diff options
Diffstat (limited to 'FASSUNGEN.txt')
| -rw-r--r-- | FASSUNGEN.txt | 29 |
1 files changed, 29 insertions, 0 deletions
diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 393f6e9..269b320 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -193,6 +193,35 @@ halten. Sie sind sämtlich allgemeiner Natur und nicht Eigenheiten ihrer Belegf neunundsechzig auf siebzig angewandte Befehle. +Artikel 7 +Aufnahme des brandenburgischen Landesrechts + +(1) Als Belegfall wird das Erste Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes + (GVBl. I 2026 Nr. 12) aufgenommen. Alle vier Befehle werden angewandt; alle + vierundzwanzig Normen gleichen danach der amtlichen Nachfassung. + +(2) Brandenburg ist das erste Land, dessen Portal keine Einseitenanwendung ist. + BRAVORS gibt seine Vorschriften als gewöhnliches HTML aus und führt unter + „Änderungshistorie“ jede Fassung einzeln; Vor- und Nachfassung entstammen + damit derselben Quelle. Die Hefte lassen sich am Dokumententitel des PDF + einordnen. + +(3) Beim Aufbereiten sind drei Eigenheiten zu beachten, die in + „Brandenburg/SOURCES“ niedergelegt sind: Die Abschnittsbezeichnung steht im + Kopfelement vor der Überschrift; die Aufzählungen sind Listen, deren Marken + erst das Stilblatt erzeugt und die deshalb auszuschreiben sind; und an + ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt Steuerzeichen mit, die + kein Bestandteil des Wortlauts sind. + +(4) Ein allgemeiner Fund: Die Überschrift des Schlussartikels wird beim Lesen der + Inkrafttretens-Anordnung nicht mehr in deren Wortlaut aufgenommen. Ein Artikel + ohne Absatzbezeichnungen ist im ganzen ein Absatz, und auf das bloße Vorkommen + von „tritt“ ist dabei kein Verlass — die Überschrift „Inkrafttreten“ trägt es + selbst. + +(5) Der Prüfbestand umfasst dreihundertneunundvierzig Prüfungen. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 23. August 2026, zuletzt geändert durch die am 23. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
