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diff --git a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc deleted file mode 100644 index 3eb455c..0000000 --- a/src/main/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ /dev/null @@ -1,269 +0,0 @@ -= Beispieldaten: Landesrecht weiterer Länder -Matthias Andreas Benkard - -Ergänzend zum bayerischen Belegfall (`BayJG/`) sind hier Änderungsgesetze und -Änderungsverordnungen aus dem Landesrecht weiterer Länder gesammelt. Sie dienen als -Kandidaten für künftige Ertüchtigungswellen und decken Konventionen ab, die im Bundes- und -im bayerischen Recht so nicht vorkommen. - -WICHTIG: Anders als Bayern (Art./§-Inversion) gliedern alle übrigen Länder ihre Stammgesetze -in *§* (wie der Bund) mit `Artikel N` als Änderungsgesetz-Container. Die neuen Testdimensionen -liegen daher im *PDF-Layout* und in *Befehlsidiom-Varianten*, nicht in der Gliederung. - -Zu jedem Beispiel ist bislang nur das *Änderungsgesetz* beschafft. Die jeweils zugehörige -*konsolidierte Stammfassung* (nötig für einen Akzeptanztest wie bei BayJG) fehlt noch; sie käme -je Land aus einem eigenen Portal (juris-basiert: landesrecht-bw, recht.nrw, revosax, voris, -hessenrecht, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de; Eigensystem: Berlin) oder als handgepflegter -`--extract-only`-Klartext analog zu `BayJG/BayJG-alt.txt`. - -== Übersicht - -[cols="1,3,3",options="header"] -|=== -|Land |Datei / Fundstelle |Besonderheit für das Werkzeug - -|Berlin -|`Berlin/GVBl-2026-17_ASOG-LAF-AendG.pdf` — GVBl. für Berlin Nr. 17 vom 11.06.2026, S. 234 -(Gesetz zur Änderung des ASOG und des LAF-Errichtungsgesetzes vom 03.06.2026) -|*Zweispaltiges Layout* (Herausgabe über Wolters Kluwer). Der Spaltenspike ist erledigt: Die -Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinatenbasierte -Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen -(Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen — der Seitenkopf wird -herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung -a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage* mit eigener Nummern-Gliederung. - -|Schleswig-Holstein -|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom -30.03.2026 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften) -|Neues Neufassungsidiom „§ 34a Absatz 1 *erhält folgende Fassung*:" (statt „wird wie folgt -gefasst"); *hochgestellte Fußnotenmarker an Artikel-Überschriften* („Artikel 1 ¹)"); Meta- -Änderung an einem anderen Änderungsgesetz („Artikel 5 wird gestrichen"). - -|Hessen -|`Hessen/GVBl-2026-05_11-AendVO-verkehrsrechtl-Zustaendigkeiten.pdf` — GVBl. Hessen Nr. 5 vom -03.02.2026 (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung verkehrsrechtlicher -Zuständigkeiten) -|*Sperrsatz* in Datums- und Signaturzeilen („3 . F e bru a r 2 02 6", „Der Mi n is t er pr -äs i d e nt") — er trifft, anders als erwartet, nur den Unterschriftenblock und keinen Befehl; -*abgekürztes „Abs."/„Nr." im §-Kontext*; die *FFN-Fußnote der Überschrift* („* Ändert FFN 61-60") -steht am Seitenfuß mitten zwischen zwei Gliederungspunkten. - -|Niedersachsen -|`Niedersachsen/Nds-GVBl-2026-10_ELER-Foerdergesetz-AendG.pdf` — Nds. GVBl. 2026 Nr. 10 vom -04.02.2026 (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen ELER-Fördergesetzes) + -`Nds-GVBl-2026-23_BeurtVO-Steuer_amtliche-Satznummern.pdf` — Nr. 23 vom 18.03.2026 -|*Hochgestellte amtliche Satznummern ¹²³* wie Bayern, aber im *§-Modus* (nicht invertiert) → -das bayerische Superskriptmodul wäre wiederverwendbar. Nr. 23 (Verordnung) zeigt die -Satznummern deutlich; Nr. 10 ist das eigentliche Änderungsgesetz (Idiom „Absatz 1 erhält -folgende Fassung"). Saubere einspaltige PDFs über die stabile API `verkuendung-niedersachsen.de`. - -|Baden-Württemberg -|`BadenWuerttemberg/GBl-2026-26_KommunalwahlO-AendVO.pdf` — GBl. BW 2026 Nr. 26 vom 27.02.2026 -(Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung) -|Standard-HdR-Befehle im GBl-Layout; „werden nach dem Wort … die Wörter … eingefügt", -„werden die Wörter … gestrichen". - -|Nordrhein-Westfalen -|`NRW/GV-NRW-2026-S202_22-Rundfunkaenderungsgesetz.pdf` — GV. NRW. 2026 Nr. 7 vom 31.03.2026, -S. 202 (22. Rundfunkänderungsgesetz) -|Umfangreiches Mehrgesetz-Artikelgesetz (17 S.); „Die Inhaltsübersicht wird wie folgt -geändert", „§ … (weggefallen)". Bereitgestellt aus dem amtlichen recht.nrw.de-PDF. *Unbalancierte -Anführungszeichen* im amtlichen Satz (Artikel 2 Nr. 7 b und Nr. 11). Konsolidierte Fassungen sind -über `recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` frei und serverseitig gerendert -abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung. - -|Sachsen -|`Sachsen/SaechsGVBl-2026-S134_AendG-SaechsBeamtVG_revosax.pdf` — SächsGVBl. S. 134 -(Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 13.04.2026) -|Kompaktes Änderungsgesetz, Verschachtelung a)/aa)/bb)/cc), „wird durch den folgenden Satz -ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein -cookie-/kostenpflichtiger Shop). - -|Thüringen -|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom -13.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs- -verordnung) -|Sammelheft (28 S.) mit vier Verkündungen, davon eine Änderungsverordnung. Unterscheidend: Das -Blatt führt *kein einziges* `„`, sondern setzt gerade Anführungszeichen beidseitig; dazu das -Idiom „die Verweisung „X" durch die Verweisung „Y" ersetzt", ein Rahmen, der sich auf eine -Untereinheit der umnummerierten Norm verengt, und eine Bereichs-Umnummerierung über einen -aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung -`Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt`. -|=== - -== Stand der Umsetzung - -* *Sachsen* ist als erster nichtbayerischer Belegfall vollständig umgesetzt: konsolidierte - Vorfassung `Sachsen/SaechsBeamtVG-alt.txt` (kanonischer Klartext, Fassung vom 01.02.2025, aus - der archivierten revosax-Volltextfassung abgeleitet) und End-to-End-Akzeptanztest - (`EndToEndTest.saechsBeamtVgAcceptance`; fünf Befehle, kein Rest). -* *Niedersachsen* ist umgesetzt: `Niedersachsen/NEFG-alt.txt` (seit 2022 unveränderter NEFG, aus - dem zweispaltigen Nds. GVBl 2022 Nr. 33) und `EndToEndTest.nefgAcceptance` (alle sieben Befehle - angewandt, kein Rest — einschließlich der beiden niedersächsischen Einfügeformen: Sachnummer mit - Leerzeichen „§ 2 a“ und gliederungsbezogene Einfügung „In Kapitel 4 wird nach § 12 …“). -* *Schleswig-Holstein* ist bis einschließlich der Befehlserkennung umgesetzt - (`EndToEndTest.kommunalrechtAendGSchleswigHolstein`): Artikel 1 trifft die Gemeindeordnung, - Artikel 2 die Kreisordnung, je ein Neufassungsbefehl, kein unbekannter Befehl. Ein voller - Akzeptanztest ist *nicht* möglich — siehe „Noch offen“. -* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden - Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt. -+ --- -`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle, -kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`. -`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100 -angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die -Umnummerierungs-Kaskaden (§ 3: Absatz 2 → zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer -Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen -„Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist -Nr. 13 e) aa): „der Punkt am Ende des Satzes“ ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig. -`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm -`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). -`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl, -kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert). -Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt — der Text nach der Änderungsformel ist -der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein -vollständiges „durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene -Maschinerie. --- -+ -Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es -bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht -(§ 15 WDR-Gesetz: „des“ vor „Bundesreisekostengesetzes“ entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein -überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter -„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026 -vollständig belegt. -* *Berlin* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`): Artikel 2 - (LAF-Errichtungsgesetz) wird vollständig erkannt, beide Punkte erben ihr Ziel aus der - Änderungsformel. Artikel 1 wird seit der Wortanker-Einfügung und der Zitatgrenze am - Aufzählungspunkt *vollständig* erkannt — alle sechs Befehle, einschließlich der Änderungen an der - unnummerierten Anlage. Ein voller Akzeptanztest bleibt an der Stammfassung hängen (siehe „Noch - offen“). -* *Hessen* ist bis zur Befehlserkennung umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle - 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt. Der als Härtetest erwartete Sperrsatz erwies sich als - harmlos — er trifft nur den Unterschriftenblock. Zu tun war dreierlei: die laufende GVBl-Fußzeile - und der Masthead als Kolumnentitel, die Sternchen-Fußnote der Überschrift („* Ändert FFN 61-60“, - am Seitenfuß zwischen zwei Gliederungspunkten) ebenso, und zwei Befehlsformen — der Zusatz - „am Ende“ darf beim Satzzeichen fehlen, und das Objekt hinter „durch“ darf auch ohne Fundstelle - verkürzt sein. Ein voller Akzeptanztest ist *nicht* möglich — siehe „Noch offen“. -* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen - 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen. - -== Beschaffung der Stammfassungen - -Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg -dafür trägt, hängt allein vom Portal ab; die drei erprobten Wege: - -`recht.nrw.de` (Nordrhein-Westfalen):: Der bequemste Fall. Serverseitig gerendertes HTML, keine -Single-Page-Anwendung, `robots.txt` erlaubt alles. Das URL-Schema -`recht.nrw.de/lrgv/gesetz/<TTMMJJJJ>-<Kurztitel-Slug>` trägt den *Gültigkeitsbeginn der jeweiligen -Fassung* im Datumspräfix — Vor- und Nachfassung sind damit unmittelbar adressierbar, und das -Ergebnis lässt sich gegen die amtliche Nachfassung prüfen. Die Slugs findet die Suchmaske nicht -(Formular); sie stehen im Sitemap-Index (`robots.txt` listet `sitemap/page/1..47/sitemap.xml`, je -1000 Einträge). Alte `lmi/owa/br_*`-URLs leiten auf die neuen Slugs um. - -`revosax.sachsen.de` (Sachsen):: Liefert Volltext-PDFs je Fassung, aber nur die aktuelle live. Die -Vorfassung kommt über die Wayback-CDX-API: Fassungs-IDs abfragen, die zum Zeitraum passende wählen, -per `…id_/…`-Rohform laden. Achtung, `WebFetch` erreicht `web.archive.org` nicht — nur `curl`. - -juris-Landesportale:: Sackgasse — *geprüft* für `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` -(Schleswig-Holstein), `gesetze.berlin.de` (Berlin, trotz Eigennamen dieselbe Anwendung), -`landesrecht-bw.de` (Baden-Württemberg) und `rv.hessenrecht.hessen.de` (Hessen, Kennung `bshe`). -und `landesrecht.thueringen.de` (Thüringen). -Alle fünf sind seit etwa Ende 2022 reine Single-Page-Anwendungen; sämtliche Dokument-URLs liefern -nur die leere Anwendungshülle (rund 5,4 kB), die Inhalte hängen an einer tokenpflichtigen -Schnittstelle. Auch archivierte -Einzelnorm-Seiten sind bereits Hüllen. Brauchbar sind allenfalls Wayback-Snapshots aus der Zeit -*vor* der Umstellung — die sind aber meist zu alt für die gesuchte Fassung. Für -`voris.niedersachsen.de` ist dasselbe zu erwarten, aber *nicht* nachgeprüft: Ein Versuch lohnt, -bevor man aufgibt. - -Parlamentsdokumentationen:: Der Ausweg, wo das Landesrechtportal versperrt ist. Gibt der Landtag -das Gesetzblatt heraus — in Thüringen ist das so —, so liegen dessen Hefte oft frei in der -Parlamentsdatenbank, auch die alten: -`parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/<WP>/art/GVBl/num/<Heft>/jahr/<Jahr>[/seite/<S>]`. -Damit lässt sich eine konsolidierte Fassung aus dem Stammheft und den Änderungsheften -zusammensetzen, wenn kein Portal sie fertig liefert (Rezept in `Thueringen/SOURCES`). Das Archiv -der Staatskanzlei (`thueringen.de/th1/tsk/gvbl/`) hilft dagegen nicht: Es antwortet Skripten mit -einer Bot-Schutz-Fehlerseite. - -Fällt das Portal aus, bleibt der Weg über das Gesetzblatt selbst: Trägt der Einleitungssatz des -Änderungsgesetzes kein „zuletzt geändert durch“, so ist die Originalfassung zugleich die -Stammfassung (so bei Niedersachsen). Die Extraktion zweispaltiger Hefte übernimmt `--extract-only` -des Werkzeugs selbst; `pdftotext -layout` verschränkt dort die Spalten. - -Ein Fallstrick beim Prüfen extrahierter Hefte: Das GV.-NRW.-Heft 7/2026 kodiert einen Teil seiner -Umlaute *zerlegt* (`u` + U+0308 statt `ü`, 79 Stellen, darunter dutzende „eingefügt:“/„angefügt:“). -Im Text ist das unsichtbar, für jedes Befehlsmuster aber ein anderes Wort. `TextBereiniger.bereinige` -normalisiert deshalb ganz früh nach NFC — nicht NFKC, das plättete die amtlichen Satznummern ¹²³ zu -gewöhnlichen Ziffern. Wer Klartext von Hand aufbereitet, sollte ihn ebenfalls in NFC ablegen; der -Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. - -== Noch offen - -* *Schleswig-Holstein — Stammfassung nicht beschaffbar*: Das Landesportal - `gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de` ist seit Ende 2022 eine reine Single-Page-Anwendung; die - Dokumentinhalte liegen hinter einer anmeldepflichtigen „mylex“-API (`connectUrl` aus dem - `localStorage`), sämtliche Dokument-URLs liefern nur die leere Anwendungshülle. Die Wayback - Machine hat die serverseitig gerenderte Gesamtausgabe der Gemeindeordnung zuletzt am - 14.11.2022 erfasst — dort fehlt der hier geänderte § 34a noch (er wurde erst durch das Gesetz - vom 05.02.2025 eingefügt). Auch die archivierten Einzelnorm-Seiten (113 Stück) sind bereits - SPA-Hüllen ohne Inhalt. Ein voller Akzeptanztest bleibt daher offen, bis die konsolidierte - Fassung aus einer anderen Quelle vorliegt. -* *Berlin — Stammfassung nicht beschaffbar*: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe - juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso - anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des - ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes. -* *Hessen — Stammfassung nicht beschaffbar*: `rv.hessenrecht.hessen.de` ist dieselbe juris-Anwendung - (Kennung `bshe`) wie die Portale Schleswig-Holsteins und Berlins; Dokument-URLs liefern nur die - Anwendungshülle. Die Befehlserkennung ist vollständig belegt, die Anwendung bleibt offen. -* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind - sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden - anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und - „Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die - konkrete Lücke für Berlin (Artikel 1) und Baden-Württemberg (Anlagen 1/3b/4b). Beide Portale sind - inzwischen als juris-Anwendung *nachgeprüft* — die Lücke geht deshalb erst mit einem - Anlage-tragenden Stammgesetz aus einem anderen Portal auf, praktisch `recht.nrw.de`. -* *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen*: Titelblock und Impressum stehen im Inhaltsstrom an anderer - Stelle als im Satzbild (der Titelblock mitten im Fließtext der ersten Seite). Das zu beheben - verlangt eine geometrische Lesereihenfolge (XY-Cut), nicht bloß eine Spaltenerkennung. -* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem - 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor. -* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht - erfasst. - -== Wo weitermachen - -Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen. -Nach absteigendem Nutzen: - -. *Ein Anlage-tragendes Stammgesetz über `recht.nrw.de` beschaffen* — und dann die - *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen - auch die Inhaltsübersicht als Norm). Über Berlin oder Baden-Württemberg geht das nicht mehr: - deren Portale sind als juris-Anwendung nachgeprüft. Ohne eine solche Stammfassung bleibt die - Ergänzung nicht end-to-end prüfbar. -. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch offen“. - -*Erledigt:* _Thüringen_ ist vollständig umgesetzt (`EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO`, zehn -Befehle, kein Rest). Es war das letzte beschaffte, nie angefasste Heft und hat drei allgemeine -Befunde gebracht: gerade Anführungszeichen werden paarweise gelesen, wenn ein Text kein deutsches -öffnendes Zeichen führt; eine Bereichs-Umnummerierung nennt Bezeichnungen, meint aber Einheiten und -bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt; und der Wortbestand eines Dokuments entscheidet, ob ein -Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war. Die Stammfassung ist aus vier -Gesetzblättern zusammengesetzt — siehe `Thueringen/SOURCES`. - -*Erledigt:* Die _Stellung eines eingefügten Blocks_ war der letzte sichtbare Rest an Art. 56 des -BayJG. Ursache war nicht die Einfügung selbst, sondern die Neufassung der Nr. 4 einen Punkt zuvor: -Sie setzte ihren Wortlaut ohne Einrückung, worauf der Zeilenblock dieser Marke bis ans Absatzende -reichte — er reicht so weit, wie tiefer eingerückt wird. Art. 56 Abs. 1 gleicht seither in Aufbau -und Wortlaut der amtlichen Nachfassung; der Akzeptanztest prüft das. - -Regressionsschutz: `./mvnw verify` prüft die bestehenden Belegfälle mit. Gepinnt ist dabei nicht -überall dieselbe Art von Zahl — für UWG, AGG und ProdHaftG, dass *kein* Befehl manuell bleibt; für -das BayJG die 154 erkannten Befehle, die vollständige Anwendung und den Wortlaut des -Bußgeldkatalogs — dort auch Aufbau und Einrückung, weil an ihnen die Stellung eingefügter Blöcke -hängt; für Sachsen, -Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte -Residuum im WDR-Gesetz; für Schleswig-Holstein, Berlin und Hessen die vollständige *Erkennung* -(dort 21 Befehle). Wer eine dieser Zahlen -ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken. |
