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diff --git a/src/main/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES b/src/main/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES deleted file mode 100644 index b215642..0000000 --- a/src/main/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES +++ /dev/null @@ -1,53 +0,0 @@ -Änderungsverordnung: -- Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer - Kindergartenfinanzierungsverordnung vom 16.01.2026, verkündet am - 13.02.2026 (GVBl. für den Freistaat Thüringen Nr. 2 S. 77), in Kraft - mit Wirkung vom 01.01.2026 - (GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf) -- Das Heft ist ein Sammelheft mit vier Verkündungen; nur diese eine ist - ein Änderungsdokument. Artikel 2 regelt das Inkrafttreten. - -Stammfassung (ThuerKigaFinVO-alt.txt): -- Das Landesrechtportal landesrecht.thueringen.de ist dieselbe - anmeldepflichtige juris-Anwendung wie die Portale Schleswig-Holsteins, - Berlins, Baden-Württembergs und Hessens: Jede Dokument-URL liefert nur - die rund 5,4 kB große Hülle der Single-Page-Anwendung. Auch das - GVBl-Archiv der Staatskanzlei (thueringen.de/th1/tsk/gvbl/) ist für - Skripte gesperrt (Bot-Schutz, liefert eine Fehlerseite). -- Frei zugänglich ist dagegen die Parlamentsdokumentation des - Thüringer Landtags, der das Blatt herausgibt. Schema: - parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>] - Die Wahlperiode muss stimmen (2018 = 06, 2021/2023 = 07, ab 2024 = 08); - passt sie nicht, kommt statt des PDF eine HTML-Seite („Das aufgerufene - Dokument ist in der Datenbank noch nicht verfügbar“). Mit /seite/<S> - antwortet der Dienst nur, wenn dort eine Verkündung beginnt — so lässt - sich zu einer Fundstelle das Heft finden. -- Die konsolidierte Fassung ist deshalb aus den Gesetzblättern selbst - zusammengesetzt. Verwendet wurden: - * Stammfassung: Thüringer Kindertagesbetreuungsfinanzierungsverordnung - (ThürKitaFinVO) vom 03.12.2018 (GVBl. 2018 Nr. 13 S. 717) - * Erste ÄndVO vom 01.12.2021 (GVBl. 2021 Nr. 31 S. 597) — benennt die - Verordnung in Thüringer Kindergartenfinanzierungsverordnung - (ThürKigaFinVO) um und zieht die Verweisungen vom ThürKitaG auf das - ThürKigaG nach - * Zweite ÄndVO vom 26.09.2023 (GVBl. 2023 Nr. 13 S. 287) — fügt § 7a - ein und hebt § 10 auf - * Dritte ÄndVO vom 17.10.2024 (GVBl. 2024 Nr. 16 S. 682) — hebt § 7 - auf; ihre Nr. 1 tritt erst am 01.01.2026 in Kraft und gilt damit für - die hier gesuchte Fassung bereits -- Aufbereitung: Rohtext über das werkzeugeigene --extract-only (das Heft - ist zweispaltig; pdftotext -layout verschränkt die Spalten), dann die - Ligatur-Artefakte des älteren Heftsatzes geheilt („fi nanzierung“, - „pfl ege“), dann jeder Änderungsbefehl als eine geprüfte Ersetzung - angewandt — schlägt eine fehl, bricht die Aufbereitung ab; geraten wird - nichts. Zuletzt die kanonische Form hergestellt: Normkopf und Titel auf - einer Zeile, Absatzmarker am Zeilenanfang. -- Aufgehobene Paragraphen stehen als Platzhalter („§ 7 (aufgehoben)“, - „§ 10 (aufgehoben)“), wie es die konsolidierten Fassungen halten. Genau - daran hängt Punkt 7 der Vierten ÄndVO: „Die bisherigen §§ 9 bis 12 - werden die §§ 8 bis 10“ nennt vier Bezeichnungen für drei Einheiten, - weil der Platzhalter § 10 keine Einheit ist. -- Gegenprobe: Alle zehn Befehle der Vierten ÄndVO finden ihr Ziel und - ihren zitierten Ausgangswortlaut; keiner bleibt manuell. Eine amtliche - konsolidierte Nachfassung war nicht zu beschaffen (siehe oben), ein - zeichengenauer Abgleich mit ihr steht deshalb aus. |
