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@@ -438,6 +438,13 @@ Streichen und Umnummerierung. führt allein Bezeichnung und Überschrift, und was im Absatz eines Paragraphen geschieht, hat in ihr kein Gegenstück. +18. die hamburgischen Nebenformen: „die Textstelle „…““ neben „die Wörter“ und + „die Angabe“, „hinter“ neben „nach“ (als Ort der Einfügung wie als Wortanker) + sowie die subjektlose Anfügung „Es wird folgender Absatz 3 angefügt: „…““, + deren Ziel allein aus dem Rahmen folgt; ferner +19. die Neufassung einer Paragraphenfolge („§§ 6 und 7 erhalten folgende + Fassung: „…““) — sie wird in Einzel-Neufassungen zerlegt. + (3) Landesrechtliche Befehlsformen bestimmt ergänzend § 13. ## § 8 Reihenfolge der Anwendung @@ -504,7 +511,11 @@ steht nicht im Gesetzestext. (1) Die PDF-Aufbereitung toleriert die üblichen Drucksachen-Artefakte, nämlich Seitenköpfe und -füße, Vorabfassungs-Wasserzeichen, vertauschte oder gerade -Anführungszeichen, verklebte Wortgrenzen und zerlegt kodierte Umlaute. Die +Anführungszeichen, verklebte Wortgrenzen und zerlegt kodierte Umlaute. Zum +Leerraum zählen dabei auch die typographischen Ausschlüsse, die Javas Begriff +des Leerzeichens nicht kennt: Das hamburgische Gesetzblatt setzt zwischen +Paragraphenzeichen und Nummer ein schmales Leerzeichen (U+2009), und ohne dessen +Normalisierung wäre „§ 1“ dort kein Normkopf. Die Brotschrift wird seitenweise bestimmt, sodass auch Ministeriumsentwürfe mit gemischten Layouts vollständig ausgelesen werden. @@ -515,9 +526,15 @@ Mitte des Satzspiegels liegt und zu deren beiden Seiten je eine Spalte von nennenswerter Breite steht. Die wenigen Zeilen, die sie gleichwohl überschreiten, sind die ganzseitenbreiten — Kolumnentitel, Seitenfuß, Titelblock —; sie zerlegen die Seite in Bänder. Gelesen wird Band für Band von -oben nach unten, in jedem Band erst die linke, dann die rechte Spalte. Findet -sich keine Rinne, so bleibt es beim Inhaltsstrom; innerhalb einer Spalte -ohnehin. +oben nach unten, in jedem Band erst die linke, dann die rechte Spalte, jede von +oben nach unten. Findet sich keine Rinne, so bleibt es beim Inhaltsstrom. + +Innerhalb einer Spalte folgt die Lesung der Grundlinie und nicht dem Strom. Wo +dieser ohnehin von oben nach unten läuft — der Regelfall —, ändert das nichts, +denn die Sortierung ist stabil; wo er es nicht tut, bewahrt sie vor dem +Schlimmsten. Im hamburgischen Gesetzblatt fällt das Schlusswort der +Eingangsformel („verordnet:“) mitten in einen Absatz der rechten Spalte und +zerschneidet dort ein Wort. (3) Absatz 2 ist keine Förmelei. Das Berliner Gesetz- und Verordnungsblatt zeichnet den Titelblock des Gesetzes **zuletzt**, obgleich er über beiden @@ -686,6 +703,21 @@ Telemedienzuständigkeitsgesetz, Landesmediengesetz, Ausführungsgesetz zum Fall des Heftes, das WDR-Gesetz —, jeweils mit Akzeptanztests gegen die amtlichen Nachfassungen. +(2a) Hamburg bringt zwei Eigenheiten, die im übrigen Landesrecht nicht vorkommen. +Zum einen gliedert sich dort das *Änderungsdokument* in Paragraphen (§ 1 Änderung, +§ 2 Inkrafttreten), während dasselbe Heft davor eine Verkündung führt, die sich in +Artikel gliedert; ein Sammelheft trägt also beide Gliederungen nebeneinander, und +die §-Teilung greift deshalb nicht erst dann, wenn ein Heft überhaupt keinen +Artikel führt, sondern schon dann, wenn kein Artikel das Stammgesetz betrifft. Zum +anderen sind die Befehle **dezimal** gegliedert („6.1“, „7.1.1“, „7.2.3“), wo die +übrigen Blätter a)/aa)/aaa) setzen; die Ebene steht dabei in der Zahl selbst, und +der Gliederungspfad wiederholt sie nicht. Der Fall (Verordnung über den +Gutachterausschuss für Grundstückswerte, HmbGVBl. Nr. 17/2026) ist gegen die +amtliche Nachfassung belegt: 21 Befehle gelesen, 17 angewandt, zehn von vierzehn +Normen gleich. Von den vier Abweichungen liegen drei an der Vorlage — zwei Befehle +schreiben „wir“ statt „wird“, und in einem dritten Fall setzt das Gesetzblatt ein +Komma, das das Portal führt, nicht. + (3) Die meisten Landesportale geben ihre Stammfassungen einer Skriptabfrage nicht aus, sondern nur ihre leere Anwendungshülle; einem Browser dagegen schon, und auf diesem Wege sind die hessische, die beiden schleswig-holsteinischen und die |
