+++ b/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
@@ -106,7 +106,8 @@ folgt geändert").
abgeglichen. Die übrigen Artikel (WDR-Gesetz, Landesmediengesetz, 17. RÄStV-AusfG) bleiben offen.
* *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2
(LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der
- Änderungsformel. Artikel 1 bleibt offen — er ändert eine Anlage (siehe „Noch offen“).
+ Änderungsformel. Von Artikel 1 werden drei der vier Befehle erkannt, einschließlich der
+ Änderungen an der unnummerierten Anlage; der vierte nutzt einen Wortanker (siehe „Noch offen“).
* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen
1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen.
@@ -121,10 +122,15 @@ folgt geändert").
vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits
SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte
Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt.
-* *Anlagen als Änderungsziel*: Berlin Artikel 1 („Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt
- geändert“ mit Unterpunkten auf „Nummer 23 Absatz 4a“) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b)
- scheitern an derselben Stelle: ÄndGgner modelliert Anlagen nicht als eigene Einheiten mit
- interner Nummern-Gliederung. Das ist die größte verbleibende Modelllücke im Landesrecht.
+* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind
+ sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden
+ anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und
+ „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die
+ konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b) — sie wird erst
+ behebbar, wenn für eines der beiden eine Stammfassung vorliegt.
+* *Struktureinfügung mit Wortanker*: „Vor den Wörtern „Aus dem Bereich Verkehr:“ wird folgender
+ Absatz 5 eingefügt“ (Berlin Artikel 1 Nr. 2 b) bb)) — die Position der neuen Einheit bestimmt
+ ein Wortanker statt einer Stellenangabe. `StrukturEinfuegung` trägt bislang nur eine Stelle.
* *Unbalancierte Anführungszeichen innerhalb eines Artikels*: Die Strukturgrenze des
Zitatextraktors greift nur an Artikel-Überschriften. In Berlin Artikel 1 fehlt bei Nummer 2 b) bb)
das schließende Anführungszeichen; das Zitat verschlingt daher die folgenden Punkte cc) und c).