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path: root/LICENSES/LicenseRef-AmtlichesWerk.txt
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-rw-r--r--LICENSES/LicenseRef-AmtlichesWerk.txt46
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diff --git a/LICENSES/LicenseRef-AmtlichesWerk.txt b/LICENSES/LicenseRef-AmtlichesWerk.txt
new file mode 100644
index 0000000..c11b93c
--- /dev/null
+++ b/LICENSES/LicenseRef-AmtlichesWerk.txt
@@ -0,0 +1,46 @@
+Amtliche Werke nach § 5 UrhG
+===========================
+
+Diese Kennung bezeichnet keine erteilte Lizenz, sondern hält die gesetzliche
+Rechtslage der so ausgezeichneten Dateien fest. Sie wird im Erzeugnis „ÄndGgner“
+für den Beispielkorpus unter src/test/resources/sampledata/ verwendet.
+
+1. Gemeinfreiheit
+
+ Gesetze, Rechtsverordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie
+ Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen
+ nach § 5 Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes keinen urheberrechtlichen
+ Schutz. Das erfasst die hier abgelegten Verkündungsblätter des Bundes und
+ der Länder (Bundesgesetzblatt, Gesetz- und Verordnungsblätter) samt der
+ darin verkündeten Stammgesetze und Änderungsvorschriften sowie die
+ Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages, des Bundesrates
+ und der Landtage.
+
+ Referentenentwürfe, Regierungsentwürfe und amtliche Synopsen, die von den
+ Bundes- oder Landesministerien im amtlichen Interesse zur allgemeinen
+ Kenntnisnahme veröffentlicht wurden, sind andere amtliche Werke im Sinne
+ des § 5 Absatz 2 UrhG und stehen den vorgenannten gleich.
+
+2. Änderungsverbot und Quellenangabe
+
+ § 5 Absatz 1 und 2 UrhG lassen die entsprechend anzuwendenden Vorschriften
+ der §§ 62 Absatz 1 bis 3 und 63 Absatz 1 und 2 UrhG unberührt: Die Werke
+ dürfen nicht geändert werden, und die Quelle ist anzugeben. Die maßgeblichen
+ Fundstellen — Verkündungsblatt, Drucksachennummer, Abrufadresse und
+ Abrufdatum — sind für jede Datei in der Datei SOURCES des jeweiligen
+ Verzeichnisses nachgewiesen.
+
+3. Technische Aufbereitung
+
+ Ein Teil der Dateien stammt aus den amtlichen Rechtsportalen
+ (gesetze-im-internet.de des Bundesministeriums der Justiz, betrieben von der
+ juris GmbH, sowie die entsprechenden Portale der Länder) und liegt in deren
+ Satz- und Auszeichnungsform vor (PDF, gii-XML, EPUB). Diese technische
+ Aufbereitung begründet nach § 5 UrhG kein eigenes Recht am Text.
+
+4. Zweck und Verhältnis zur AGPL
+
+ Der Korpus dient allein als Prüfmaterial der Tests. Er ist nicht
+ „Corresponding Source“ im Sinne der GNU Affero General Public License, unter
+ der der Quelltext des Erzeugnisses steht; gebaut wird ohne ihn, und die
+ Datei .gitattributes nimmt ihn deshalb vom Quelltextarchiv aus.