diff options
Diffstat (limited to 'FASSUNGEN.txt')
| -rw-r--r-- | FASSUNGEN.txt | 47 |
1 files changed, 47 insertions, 0 deletions
diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 20c29cb..66bb5a3 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,53 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 27. August 2026 (zweite Fassung des Tages), + zuletzt geändert durch die am 27. August 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Mecklenburg-Vorpommern tritt als sechzehntes Land hinzu. Sein Gesetzblatt liegt +vollständig offen; das Portal dagegen ist eine Einseitenanwendung ohne +Fassungsliste. Die Vorfassung kommt deshalb aus dem Gesetzblatt selbst: Nennt der +Einleitungssatz die Stammvorschrift ohne jede frühere Änderung, so ist die +Ursprungsfassung beweisbar die Vorfassung. Der Fall ist überdies der schärfste +Prüfstein der Artikelwahl, den das Erzeugnis kennt: Das Heft trägt ein +Mantelgesetz mit rund sechzig Artikeln, von denen jeder ein anderes Werk ändert. + + +Artikel 1 +Aufbereitung und Erkennung + +(1) Der Textbereiniger (TextBereiniger) schneidet Kolumnentitel und Seitenfuß des + mecklenburgischen Gesetzblattes heraus. Beide stehen im Inhaltsstrom, und zwar + mitten im Befehlstext; die Seitenzahl klebt dabei an der Heftnummer. + +(2) Die Anweisung an die Inhaltsübersicht wird auch in der Wortwahl der Ersetzung + gelesen („die Angabe zu § 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt“), nicht + nur in der der Neufassung („wie folgt gefasst“). + + +Artikel 2 +Beispieldaten + +Unter „sampledata/MecklenburgVorpommern“ treten das Heft GVOBl. M-V 2026 Nr. 21 +und die Ursprungsfassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung amtstierärztlicher +Dienst nebst Herkunftsnachweis hinzu; der Akzeptanzfall +(EndToEndTest.apoAmtsTaMecklenburgVorpommern) pinnt die Wahl des vierundvierzigsten +Artikels, vierundzwanzig gelesene und zwanzig angewandte Befehle. Die vier Reste +betreffen sämtlich die Anlagen und sind in „MecklenburgVorpommern/SOURCES“ +benannt. Eine Nachfassung gibt es nicht: Der Artikel tritt erst am 1. September +2026 in Kraft, weshalb die Gesamtausgabe des Portals noch die Vorfassung ist — +und eben deshalb als deren Gegenprobe gedient hat. + + +Schlussbestimmung + +Die vorstehenden Änderungen sind durch die vollständige Prüfung (mvnw verify, +vierhundertdreißig Testfälle) und durch die Lizenzprüfung (reuse lint, +zweihundertsieben von zweihundertsieben Dateien) bestätigt worden. + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 27. August 2026 (erste Fassung des Tages), zuletzt geändert durch die am 27. August 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
