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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 17572b5..cf1e6e6 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -21,6 +21,89 @@ Vorbemerkung zur Führung dieses Verzeichnisses ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + Fassung vom 28. August 2026 (dritte Fassung des Tages), + zuletzt geändert durch die am 28. August 2026 vorgenommenen Änderungen +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ + +Der Korpuslauf hat seine erste Frucht getragen, und zwar eine unerwartete: Unter +den einhundertsechzehn liegengebliebenen Befehlen des Korpus ist kein einziger +ein Tabellenproblem. Die Annahme, die Anlagen des mecklenburgischen Falles +scheiterten an fehlender Tabellenunterstützung, war unrichtig. Beschafft man das +Ursprungsheft, so zeigt sich: Der Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) ist keine +Tabelle, sondern gegliederter Fließtext — je Abschnitt eine Kopfzeile, die +Ausbildungsstelle, die Dauer und eine Spiegelstrichliste. Er fehlte in der +Stammfassung, das war alles. Zwei der vier Reste sind damit erledigt. + + +Artikel 1 +Die benannte Einheit einer Anlage + +(1) Eine Anlage gliedert sich nach eigener Wahl. Neben den Nummern eines + Zuständigkeitskatalogs erkennt der Leser (LandesRechtTextParser) fortan die + benannte Einheit und führt sie als eigene Norm, deren Bezeichnung die Anlage + voranstellt („Anlage 1 Ausbildungsabschnitt 1“). Der Ausgeber + (LandesRechtTextAusgeber) schreibt sie ebenso zurück; der Rundlauf geht auf. + +(2) Erkannt wird die Einheit an ihrem Bau und nicht an einer Wortliste: verlangt + sind Buchstaben vor dem Wortstamm. „Ausbildungsabschnitt“ trifft, „Abschnitt“ + nicht — und „Unterabschnitt“ ebenso wenig, obwohl er auf denselben Stamm + endet; er gliedert das Gesetz. + +(3) Der Stellenparser (StellenParser) nimmt die Einheit als Stellenangabe („Im + Ausbildungsabschnitt 1 …“), die Stelle (Stelle) unterscheidet sie von der + echten Gliederung, und der Auflöser (StellenAufloeser) setzt sie mit der + Anlage zur Normbezeichnung zusammen — ebenso, wie er es mit deren Nummern + tut. + +(4) Der Anwender (BefehlAnwender) benennt eine solche Norm um („Der bisherige + Ausbildungsabschnitt 5 wird zu Ausbildungsabschnitt 6“). Die Anlage nimmt er + dabei aus dem Bestand und nicht aus dem Befehl: Dieser nennt nur die Einheit. + Zuvor lief die Umnummerierung in den Auffangzweig „keine Textänderung nötig“ + und meldete Erfolg, ohne etwas zu tun — ein stiller Fehler, den erst der + Belegfall zutage gefördert hat. + + +Artikel 2 +Die Beispieldaten + +(1) Die mecklenburgische Stammfassung führt fortan die Anlage 1. Sie stammt aus + dem Ursprungsheft GVOBl. M-V 2016 Nr. 12, das über das Internet-Archiv + beschafft worden ist; der Wirt regierung-mv.de antwortet einer Skriptabfrage + nicht. Die Herkunft ist in „MecklenburgVorpommern/SOURCES“ nachgewiesen. + +(2) Die Anlage 2 (Vordruck des Befähigungsberichts) bleibt fort. Sie ist der + einzige echte Tabellensatz des ganzen Beispielkorpus, und der einzige auf sie + zielende Befehl ersetzt sie ohnehin durch eine Fassung, die im Anhang des + ändernden Gesetzes steht und nicht vorliegt. + +(3) Der Akzeptanzfall pinnt fortan 35 statt 29 Normen und 22 statt 20 angewandte + Befehle. Von den beiden Resten fügt der eine einen ganzen + Ausbildungsabschnitt ein — eine neue Norm innerhalb einer Anlage setzt das + Erzeugnis nicht —, der andere verweist auf den fehlenden Anhang. + + +Artikel 3 +Was die Grundlinie geleistet hat + +Die Erweiterung hat einen Befehl gekostet, der zuvor angewandt wurde: „Die +Überschrift zu Unterabschnitt 4 wird gestrichen“ des GEG-Entwurfs fiel aus dem +Gliederungszweig, weil auch „Unterabschnitt“ auf den Wortstamm endet. Der +Korpuslauf hat das im selben Durchgang gerügt („angewandte Befehle 86 statt 87“), +und zwar bevor eine Einzelprüfung davon etwas gemerkt hätte — keine hätte das, +denn der Fall steht in einem anderen Land und einem anderen Dokument. Die Grenze +ist gezogen und durch zwei Prüffälle (StellenParserTest) gepinnt. + + +Schlussbestimmung + +Die vorstehenden Änderungen sind durch die vollständige Prüfung (mvnw verify, +vierhundertfünfundvierzig Testfälle) und durch die Lizenzprüfung (reuse lint, +zweihundertvierzehn von zweihundertvierzehn Dateien) bestätigt worden. Die +Grundlinie des Korpuslaufs ist fortgeschrieben: 1289 statt 1287 angewandter +Befehle. + + +════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 28. August 2026 (zweite Fassung des Tages), zuletzt geändert durch die am 28. August 2026 vorgenommenen Änderungen ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ |
