From e8213085ebb446081cfe6ce45f047d6862e1a755 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Matthias Andreas Benkard Date: Mon, 24 Aug 2026 21:12:44 +0200 Subject: Nicht jedes Landesportal versteckt seinen Text MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Brandenburg ist das erste Land, dessen Portal keine juris-Einseitenanwendung ist: BRAVORS gibt seine Vorschriften als gewöhnliches HTML aus und führt unter „Änderungshistorie“ jede Fassung einzeln. Vor- und Nachfassung entstammen damit derselben Quelle — kein Wayback, keine Browsersteuerung, nur zwei Adressen. Die Hefte lassen sich am Dokumententitel des PDF einordnen; „FraktG-1AendG“ verrät mehr als jede Volltextsuche. Der Belegfall ist das Erste Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes (GVBl. I 2026 Nr. 12): vier Befehle, vier angewandt, alle 24 Normen gleich der amtlichen Nachfassung — auf Anhieb, ohne einen einzigen Eingriff am Parser. Zugleich ist er die Gegenprobe zum Inkrafttreten: Artikel 2 ordnet es schlicht an („am Tag nach der Verkündung“), also darf keine Staffelung gerügt und kein Datum erfunden werden. Drei Eigenheiten fürs Aufbereiten stehen in Brandenburg/SOURCES: Die Abschnittsbezeichnung steht im Kopfelement vor der Überschrift; die Aufzählungen sind echte Listen, deren Marken erst das Stilblatt erzeugt; und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt Steuerzeichen mit (U+0002 in „Mitglieder“), die kein Textbestand sind. Ein allgemeiner Fund kam doch dazu: Die Überschrift des Schlussartikels geriet in den Wortlaut der Inkrafttretens-Anordnung, weil ein Artikel ohne Absatz- bezeichnungen im ganzen ein Absatz ist. Auf das bloße Vorkommen von „tritt“ ist dabei kein Verlass — das Wort „Inkrafttreten“ trägt es selbst. Geprüft: 349 Tests, REUSE 185/185. Co-Authored-By: Claude Opus 5 Change-Id: I17660864fdf589d280024c9ba310e23902781515 --- .../sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc | 22 +++++++++++++++++++--- 1 file changed, 19 insertions(+), 3 deletions(-) (limited to 'src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc') diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc index ea218a0..d35e7c2 100644 --- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc +++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc @@ -93,6 +93,17 @@ abrufbar; der Datumspräfix ist der Gültigkeitsbeginn der jeweiligen Fassung. ersetzt". Quelle: revosax-Gesamtansicht (nicht der Original-GVBl-Satz — recht-sachsen.de ist ein cookie-/kostenpflichtiger Shop). +|Brandenburg +|`Brandenburg/GVBl-I-2026-12_FraktG-AendG.pdf` — GVBl. I Brandenburg 2026 Nr. 12 vom 22.04.2026 +(Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes) +|Erstes Land mit *offenem Portal* statt juris-Einseitenanwendung: BRAVORS gibt seine Vorschriften +als gewöhnliches HTML und führt unter „Änderungshistorie" *jede Fassung einzeln* — Vor- und +Nachfassung entstammen damit derselben Quelle. Die Hefte lassen sich am *Dokumententitel des PDF* +einordnen (`/Title` = „FraktG-1AendG"). Beim Aufbereiten: Die Abschnittsbezeichnung steht im +Kopfelement *vor* der Überschrift, die Aufzählungen sind echte `
    `-Listen, deren Marken erst das +Stilblatt erzeugt, und an ehemaligen Trennstellen führt das Portal vereinzelt *Steuerzeichen* +(U+0002) mit. Voller Akzeptanzfall (4/4 Befehle, alle 24 Normen). + |Thüringen |`Thueringen/GVBl-TH-2026-02_KiGaFinanzVO-AendVO-ua.pdf` — GVBl. Freistaat Thüringen Nr. 2 vom 13.02.2026 (u. a. Vierte Verordnung zur Änderung der Thüringer Kindergartenfinanzierungs- @@ -257,8 +268,7 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. findet seine Stelle nicht. Ob die Anlagen des Bundes ebenso zu zerlegen sind, ist offen. * *Rheinland-Pfalz*: Die Verkündungsplattform `verkuendung.rlp.de` verkündet erst seit dem 01.07.2026 elektronisch; ältere GVBl-Hefte liegen nicht als freie Direkt-PDF vor. -* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt: noch nicht - erfasst. +* Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst. == Wo weitermachen @@ -266,7 +276,13 @@ Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche, und jedes Land mit eine dokument trägt nunmehr einen Belegfall bis zur Anwendung. Nach absteigendem Nutzen: . *Weitere Länder erfassen* — Rheinland-Pfalz (Verkündungsplattform erst ab 01.07.2026), Bremen, - Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Brandenburg, Sachsen-Anhalt. + Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt. + +*Erledigt:* _Brandenburg_ ist umgesetzt (Fraktionsgesetz, 4/4 Befehle, alle 24 Normen gleich der +amtlichen Nachfassung). Der Fall hat gezeigt, dass nicht jedes Landesportal eine juris-Einseiten- +anwendung ist: BRAVORS gibt HTML und führt jede Fassung einzeln, sodass Vor- und Nachfassung +derselben Quelle entstammen. Ein Fund fürs Aufbereiten: An ehemaligen Trennstellen führt das +Portal vereinzelt Steuerzeichen (U+0002) mit, die kein Textbestand sind. *Erledigt:* _Baden-Württemberg_ ist umgesetzt. Der Fall hat vier allgemeine Funde gebracht: Der Seitenfuß eines Gesetzblatts kann mitten im Befehlstext stehen und dessen Zieltext von seinem Verb -- cgit v1.2.1