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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index b739390..393f6e9 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -154,6 +154,45 @@ Tage gegolten hat. Bislang tat das Erzeugnis eben dies, und zwar schweigend. (8) Der Prüfbestand umfasst dreihundertachtundvierzig Prüfungen. +Artikel 6 +Beseitigung dreier benannter Mängel + +Die nachstehenden drei Mängel waren in den Prüfungen einzeln begründet festge- +halten. Sie sind sämtlich allgemeiner Natur und nicht Eigenheiten ihrer Belegfälle. + +(1) Auch eine Aufhebung räumt eine Bezeichnung. Die Ordnung der Anwendungs- + schritte kannte bislang allein Umnummerierungen als Räumende. Im Gebäude- + energiegesetz (§ 108 Absatz 1) macht ein Punkt der Kaskade aus den bisherigen + Nummern 4 bis 6 die Nummern 8 bis 10, während ein anderer die bisherige + Nummer 9 aufhebt; die Aufhebung suchte danach eine Nummer 9, die inzwischen + eine andere Einheit war. Sie läuft fortan vor der Umnummerierung. Dass eine + Aufhebung mitunter einen Platzhalter hinterlässt und dann nichts freigibt, + steht erst am Bestand fest und schadet nicht: Vorrang erhält sie nur gegenüber + Schritten, die dieselbe Bezeichnung neu vergeben. + +(2) Ein Zwischentitel ist kein Teil des vorangehenden Absatzes. Eine Zeile, die + auf einen Doppelpunkt endet, keine Absatzbezeichnung trägt und der ein + bezeichneter Absatz folgt, bildet fortan einen eigenen, bezeichnungslosen + Absatz (LandesRechtTextParser). Bislang wurde sie dem vorangehenden Absatz + zugeschlagen; dessen Text endete dann nicht dort, wo er endet, und die + Anweisung „In Absatz 4a wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt“ + fand ihren Punkt nicht. + +(3) Neu eingesetzter Wortlaut erbt die amtliche Satzzählung (Satznummerierung). + Führt das Stammgesetz sie, so trägt der aus dem Gesetzblatt zitierte Text sie + gleichwohl nicht — sie gehört zur Fassung, nicht zum Verkündungstext. + Angefasst wird nur, was angefasst werden muss: ein geänderter Absatz, der + keine Zählung trägt, aus mehr als einem Satz besteht und auf einer Zeile + steht; die Mehrzeiligkeit schließt Aufzählungen aus. + +(4) Damit sind das Gebäudeenergiegesetz mit einhundertsiebzehn angewandten + Befehlen und zwei Resten (zuvor einhundertsechzehn und drei) und das Berliner + Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz mit sämtlichen sechs Befehlen und + allen einhunderteinundsiebzig Normen gleich der amtlichen Nachfassung + ausgewiesen; die Beschlussempfehlung zum Gebäudeenergiegesetz steigt von + neunundsechzig auf siebzig angewandte Befehle. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 23. August 2026, zuletzt geändert durch die am 23. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
