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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 09:41:36 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 09:41:36 +0200
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Der Vordruck richtet sich nach einem wirklichen Vordruck
Die bisherige Gestaltung hatte sich am Begriff des amtlichen Formulars orientiert, nicht an einem solchen. Der Abgleich mit einem wirklichen Bundesvordruck — dem Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei erweiterter unbeschränkter Einkommensteuerpflicht — hat ergeben, dass sie in fast jedem Merkmal danebenlag. Maßgeblich ist eine einzige Regel, und sie steht im Muster ausgeschrieben: „Weiße Felder bitte ausfüllen“. Grau ist, was die Stelle gedruckt hat — Beschriftungen, Leitspalten, Abschnittsköpfe, die Verfügung am Ende; weiß ist, was der Antragsteller beiträgt. Bisher war es umgekehrt. Diese Regel trägt nun die gesamte Gestaltung und ist im Vordruck selbst benannt. Alles Übrige folgt daraus. Die Zellen stoßen aneinander, ohne Abstand und ohne Rundung, verbunden durch schwarze Haarlinien; die Rahmen sind halbiert, damit zwischen zwei Zellen eine einzige Linie steht. Die Beschriftung sitzt klein im Feld oben links, die Erläuterung in Klammern dahinter. Links läuft die Leitspalte mit den Abschnittsbezeichnungen. Das Ankreuzfeld wird angekreuzt, nicht angehakt. Der Abschnitt „Zur Beachtung:“ nimmt auf, was bisher über Tagline, Haftungsabsatz und noscript-Kasten verstreut war. Und die Meldung wird zur „Verfügung der Zentralstelle“, die auch dann schon dasteht, wenn sie noch leer ist — ein Vordruck zeigt seine Abschnitte, bevor sie ausgefüllt sind. Die Schmuckfarbe entfällt ersatzlos: Das Amtsrot war erfunden, wirkliche Bundesvordrucke führen keine. Rot und Grün bleiben allein dort, wo sie etwas bedeuten. Die Kennung wandert aus dem gerahmten Verzeichnis oben rechts in die Fußecken, links die Vordrucknummer, rechts der Ausgabestand. Die Synopse folgt demselben Gerüst. Ein weiterer Mangel ist dabei zutage getreten: Der Grund der Leitspalte hing am Block statt an der Zelle. Im Druck fällt die Fläche des Blocks weg, sodass die Leitspalte weiß herausgekommen wäre — und das Grau ist keine Zier, es sagt, welche Felder auszufüllen sind. Geprüft an allen drei Seiten und an zwei wirklichen Synopsen (UWG 19/0/6, AGG 23/1/14 als Entwurfsfassung), hell und dunkel, breit und schmal, dazu die Druckvorschau; reuse lint meldet 154/154, mvnw test dreihundertsiebenundzwanzig Testfälle ohne Fehler. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ie0303f71baf5905fc8255f15ff375015a1de483e
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-rw-r--r--FASSUNGEN.txt71
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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt
index ab1fb2b..88c3cc5 100644
--- a/FASSUNGEN.txt
+++ b/FASSUNGEN.txt
@@ -282,6 +282,77 @@ Drei Mängel, die dabei zutage traten
darunter zwei neue für Kennung, Fußsteg und Entwurfsausweis.
+Artikel 11
+Berichtigung der Gestaltung nach dem Vorbild eines wirklichen Vordrucks
+
+Die Artikel 7 und 9 hatten sich am Begriff des amtlichen Formulars orientiert,
+nicht an einem solchen. Der Abgleich mit einem wirklichen Bundesvordruck — dem
+„Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug bei erweiterter
+unbeschränkter Einkommensteuerpflicht“ — hat ergeben, dass die bisherige Fassung
+in fast jedem Merkmal danebenlag. Sie wird berichtigt.
+
+(1) Maßgeblich ist eine einzige Regel, die im Muster sogar ausgeschrieben steht:
+ „Weiße Felder bitte ausfüllen“. Grau ist, was die Stelle gedruckt hat —
+ Beschriftungen, Leitspalten, Abschnittsköpfe, die Verfügung am Ende; weiß
+ ist, was der Antragsteller beiträgt. Bisher war es umgekehrt: weißer Bogen
+ mit blass getönten Kästen. Diese Regel trägt fortan die gesamte Gestaltung
+ und ist im Vordruck selbst benannt.
+
+(2) Schmuckfarbe entfällt ersatzlos. Das Amtsrot der Artikel 7 und 9 war
+ erfunden; wirkliche Bundesvordrucke führen keine. Rot und Grün treten allein
+ dort auf, wo sie etwas bedeuten: Fehler und Bestätigung in der Verfügung,
+ gestrichener und eingefügter Wortlaut in der Synopse.
+
+(3) Die Zellen stoßen aneinander, ohne Abstand und ohne Rundung, verbunden durch
+ schwarze Haarlinien. Die Rahmen sind halbiert — außen oben und links, an den
+ Zellen unten und rechts —, damit zwischen zwei Zellen eine einzige Linie
+ steht und nicht zwei.
+
+(4) Die Beschriftung steht klein im Feld oben links, die Erläuterung in noch
+ kleinerer Schrift in Klammern dahinter; darunter bleibt der Platz für die
+ Eintragung. Die fette Zeile über einem Eingabefeld nebst gesondertem
+ Hinweisabsatz entfällt.
+
+(5) Links läuft die Leitspalte mit den Abschnittsbezeichnungen („Angaben zum
+ Stammgesetz“, „Angaben zu den Änderungen“, „Antragstellung“). Auf schmalen
+ Geräten tritt sie über ihre Felder, als voller Beschriftungsstreifen — eine
+ Form, die das Muster ebenfalls kennt.
+
+(6) Das Ankreuzfeld ist ein Kästchen vor dem Text und wird angekreuzt, nicht
+ angehakt.
+
+(7) Der Abschnitt „Zur Beachtung:“ nimmt auf, was bisher über Tagline,
+ Haftungsabsatz und noscript-Kasten verstreut war.
+
+(8) Die Verfügung der Zentralstelle tritt an die Stelle der bloßen Meldung: ein
+ grau umrandeter Abschnitt mit zentrierter Überschrift, wie im Muster die
+ „Verfügung des Finanzamts“. Er steht auch dann schon da, wenn er noch leer
+ ist, und trägt dann den Vermerk, dass er nach Absenden ausgefüllt wird; ein
+ Vordruck zeigt seine Abschnitte, bevor sie ausgefüllt sind.
+
+(9) Die Kennung wandert aus dem gerahmten Verzeichnis oben rechts in die
+ Fußecken: links die Vordrucknummer, rechts der Ausgabestand, beide winzig
+ und ohne Zierrat. Impressum und Datenschutz führen ÄG-1/A und ÄG-1/B.
+
+(10) Die Schrift ist Arial in dreizehn Achteln eines Gevierts, die Beschriftungen
+ in elf; Sperrung und Versalien entfallen bis auf die Kästchen der Synopse.
+
+(11) Die Synopse folgt demselben Gerüst: Der Vorspann ist ein
+ Beschriftungsstreifen aus grauen Bezeichnungen und weißen Eintragungen, die
+ Spaltenköpfe und die Abschnittsüberschriften sind graue Streifen statt
+ schwarzer Balken, die Randziffer sitzt in einem Kästchen, und der Fußsteg
+ trägt Vordrucknummer und Ausgabestand in den Ecken.
+
+(12) Dabei ist ein weiterer Mangel behoben worden: Der Grund der Leitspalte hing
+ am Block und nicht an der Zelle; im Druck fällt die Fläche des Blocks weg,
+ sodass die Leitspalte weiß herausgekommen wäre. Das Grau ist keine Zier — es
+ sagt, welche Felder auszufüllen sind — und wird deshalb ausdrücklich
+ mitgedruckt.
+
+(13) Dreihundertsiebenundzwanzig Testfälle bestehen; die beiden Prüffälle des
+ Artikels 9 sind auf den neuen Vorspann umgestellt.
+
+
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Fassung vom 22. August 2026,
zuletzt geändert durch die am 22. August 2026 vorgenommenen Änderungen