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path: root/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-24 21:12:44 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-24 21:12:44 +0200
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Nicht jedes Landesportal versteckt seinen Text
Brandenburg ist das erste Land, dessen Portal keine juris-Einseitenanwendung ist: BRAVORS gibt seine Vorschriften als gewöhnliches HTML aus und führt unter „Änderungshistorie“ jede Fassung einzeln. Vor- und Nachfassung entstammen damit derselben Quelle — kein Wayback, keine Browsersteuerung, nur zwei Adressen. Die Hefte lassen sich am Dokumententitel des PDF einordnen; „FraktG-1AendG“ verrät mehr als jede Volltextsuche. Der Belegfall ist das Erste Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes (GVBl. I 2026 Nr. 12): vier Befehle, vier angewandt, alle 24 Normen gleich der amtlichen Nachfassung — auf Anhieb, ohne einen einzigen Eingriff am Parser. Zugleich ist er die Gegenprobe zum Inkrafttreten: Artikel 2 ordnet es schlicht an („am Tag nach der Verkündung“), also darf keine Staffelung gerügt und kein Datum erfunden werden. Drei Eigenheiten fürs Aufbereiten stehen in Brandenburg/SOURCES: Die Abschnittsbezeichnung steht im Kopfelement vor der Überschrift; die Aufzählungen sind echte Listen, deren Marken erst das Stilblatt erzeugt; und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt Steuerzeichen mit (U+0002 in „Mitglie<STX>der“), die kein Textbestand sind. Ein allgemeiner Fund kam doch dazu: Die Überschrift des Schlussartikels geriet in den Wortlaut der Inkrafttretens-Anordnung, weil ein Artikel ohne Absatz- bezeichnungen im ganzen ein Absatz ist. Auf das bloße Vorkommen von „tritt“ ist dabei kein Verlass — das Wort „Inkrafttreten“ trägt es selbst. Geprüft: 349 Tests, REUSE 185/185. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: I17660864fdf589d280024c9ba310e23902781515
Diffstat (limited to 'src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc')
-rw-r--r--src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc22
1 files changed, 19 insertions, 3 deletions
diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
index ea218a0..d35e7c2 100644
--- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
+++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
@@ -93,6 +93,17 @@ abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung.
ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein
cookie-/kostenpflichtiger Shop).
+|Brandenburg
+|`Brandenburg/GVBl-I-2026-12_FraktG-AendG.pdf` — GVBl. I Brandenburg 2026 Nr. 12 vom 22.04.2026
+(Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes)
+|Erstes Land mit *offenem Portal* statt juris-Einseitenanwendung: BRAVORS gibt seine Vorschriften
+als gewöhnliches HTML und führt unter „Änderungshistorie" *jede Fassung einzeln* — Vor- und
+Nachfassung entstammen damit derselben Quelle. Die Hefte lassen sich am *Dokumententitel des PDF*
+einordnen (`/Title` = „FraktG-1AendG"). Beim Aufbereiten: Die Abschnittsbezeichnung steht im
+Kopfelement *vor* der Überschrift, die Aufzählungen sind echte `<ol>`-Listen, deren Marken erst das
+Stilblatt erzeugt, und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt *Steuerzeichen*
+(U+0002) mit. Voller Akzeptanzfall (4/4 Befehle, alle 24 Normen).
+
|Thüringen
|`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom
13.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs-
@@ -257,8 +268,7 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
findet seine Stelle nicht. Ob die Anlagen des Bundes ebenso zu zerlegen sind, ist offen.
* *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem
01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor.
-* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht
- erfasst.
+* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst.
== Wo weitermachen
@@ -266,7 +276,13 @@ Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche, und jedes Land mit eine
dokument trägt nunmehr einen Belegfall bis zur Anwendung. Nach absteigendem Nutzen:
. *Weitere Länder erfassen* — Rheinland-Pfalz (Verkündungsplattform erst ab 01.07.2026), Bremen,
- Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt.
+ Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt.
+
+*Erledigt:* _Brandenburg_ ist umgesetzt (Fraktionsgesetz, 4/4 Befehle, alle 24 Normen gleich der
+amtlichen Nachfassung). Der Fall hat gezeigt, dass nicht jedes Landesportal eine juris-Einseiten-
+anwendung ist: BRAVORS gibt HTML und führt jede Fassung einzeln, sodass Vor- und Nachfassung
+derselben Quelle entstammen. Ein Fund fürs Aufbereiten: An ehemaligen Trennstellen führt das
+Portal vereinzelt Steuerzeichen (U+0002) mit, die kein Textbestand sind.
*Erledigt:* _Baden-Württemberg_ ist umgesetzt. Der Fall hat vier allgemeine Funde gebracht: Der
Seitenfuß eines Gesetzblatts kann mitten im Befehlstext stehen und dessen Zieltext von seinem Verb