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path: root/src/main/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES
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-rw-r--r--src/main/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES53
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diff --git a/src/main/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES b/src/main/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES
deleted file mode 100644
index b215642..0000000
--- a/src/main/resources/sampledata/Thueringen/SOURCES
+++ /dev/null
@@ -1,53 +0,0 @@
-Änderungsverordnung:
-- Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer
- Kindergartenfinanzierungsverordnung vom 16.01.2026, verkündet am
- 13.02.2026 (GVBl. für den Freistaat Thüringen Nr. 2 S. 77), in Kraft
- mit Wirkung vom 01.01.2026
- (GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf)
-- Das Heft ist ein Sammelheft mit vier Verkündungen; nur diese eine ist
- ein Änderungsdokument. Artikel 2 regelt das Inkrafttreten.
-
-Stammfassung (ThuerKigaFinVO-alt.txt):
-- Das Landesrechtportal landesrecht.thueringen.de ist dieselbe
- anmeldepflichtige juris-Anwendung wie die Portale Schleswig-Holsteins,
- Berlins, Baden-Württembergs und Hessens: Jede Dokument-URL liefert nur
- die rund 5,4 kB große Hülle der Single-Page-Anwendung. Auch das
- GVBl-Archiv der Staatskanzlei (thueringen.de/th1/tsk/gvbl/) ist für
- Skripte gesperrt (Bot-Schutz, liefert eine Fehlerseite).
-- Frei zugänglich ist dagegen die Parlamentsdokumentation des
- Thüringer Landtags, der das Blatt herausgibt. Schema:
- parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]
- Die Wahlperiode muss stimmen (2018 = 06, 2021/2023 = 07, ab 2024 = 08);
- passt sie nicht, kommt statt des PDF eine HTML-Seite („Das aufgerufene
- Dokument ist in der Datenbank noch nicht verfügbar“). Mit /seite/<S>
- antwortet der Dienst nur, wenn dort eine Verkündung beginnt — so lässt
- sich zu einer Fundstelle das Heft finden.
-- Die konsolidierte Fassung ist deshalb aus den Gesetzblättern selbst
- zusammengesetzt. Verwendet wurden:
- * Stammfassung: Thüringer Kindertagesbetreuungsfinanzierungsverordnung
- (ThürKitaFinVO) vom 03.12.2018 (GVBl. 2018 Nr. 13 S. 717)
- * Erste ÄndVO vom 01.12.2021 (GVBl. 2021 Nr. 31 S. 597) — benennt die
- Verordnung in Thüringer Kindergartenfinanzierungsverordnung
- (ThürKigaFinVO) um und zieht die Verweisungen vom ThürKitaG auf das
- ThürKigaG nach
- * Zweite ÄndVO vom 26.09.2023 (GVBl. 2023 Nr. 13 S. 287) — fügt § 7a
- ein und hebt § 10 auf
- * Dritte ÄndVO vom 17.10.2024 (GVBl. 2024 Nr. 16 S. 682) — hebt § 7
- auf; ihre Nr. 1 tritt erst am 01.01.2026 in Kraft und gilt damit für
- die hier gesuchte Fassung bereits
-- Aufbereitung: Rohtext über das werkzeugeigene --extract-only (das Heft
- ist zweispaltig; pdftotext -layout verschränkt die Spalten), dann die
- Ligatur-Artefakte des älteren Heftsatzes geheilt („fi nanzierung“,
- „pfl ege“), dann jeder Änderungsbefehl als eine geprüfte Ersetzung
- angewandt — schlägt eine fehl, bricht die Aufbereitung ab; geraten wird
- nichts. Zuletzt die kanonische Form hergestellt: Normkopf und Titel auf
- einer Zeile, Absatzmarker am Zeilenanfang.
-- Aufgehobene Paragraphen stehen als Platzhalter („§ 7 (aufgehoben)“,
- „§ 10 (aufgehoben)“), wie es die konsolidierten Fassungen halten. Genau
- daran hängt Punkt 7 der Vierten ÄndVO: „Die bisherigen §§ 9 bis 12
- werden die §§ 8 bis 10“ nennt vier Bezeichnungen für drei Einheiten,
- weil der Platzhalter § 10 keine Einheit ist.
-- Gegenprobe: Alle zehn Befehle der Vierten ÄndVO finden ihr Ziel und
- ihren zitierten Ausgangswortlaut; keiner bleibt manuell. Eine amtliche
- konsolidierte Nachfassung war nicht zu beschaffen (siehe oben), ein
- zeichengenauer Abgleich mit ihr steht deshalb aus.