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@@ -207,6 +207,12 @@ java -jar target/aendggner-0.1.0-SNAPSHOT.jar \ : Nur den bezeichneten Artikel des Änderungsgesetzes anwenden. Ohne diese Angabe werden alle Artikel angewandt, deren Einleitung das Stammgesetz nennt. +**`--stichtag <JJJJ-MM-TT>`** +: Die an diesem Tage geltende Fassung erzeugen. Tritt das Änderungsgesetz + gestaffelt in Kraft, so bleiben die an jenem Tage noch nicht geltenden Befehle + unangewandt und werden gesondert ausgewiesen (§ 8 Absatz 5). Ohne diese Angabe + werden alle Befehle angewandt. + **`--extract-only`** : Nur den bereinigten Lineartext des Änderungsdokuments ausgeben. Dies ist angezeigt, wenn die PDF-Aufbereitung (§ 9) fehlerhaft bleibt: Der Text ist zu @@ -291,6 +297,18 @@ Verschoben wird stets nur nach vorn. angewandt, wenn jeder seiner Teile gegriffen hat; sonst nennt die Meldung den Teil und den Grund. +(5) Ein Änderungsgesetz tritt nicht notwendig auf einen Schlag in Kraft. Der +Schlussartikel wird deshalb gelesen und jeder Befehl der besondersten Anordnung +zugeordnet, die ihn erfasst („Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c tritt am 19. Juni +2026 in Kraft“); im Übrigen gilt die Grundregel. Mit dem Schalter `--stichtag` +(§ 6 Absatz 2) ergibt sich die an einem bestimmten Tage geltende Fassung; die +noch nicht in Kraft getretenen Befehle bleiben dann unangewandt und werden +gesondert ausgewiesen. Ohne diese Angabe werden alle Befehle angewandt; tritt das +Gesetz gestaffelt in Kraft, so rügt die Synopse, dass die gezeigte Fassung an +keinem einzigen Tage so gegolten hat. Nennt eine Anordnung kein bestimmtes Datum, +sondern knüpft an die Verkündung an, so wird keines erfunden — der Verkündungstag +steht nicht im Gesetzestext. + ## § 9 Aufbereitung der Druckwerke (1) Die PDF-Aufbereitung toleriert die üblichen Drucksachen-Artefakte, nämlich @@ -500,8 +518,9 @@ wählen, Synopse erhalten. (2) Der Vordruck stellt außer den beiden Dateifeldern dieselben Angaben zur Verfügung wie die Befehlszeile nach § 6 Absatz 2, nämlich das Feld -„Anzuwendender Artikel“ (`--artikel`), das Ankreuzfeld „Unveränderte -Vorschriften mit in die Synopse aufnehmen“ (`--vollstaendig`) und das +„Anzuwendender Artikel“ (`--artikel`), das Feld „Stichtag“ (`--stichtag`), das +Ankreuzfeld „Unveränderte Vorschriften mit in die Synopse aufnehmen“ +(`--vollstaendig`) und das Ankreuzfeld „Statt der Synopse nur den maschinell gelesenen Text der Änderungsdokumente ausgeben“ (`--extract-only`). Das letztgenannte ist kein Zierat: Ohne es hätte, wer im Browser arbeitet, keine Möglichkeit, einem |
