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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 691e916..b739390 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -107,6 +107,53 @@ Lesereihenfolge nach dem Satzbild (5) Der Prüfbestand umfasst dreihundertneununddreißig Prüfungen. +Artikel 5 +Zeitliche Geltung der Änderungen + +Ein Änderungsgesetz tritt nicht notwendig auf einen Schlag in Kraft. Das Dritte +Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb lässt seinen +Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c am 19. Juni 2026 wirksam werden, alles Übrige +erst am 27. September 2026; das Infektionsschutz-Änderungsgesetz von 2020 ändert +dasselbe Stammgesetz in zwei Artikeln zu zwei Zeitpunkten. Wer alle Befehle +zugleich anwendet, erhält in solchen Fällen eine Fassung, die an keinem einzigen +Tage gegolten hat. Bislang tat das Erzeugnis eben dies, und zwar schweigend. + +(1) Der Schlussartikel des Änderungsgesetzes wird gelesen (Inkrafttreten, + InkrafttretensLeser). Er ist von der Artikelwahl nicht erfaßt, weil er weder + eine Änderungsformel noch ein Stammgesetz nennt; maßgeblich ist der erste + Artikel hinter dem letzten ändernden, damit in einem Gesetzblatt mit mehreren + Gesetzen jedes seine eigene Schlussvorschrift erhält. + +(2) Erkannt werden die Grundregel, der Vorbehalt zugunsten späterer Absätze, die + abweichende Anordnung für einzelne Artikel, Nummern, Buchstaben und Doppel- + buchstaben sowie das rückwirkende Inkrafttreten („mit Wirkung vom“). Das + Außerkrafttreten bleibt außer Betracht. + +(3) Nennt der Wortlaut kein bestimmtes Datum, sondern knüpft an die Verkündung an, + so wird keines erfunden: Es bleibt beim Wortlaut, und die betroffenen Befehle + gelten als am Stichtag bereits wirksam. Der Umstand wird ausgewiesen. + +(4) Jeder Befehl wird der besondersten Anordnung zugeordnet, die ihn erfaßt; im + übrigen gilt die Grundregel. Zugeordnet wird über die Herkunft des Befehls + (Artikel und Gliederungspfad). + +(5) Es wird der Schalter „--stichtag“ eingeführt, dem im Vordruck der Browser- + fassung das Feld „Stichtag“ entspricht. Mit ihm ergibt sich die an jenem Tage + geltende Fassung; die noch nicht in Kraft getretenen Befehle bleiben unange- + wandt und werden gesondert ausgewiesen (Status NICHT_IN_KRAFT, Grund + NOCH_NICHT_IN_KRAFT). + +(6) Ohne Stichtag bleibt es bei der Anwendung aller Befehle. Tritt das Gesetz + jedoch gestaffelt in Kraft, so wird dies unter Angabe der Wortlaute gerügt; + ferner weist der Vorspann der Synopse das Inkrafttreten und den etwa gewählten + Stichtag aus. + +(7) Die Ausdrucksweise der ausgeschriebenen Daten wird in einer gemeinsamen Klasse + (DeutschesDatum) zusammengefaßt; die Altersrüge bedient sich fortan derselben. + +(8) Der Prüfbestand umfasst dreihundertachtundvierzig Prüfungen. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 23. August 2026, zuletzt geändert durch die am 23. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
