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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-22 19:02:46 +0200 |
|---|---|---|
| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-22 19:02:46 +0200 |
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| parent | 14ec52a1070285a12a6bc5a0f4859996d468b59e (diff) | |
Das Gesetzblatt bestimmt, was ein Anführungszeichen bedeutet
Von den im Juli beschafften Gesetzblättern der Länder war eines nie angefasst
worden: das Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. Es hat
sich als lohnend erwiesen, denn seine Eigenheiten sind keine thüringischen.
Das Blatt führt kein einziges öffnendes Anführungszeichen, sondern setzt das
gerade beidseitig. Bislang galt ein gerades Zeichen ausnahmslos als
schließendes — für das Bundesgesetzblatt und die Drucksachen trifft das zu,
dort öffnet stets das deutsche Zeichen, und ein gerades ist ein Satz- oder
Extraktionsfehler. In einem so gesetzten Blatt aber fand der Zitatextraktor
kein einziges Zitat, und sämtliche Befehle des Heftes gingen verloren. Fortan
entscheidet der Text als ganzer: Führt er kein deutsches öffnendes Zeichen, so
werden die geraden paarweise gelesen, das erste öffnend, das zweite schließend.
Bei ungerader Anzahl ist er nachweislich unbalanciert; dann bleibt es bei der
schließenden Lesart, und es ergeht eine Warnung. Eine Regel nach der Stellung
des Zeichens wäre untauglich gewesen: Das Blatt führt Zitate, die mit einem
Leerzeichen beginnen, und schließende Zeichen, die am Folgewort kleben.
Der Befehl „Die bisherigen §§ 9 bis 12 werden die §§ 8 bis 10“ nennt vier
Ausgangs- und drei Zielbezeichnungen. Das ist kein Widerspruch: Der Bereich
nennt Bezeichnungen, gezählt werden aber Einheiten, und der aufgehobene
Platzhalter § 10 ist keine Einheit, denn er trägt keinen Inhalt. Welche
Einheiten ein Bereich trägt, weiß erst das Gesetz. Ein solcher Befehl bleibt
deshalb bis zur Anwendung ungeteilt und wird dort entfaltet; geht die Zählung
auch dann nicht auf, bleibt er manuell zu prüfen, und der Grund wird genannt.
Die Neufassung eines Paragraphenbereichs wurde bisher an jedem
Paragraphenzeichen des Zitats geteilt. Der neue Wortlaut zitiert jedoch
reihenweise andere Vorschriften; an diesen zu schneiden erfand Normen, die es
nicht gibt — aus drei neu gefassten Paragraphen wurden zehn. Geteilt wird
nunmehr allein an den Bezeichnungen des angekündigten Bereichs. Hinzu treten
die Verweisung als Gegenstand einer Wortoperation, der Rahmen, der sich auf
eine Untereinheit der umnummerierten Einheit verengt, die mehrzeilige
Überschrift einer zitierten Neufassung und die Erkenntnis, dass über einen
Trennstrich vor einem Großbuchstaben der Wortbestand des Dokuments entscheidet:
Trägt es das Wort auch ohne Strich, so war es eine Trennung.
Die Stammfassung ist aus vier Gesetzblättern zusammengesetzt. Thüringens
Landesrechtportal ist dieselbe anmeldepflichtige Anwendung wie die Portale
Schleswig-Holsteins, Berlins, Baden-Württembergs und Hessens, und das Archiv
der Staatskanzlei antwortet Skripten mit einer Fehlerseite. Frei zugänglich ist
dagegen die Parlamentsdatenbank des Landtags, der das Blatt herausgibt; über
sie liegen Stammheft und Änderungshefte vor. Jeder Änderungsbefehl ist als eine
geprüfte Ersetzung angewandt worden — dass keine fehlschlug, ist der Beleg der
Rekonstruktion. Eine amtliche konsolidierte Nachfassung gibt es nicht; ein
zeichengenauer Abgleich mit ihr steht deshalb aus, was in den Herkunftsangaben
vermerkt ist.
Alle zehn Befehle der Vierten Verordnung zur Änderung der Thüringer
Kindergartenfinanzierungsverordnung werden angewandt, keiner bleibt manuell.
Dreihundertfünfundzwanzig Testfälle bestehen, und keine der gepinnten Zahlen
der übrigen Belegfälle hat sich geändert. Die Browserfassung ist übersetzt
worden und liefert dieselben Zahlen wie die Befehlszeile.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
Change-Id: Ifca501ed6ffb42165ee4ab4ca036d7db186bbec0
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| -rw-r--r-- | FASSUNGEN.txt | 110 |
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diff --git a/FASSUNGEN.txt b/FASSUNGEN.txt index 331864d..bf9cff3 100644 --- a/FASSUNGEN.txt +++ b/FASSUNGEN.txt @@ -38,6 +38,10 @@ kanonischen Klartext nicht Schmuck, sondern trägt die Gliederung; wer sie verliert, verliert die Zugehörigkeit einer Zeile zu ihrer Einheit. +Erster Teil +Behebung der festgehaltenen Mängel + + Artikel 1 Einrückung bei der Neufassung einer Aufzählungseinheit @@ -110,6 +114,112 @@ Nachweis der gepinnten Zahlen der übrigen Belegfälle hat sich geändert. +Zweiter Teil +Thüringen + +Mit der Mängelliste war die Arbeit wieder in die Breite zu führen. Von den seit +Juli beschafften Gesetzblättern der Länder war eines nie angefasst worden: das +Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. Es hat drei Befunde +erbracht, die keineswegs thüringisch sind, sondern allgemein gelten, und einen +Beschaffungsweg eröffnet, wo das Landesrechtportal versperrt ist. + + +Artikel 6 +Gerade Anführungszeichen + +(1) Gerade Anführungszeichen (") wurden bislang ausnahmslos als schließende + gelesen (TextBereiniger.normalisiereAnfuehrungszeichen). Für das Bundes- + gesetzblatt und die Drucksachen trifft das zu; dort öffnet stets das + deutsche Zeichen, und ein gerades ist ein Satz- oder Extraktionsfehler. + +(2) Führt ein Text dagegen kein einziges öffnendes Zeichen („), so setzt er die + geraden beidseitig. Sie werden fortan paarweise gelesen: das erste öffnet, + das zweite schließt, und so fort. Bei ungerader Anzahl ist der Text + nachweislich unbalanciert; dann bleibt es bei der schließenden Lesart, und + es ergeht eine Warnung. + +(3) Ohne diese Unterscheidung fände der Zitatextraktor in einem so gesetzten + Blatt kein einziges Zitat; sämtliche Befehle des Heftes gingen verloren. + +(4) Eine Regel nach der Stellung des Zeichens (öffnend, wenn kein Leerzeichen + folgt) wäre untauglich: Das Thüringer Blatt führt Zitate, die mit einem + Leerzeichen beginnen, und umgekehrt schließende Zeichen, die unmittelbar am + Folgewort kleben. + + +Artikel 7 +Bereichsweise Umnummerierung von Paragraphen + +(1) Der Befehl „Die bisherigen §§ 9 bis 12 werden die §§ 8 bis 10“ nennt vier + Ausgangs- und drei Zielbezeichnungen. Das ist kein Widerspruch: Der Bereich + nennt Bezeichnungen, gezählt werden aber Einheiten, und ein aufgehobener + Platzhalter darin ist keine Einheit — er trägt keinen Inhalt. + +(2) Welche Einheiten ein Bereich trägt, weiß erst das Gesetz. Ein solcher Befehl + bleibt deshalb bis zur Anwendung ungeteilt (Aenderungsbefehl. + BereichsUmnummerierung) und wird dort entfaltet (BefehlAnwender. + entfalteBereiche): Die vorhandenen Einheiten des Bereichs werden der Reihe + nach den neuen Bezeichnungen zugeordnet. Geht die Zählung auch dann nicht + auf, bleibt der Befehl manuell zu prüfen — mit Angabe des Grundes. + +(3) Geht die Zählung der Bezeichnungen schon im Wortlaut auf, so bleibt es bei + der bisherigen paarweisen Zuordnung. + + +Artikel 8 +Weitere Befehlsformen und Satzbefunde + +(1) Die Verweisung tritt als Gegenstand einer Wortoperation neben Wort, Wörter, + Angabe und Zahl (BefehlErkenner): „In Satz 2 wird die Verweisung „X“ durch + die Verweisung „Y“ ersetzt.“ + +(2) Der Rahmen einer Umnummerierung darf sich auf eine Untereinheit der + umnummerierten Einheit verengen: „Der bisherige § 8 wird § 7 und Absatz 1 + wird wie folgt geändert:“. Die Unterpunkte meinen dann diesen Absatz des neu + bezeichneten Paragraphen. + +(3) Die Bereichs-Neufassung („Die §§ 1 bis 3 erhalten folgende Fassung:“) wird + fortan allein an den Bezeichnungen des angekündigten Bereichs geteilt, nicht + mehr an jedem Paragraphenzeichen des Zitats. Der neue Wortlaut zitiert + reihenweise andere Vorschriften; an diesen zu schneiden erfand Normen, die es + nicht gibt. Nennt der Bereich einen Normkopf, den das Zitat nicht führt, so + sagen Ankündigung und Wortlaut Verschiedenes — dann wird nicht geraten. + +(4) Ob ein Trennstrich vor einem Großbuchstaben eine Silbentrennung war, + entscheidet fortan der Wortbestand des Dokuments (TextBereiniger. + warTrennung): Trägt es das Wort auch ohne Strich, so war es eine Trennung. + Der Satz trennt auch binnengroßgeschriebene Kürzel („Thür-“ + „KigaG“), + während echte Bindestriche („Ton-Bild-Übertragung“) unangetastet bleiben. + +(5) Die Überschrift einer zitierten Neufassung darf über mehrere Zeilen laufen + (BefehlAnwender.parseNorm); fortgesetzt wird sie über klein beginnende + Zeilen. Steht sie in derselben Zeile wie die Bezeichnung, so gehört sie in + den Titel und nicht zusätzlich in den Normtext. + +(6) Der laufende Kolumnentitel und der Seitenfuß des Thüringer Blattes werden + entfernt (TextBereiniger). Sie stehen im Inhaltsstrom mitten im Text und + zerschneiden sogar getrennte Wörter; sie sind daher herauszuschneiden und + nicht als eigene Zeile zu entfernen. + + +Artikel 9 +Belegfall Thüringen + +(1) Aufgenommen wird die Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer + Kindergartenfinanzierungsverordnung (GVBl. Nr. 2/2026 S. 77) als voller + Akzeptanzfall (EndToEndTest.thuerKiGaFinVOAendVO): zehn Befehle, kein Rest. + +(2) Die Stammfassung (Thueringen/ThuerKigaFinVO-alt.txt) ist aus vier + Gesetzblättern zusammengesetzt, da das Landesrechtportal Thüringens dieselbe + anmeldepflichtige Anwendung ist wie die Portale Schleswig-Holsteins, Berlins, + Baden-Württembergs und Hessens. Die Hefte gibt die Parlamentsdatenbank des + Landtags frei aus, der das Blatt herausgibt. Herkunft und Aufbereitung sind + in Thueringen/SOURCES niedergelegt. + +(3) Der Gesamtbestand beträgt nunmehr 325 Prüfungen; keine der gepinnten Zahlen + der übrigen Belegfälle hat sich geändert. + + ════════════════════════════════════════════════════════════════════════════════ Fassung vom 16. August 2026, zuletzt geändert durch die am 16. August 2026 vorgenommenen Änderungen |
