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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index ab1fb2b..88c3cc5 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -282,6 +282,77 @@ Drei Mängel, die dabei zutage traten darunter zwei neue für Kennung, Fußsteg und Entwurfsausweis. +Artikel 11 +Berichtigung der Gestaltung nach dem Vorbild eines wirklichen Vordrucks + +Die Artikel 7 und 9 hatten sich am Begriff des amtlichen Formulars orientiert, +nicht an einem solchen. Der Abgleich mit einem wirklichen Bundesvordruck — dem +„Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei erweiterter +unbeschränkter Einkommensteuerpflicht“ — hat ergeben, dass die bisherige Fassung +in fast jedem Merkmal danebenlag. Sie wird berichtigt. + +(1) Maßgeblich ist eine einzige Regel, die im Muster sogar ausgeschrieben steht: + „Weiße Felder bitte ausfüllen“. Grau ist, was die Stelle gedruckt hat — + Beschriftungen, Leitspalten, Abschnittsköpfe, die Verfügung am Ende; weiß + ist, was der Antragsteller beiträgt. Bisher war es umgekehrt: weißer Bogen + mit blass getönten Kästen. Diese Regel trägt fortan die gesamte Gestaltung + und ist im Vordruck selbst benannt. + +(2) Schmuckfarbe entfällt ersatzlos. Das Amtsrot der Artikel 7 und 9 war + erfunden; wirkliche Bundesvordrucke führen keine. Rot und Grün treten allein + dort auf, wo sie etwas bedeuten: Fehler und Bestätigung in der Verfügung, + gestrichener und eingefügter Wortlaut in der Synopse. + +(3) Die Zellen stoßen aneinander, ohne Abstand und ohne Rundung, verbunden durch + schwarze Haarlinien. Die Rahmen sind halbiert — außen oben und links, an den + Zellen unten und rechts —, damit zwischen zwei Zellen eine einzige Linie + steht und nicht zwei. + +(4) Die Beschriftung steht klein im Feld oben links, die Erläuterung in noch + kleinerer Schrift in Klammern dahinter; darunter bleibt der Platz für die + Eintragung. Die fette Zeile über einem Eingabefeld nebst gesondertem + Hinweisabsatz entfällt. + +(5) Links läuft die Leitspalte mit den Abschnittsbezeichnungen („Angaben zum + Stammgesetz“, „Angaben zu den Änderungen“, „Antragstellung“). Auf schmalen + Geräten tritt sie über ihre Felder, als voller Beschriftungsstreifen — eine + Form, die das Muster ebenfalls kennt. + +(6) Das Ankreuzfeld ist ein Kästchen vor dem Text und wird angekreuzt, nicht + angehakt. + +(7) Der Abschnitt „Zur Beachtung:“ nimmt auf, was bisher über Tagline, + Haftungsabsatz und noscript-Kasten verstreut war. + +(8) Die Verfügung der Zentralstelle tritt an die Stelle der bloßen Meldung: ein + grau umrandeter Abschnitt mit zentrierter Überschrift, wie im Muster die + „Verfügung des Finanzamts“. Er steht auch dann schon da, wenn er noch leer + ist, und trägt dann den Vermerk, dass er nach Absenden ausgefüllt wird; ein + Vordruck zeigt seine Abschnitte, bevor sie ausgefüllt sind. + +(9) Die Kennung wandert aus dem gerahmten Verzeichnis oben rechts in die + Fußecken: links die Vordrucknummer, rechts der Ausgabestand, beide winzig + und ohne Zierrat. Impressum und Datenschutz führen ÄG-1/A und ÄG-1/B. + +(10) Die Schrift ist Arial in dreizehn Achteln eines Gevierts, die Beschriftungen + in elf; Sperrung und Versalien entfallen bis auf die Kästchen der Synopse. + +(11) Die Synopse folgt demselben Gerüst: Der Vorspann ist ein + Beschriftungsstreifen aus grauen Bezeichnungen und weißen Eintragungen, die + Spaltenköpfe und die Abschnittsüberschriften sind graue Streifen statt + schwarzer Balken, die Randziffer sitzt in einem Kästchen, und der Fußsteg + trägt Vordrucknummer und Ausgabestand in den Ecken. + +(12) Dabei ist ein weiterer Mangel behoben worden: Der Grund der Leitspalte hing + am Block und nicht an der Zelle; im Druck fällt die Fläche des Blocks weg, + sodass die Leitspalte weiß herausgekommen wäre. Das Grau ist keine Zier — es + sagt, welche Felder auszufüllen sind — und wird deshalb ausdrücklich + mitgedruckt. + +(13) Dreihundertsiebenundzwanzig Testfälle bestehen; die beiden Prüffälle des + Artikels 9 sind auf den neuen Vorspann umgestellt. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 22. August 2026, zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
