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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 331864d..bf9cff3 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -38,6 +38,10 @@ kanonischen Klartext nicht Schmuck, sondern trägt die Gliederung; wer sie verliert, verliert die Zugehörigkeit einer Zeile zu ihrer Einheit. +Erster Teil +Behebung der festgehaltenen Mängel + + Artikel 1 Einrückung bei der Neufassung einer Aufzählungseinheit @@ -110,6 +114,112 @@ Nachweis der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. +Zweiter Teil +Thüringen + +Mit der Mängelliste war die Arbeit wieder in die Breite zu führen. Von den seit +Juli beschafften Gesetzblättern der Länder war eines nie angefasst worden: das +Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. Es hat drei Befunde +erbracht, die keineswegs thüringisch sind, sondern allgemein gelten, und einen +Beschaffungsweg eröffnet, wo das Landesrechtportal versperrt ist. + + +Artikel 6 +Gerade Anführungszeichen + +(1) Gerade Anführungszeichen (") wurden bislang ausnahmslos als schließende + gelesen (TextBereiniger.normalisiereAnfuehrungszeichen). Für das Bundes- + gesetzblatt und die Drucksachen trifft das zu; dort öffnet stets das + deutsche Zeichen, und ein gerades ist ein Satz- oder Extraktionsfehler. + +(2) Führt ein Text dagegen kein einziges öffnendes Zeichen („), so setzt er die + geraden beidseitig. Sie werden fortan paarweise gelesen: das erste öffnet, + das zweite schließt, und so fort. Bei ungerader Anzahl ist der Text + nachweislich unbalanciert; dann bleibt es bei der schließenden Lesart, und + es ergeht eine Warnung. + +(3) Ohne diese Unterscheidung fände der Zitatextraktor in einem so gesetzten + Blatt kein einziges Zitat; sämtliche Befehle des Heftes gingen verloren. + +(4) Eine Regel nach der Stellung des Zeichens (öffnend, wenn kein Leerzeichen + folgt) wäre untauglich: Das Thüringer Blatt führt Zitate, die mit einem + Leerzeichen beginnen, und umgekehrt schließende Zeichen, die unmittelbar am + Folgewort kleben. + + +Artikel 7 +Bereichsweise Umnummerierung von Paragraphen + +(1) Der Befehl „Die bisherigen §§ 9 bis 12 werden die §§ 8 bis 10“ nennt vier + Ausgangs- und drei Zielbezeichnungen. Das ist kein Widerspruch: Der Bereich + nennt Bezeichnungen, gezählt werden aber Einheiten, und ein aufgehobener + Platzhalter darin ist keine Einheit — er trägt keinen Inhalt. + +(2) Welche Einheiten ein Bereich trägt, weiß erst das Gesetz. Ein solcher Befehl + bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt (Aenderungsbefehl. + BereichsUmnummerierung) und wird dort entfaltet (BefehlAnwender. + entfalteBereiche): Die vorhandenen Einheiten des Bereichs werden der Reihe + nach den neuen Bezeichnungen zugeordnet. Geht die Zählung auch dann nicht + auf, bleibt der Befehl manuell zu prüfen — mit Angabe des Grundes. + +(3) Geht die Zählung der Bezeichnungen schon im Wortlaut auf, so bleibt es bei + der bisherigen paarweisen Zuordnung. + + +Artikel 8 +Weitere Befehlsformen und Satzbefunde + +(1) Die Verweisung tritt als Gegenstand einer Wortoperation neben Wort, Wörter, + Angabe und Zahl (BefehlErkenner): „In Satz 2 wird die Verweisung „X“ durch + die Verweisung „Y“ ersetzt.“ + +(2) Der Rahmen einer Umnummerierung darf sich auf eine Untereinheit der + umnummerierten Einheit verengen: „Der bisherige § 8 wird § 7 und Absatz 1 + wird wie folgt geändert:“. Die Unterpunkte meinen dann diesen Absatz des neu + bezeichneten Paragraphen. + +(3) Die Bereichs-Neufassung („Die §§ 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:“) wird + fortan allein an den Bezeichnungen des angekündigten Bereichs geteilt, nicht + mehr an jedem Paragraphenzeichen des Zitats. Der neue Wortlaut zitiert + reihenweise andere Vorschriften; an diesen zu schneiden erfand Normen, die es + nicht gibt. Nennt der Bereich einen Normkopf, den das Zitat nicht führt, so + sagen Ankündigung und Wortlaut Verschiedenes — dann wird nicht geraten. + +(4) Ob ein Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war, + entscheidet fortan der Wortbestand des Dokuments (TextBereiniger. + warTrennung): Trägt es das Wort auch ohne Strich, so war es eine Trennung. + Der Satz trennt auch binnengroßgeschriebene Kürzel („Thür-“ + „KigaG“), + während echte Bindestriche („Ton-Bild-Übertragung“) unangetastet bleiben. + +(5) Die Überschrift einer zitierten Neufassung darf über mehrere Zeilen laufen + (BefehlAnwender.parseNorm); fortgesetzt wird sie über klein beginnende + Zeilen. Steht sie in derselben Zeile wie die Bezeichnung, so gehört sie in + den Titel und nicht zusätzlich in den Normtext. + +(6) Der laufende Kolumnentitel und der Seitenfuß des Thüringer Blattes werden + entfernt (TextBereiniger). Sie stehen im Inhaltsstrom mitten im Text und + zerschneiden sogar getrennte Wörter; sie sind daher herauszuschneiden und + nicht als eigene Zeile zu entfernen. + + +Artikel 9 +Belegfall Thüringen + +(1) Aufgenommen wird die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer + Kindergartenfinanzierungsverordnung (GVBl. Nr. 2/2026 S. 77) als voller + Akzeptanzfall (EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO): zehn Befehle, kein Rest. + +(2) Die Stammfassung (Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt) ist aus vier + Gesetzblättern zusammengesetzt, da das Landesrechtportal Thüringens dieselbe + anmeldepflichtige Anwendung ist wie die Portale Schleswig-Holsteins, Berlins, + Baden-Württembergs und Hessens. Die Hefte gibt die Parlamentsdatenbank des + Landtags frei aus, der das Blatt herausgibt. Herkunft und Aufbereitung sind + in Thueringen/SOURCES niedergelegt. + +(3) Der Gesamtbestand beträgt nunmehr 325 Prüfungen; keine der gepinnten Zahlen + der übrigen Belegfälle hat sich geändert. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 16. August 2026, zuletzt geändert durch die am 16. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
