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path: root/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 16:00:25 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-23 16:00:25 +0200
commit5203e9407979dbb920bc796ee457ce7c12911ef9 (patch)
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parentfa6a5491cac88e1529454572c900bfa19b8c9fbe (diff)
Die Anlage wird eine Norm, ihre Nummern noch nicht
Der Klartext-Parser trägt fortan Anlagen: „Anlage“, „Anlage 2“ und „Anhang“ eröffnen eine eigene Norm, deren Bezeichnung genau so lautet wie im gii-XML, und vom ersten Anlagenkopf an gehört alles Folgende zu ihr — ihre inneren Überschriften gliedern nicht mehr das Gesetz, und ein Paragraph, den sie zitieren, eröffnet keine Norm. Berlin ist damit zur Hälfte belegt. Artikel 2 des Änderungsgesetzes schreibt das LAF-Errichtungsgesetz vollständig fort; alle fünf Normen gleichen danach der amtlichen Fassung vom 12. Juni 2026. Artikel 1 bleibt bei der Erkennung, und der Grund ist benannt statt umgangen: Fünf seiner sechs Befehle zielen auf Einheiten der Anlage, die dort als Überschriften stehen — „Nummer 6“, „Nummer 23“, „Nummer 31“ —, während der Stellenauflöser eine Aufzählungsmarke „6.“ sucht, die im Text der Anlage vielfach vorkommt. Die Gegenprobe belegt es: Werden die Überschriften versuchsweise in Marken umgeschrieben, steigt die Zahl der angewandten Befehle von zwei auf drei, mehrdeutig bleibt der Rest. Die Nummern einer Anlage brauchen einen eigenen Rang zwischen Norm und Absatz. Solange er fehlt, bringt die Beilage von zweimal 380 kB Stammfassung keinen Prüfgewinn; ihr Bezugsweg steht in „Berlin/SOURCES“ und führt in zwei Abrufen wieder dorthin. Dort ist auch der zweite Berliner Befund festgehalten: Das Portal setzt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte. Geprüft durch „mvnw verify“: 328 Tests, keine bestehende gepinnte Zahl bewegt, REUSE-Konformität 165 von 165. Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com> Change-Id: Ifdda599a8c641ce66d0370b2a027f556adb4d86d
Diffstat (limited to 'src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc')
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1 files changed, 73 insertions, 10 deletions
diff --git a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
index 9a0156c..489fbb4 100644
--- a/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
+++ b/src/test/resources/sampledata/Landesrecht-Beispiele.adoc
@@ -31,7 +31,9 @@ Reihenfolge des Inhaltsstroms *ist* bereits die Lesereihenfolge, eine koordinate
Spaltenerkennung ist nicht nötig. Verbleibende Layout-Eigenheit sind ganzseitenbreite Rahmen
(Titelblock, laufender Seitenkopf), die an falscher Stelle im Strom stehen — der Seitenkopf wird
herausgeschnitten, der Titelblock landet weiterhin mitten im Text. Tiefe Verschachtelung
-a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage* mit eigener Nummern-Gliederung.
+a)/aa)/bb)/cc); Artikel 1 ändert eine *Anlage*, deren Einheiten als *Überschriften* („Nummer 6")
+statt als Aufzählungsmarken gesetzt sind. Artikel 2 (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein voller
+Akzeptanzfall; das Portal setzt die amtlichen *Satznummern als angeklebte Ziffern* („(2) 1Gegen …").
|Schleswig-Holstein
|`SchleswigHolstein/GVOBl-2026-27_Kommunalrecht-AendG.pdf` — GVOBl. Schl.-H. 2026/27 vom
@@ -115,6 +117,51 @@ aufgehobenen Platzhalter hinweg. Voller Akzeptanzfall, Stammfassung
(167 bzw. 86 Normen). Artikel 3 ändert ein anderes Änderungsgesetz und wird zu Recht nicht
gewählt. Beide Stammfassungen sind über die Browsersteuerung beschafft.
+* *Nordrhein-Westfalen* ist der Massentest-Fall: aus demselben Heft sind alle vier ändernden
+ Artikel als Akzeptanzfälle hinterlegt.
++
+--
+`EndToEndTest.tmzGesetzAcceptance`:: Artikel 3 (Telemedienzuständigkeitsgesetz), vier Befehle,
+kein Rest. Stamm `NRW/TMZ-Gesetz-alt.txt`.
+`EndToEndTest.wdrGesetzAcceptance`:: Artikel 1 (WDR-Gesetz), 101 Befehle an 31 Normen, davon 100
+angewandt. Stamm `NRW/WDR-Gesetz-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025). Der Fall trägt die
+Umnummerierungs-Kaskaden (§ 3: Absatz 2 → zwei Absätze, die Absätze 3 bis 11 rücken auf, ein neuer
+Absatz 13 kommt hinzu; § 15 Absatz 3: Nummer 22 entfällt, 23 bis 37 rücken auf), den Sammelrahmen
+„Es werden ersetzt:“ und die Angabe-Befehle auf die Inhaltsübersicht. Einziges Residuum ist
+Nr. 13 e) aa): „der Punkt am Ende des Satzes“ ist in einer zweisätzigen Nummer nicht eindeutig.
+`EndToEndTest.lmgNrwAcceptance`:: Artikel 2 (Landesmediengesetz), 18 Befehle, kein Rest. Stamm
+`NRW/LMG-NRW-alt.txt` (Fassung vom 01.01.2025).
+`EndToEndTest.rundfunkAusfuehrungsgesetzAcceptance`:: Artikel 4 (17. RÄStV-AusfG), ein Befehl,
+kein Rest. Stamm `NRW/17-RAEStV-AusfG-alt.txt` (Erstfassung vom 17.12.2015, bis 2026 unverändert).
+Der Artikel führt seinen Befehl *ohne* Gliederungspunkt — der Text nach der Änderungsformel ist
+der Befehl —, und das Zitat der neuen Fassung trägt verschachtelte Anführungszeichen (ein
+vollständiges „durch Artikel 3 …“ innerhalb einer eckigen Klammer). Beides trägt die vorhandene
+Maschinerie.
+--
++
+Alle vier Ergebnisse sind normweise gegen die amtliche Fassung vom 01.04.2026 abgeglichen. Es
+bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswortlaut abweicht
+(§ 15 WDR-Gesetz: „des“ vor „Bundesreisekostengesetzes“ entfallen; § 7 und § 21 WDR-Gesetz: ein
+überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter
+„Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026
+vollständig belegt.
+* *Berlin* ist zur Hälfte umgesetzt (`EndToEndTest.asogLafAendGBerlin`). Artikel 2
+ (LAF-Errichtungsgesetz) ist ein *voller* Akzeptanzfall: beide Befehle angewandt, alle fünf
+ Normen gleich der amtlichen Nachfassung vom 12. Juni 2026; die Stammfassung ist über die
+ Browsersteuerung beschafft. Artikel 1 (ASOG) wird *vollständig erkannt* — alle sechs Befehle,
+ einschließlich der Änderungen an der unnummerierten Anlage —, aber nicht angewandt: Fünf der
+ sechs zielen auf Einheiten der Anlage, die dort als Überschriften stehen („Nummer 6“,
+ „Nummer 23“, „Nummer 31“) und nicht als Aufzählungsmarken. Sie brauchen einen eigenen Rang
+ zwischen Norm und Absatz; Begründung und Bezugsweg in `Berlin/SOURCES`.
+* *Hessen* ist *vollständig* umgesetzt (`EndToEndTest.verkehrsZustVAendVOHessen`): alle
+ 21 Befehle des Artikels 1 werden erkannt und angewandt, und alle 52 Normen gleichen danach
+ zeichengenau der amtlichen Nachfassung vom 4. Februar 2026. Die Stammfassung ist über eine
+ *Browsersteuerung* aus dem Landesrechtsportal beschafft; damit ist die juris-Sackgasse
+ aufgebrochen (siehe „Beschaffung der Stammfassungen“).
+
+* Baden-Württemberg (GBl 2026 Nr. 26): großes Anlage-lastiges Änderungsgesetz (§§ 4–57a + Anlagen
+ 1/3b/4b); Stammfassung/Akzeptanztest noch offen.
+
== Beschaffung der Stammfassungen
Für einen vollen Akzeptanztest wird die Fassung *vor* dem Änderungsgesetz gebraucht. Welcher Weg
@@ -182,11 +229,19 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
== Noch offen
-* *Berlin — Stammfassung noch nicht beschafft* (desgleichen): `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
+* *Berlin, ASOG — Stammfassung bewusst nicht beigelegt*, weil sie ohne den Rang der
+ Anlagen-Einheiten keinen Prüfgewinn brächte; der Bezugsweg steht in `Berlin/SOURCES` und führt
+ in zwei Abrufen wieder dorthin. Zur Geschichte: `gesetze.berlin.de` ist trotz des Eigennamens dieselbe
juris-Anwendung wie das schleswig-holsteinische Portal (Kennung `bsbe`) und ebenso
anmeldepflichtig. In der Wayback Machine gibt es keine serverseitig gerenderten Volltexte des
ASOG oder des LAF-Errichtungsgesetzes.
-* *Anlagen im kanonischen Klartext*: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind
+* *Anlagen im kanonischen Klartext* — der Normkopf ist erledigt, der Rang der Nummern nicht:
+ Der `LandesRechtTextParser` kennt seit dieser Welle Anlagen-Normköpfe („Anlage“, „Anlage 2“,
+ „Anhang“), und alles hinter ihnen gehört zur Anlage — ihre inneren Überschriften gliedern nicht
+ das Gesetz, und ein Paragraph, den sie zitieren, eröffnet keine Norm. Offen bleibt die
+ *Adressierung ihrer Einheiten*: Berlins Anlage überschreibt sie mit „Nummer 6“, während der
+ Stellenauflöser eine Marke „6.“ im Text sucht, die dort vielfach vorkommt. Nötig ist ein eigener
+ Rang zwischen Norm und Absatz. Die ältere Fassung dieses Punktes, zur Einordnung: Anlagen sind als Änderungsziel unterstützt — im gii-XML sind
sie eigene Normen („Anlage 8“, „Anhang“), und `Stelle.anlagenEnbez()` löst sie auf; im GEG werden
anlagenbezogene Befehle angewandt. Der `LandesRechtTextParser` kennt jedoch nur „§“- und
„Art.“-Normköpfe: Eine handgepflegte Stammfassung kann *keine* Anlage tragen. Das ist die
@@ -206,14 +261,21 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit.
Kein Land scheitert noch an reiner Extraktionsschwäche; offen sind Modell- und Beschaffungsfragen.
Nach absteigendem Nutzen:
-. *Die beiden übrigen Stammfassungen über die Browsersteuerung holen* — Berlin (ASOG,
- LAF-Errichtungsgesetz) und Baden-Württemberg (Kommunalwahlordnung). Der Weg ist unter
- „Beschaffung der Stammfassungen“ beschrieben; Hessen und Schleswig-Holstein sind ihn gegangen.
-. *Anlagen-Normköpfe im `LandesRechtTextParser`* ergänzen (er kennt neben „§“/„Art.“ inzwischen
- auch die Inhaltsübersicht als Norm). Berlins Artikel 1 und Baden-Württembergs Verordnung ändern
- Anlagen; mit deren Stammfassungen aus Schritt 1 wird die Ergänzung end-to-end prüfbar.
+. *Den Rang der Anlagen-Einheiten einführen* — die Nummern einer Anlage stehen zwischen Norm und
+ Absatz. Daran hängen Berlins Artikel 1 (fünf von sechs Befehlen) und Baden-Württembergs
+ Anlagen 1, 3b und 4b. Der Belegfall ist unmittelbar zur Hand: Berlins ASOG ist in zwei Abrufen
+ wiederbeschafft (`Berlin/SOURCES`). Mitzuerledigen ist die Umschrift der Berliner Satznummern
+ (angeklebte Ziffern statt Superskripte).
+. *Baden-Württembergs Kommunalwahlordnung über die Browsersteuerung holen* — der Weg ist unter
+ „Beschaffung der Stammfassungen“ beschrieben; Hessen, Schleswig-Holstein und Berlin sind ihn
+ gegangen.
. *Berlin, ganzseitenbreite Rahmen* (XY-Cut) — die letzte offene Layout-Frage, siehe „Noch offen“.
+*Erledigt:* _Berlins Artikel 2_ ist ein voller Akzeptanzfall, und der Klartext-Parser trägt
+nunmehr *Anlagen als eigene Normen*. Zwei Berliner Befunde stehen für die nächste Arbeit fest: Die
+Einheiten einer Anlage können als Überschriften gesetzt sein statt als Marken, und das Portal
+schreibt die amtlichen Satznummern als angeklebte Ziffern statt als Superskripte.
+
*Erledigt:* _Schleswig-Holstein_ ist vollständig umgesetzt — der erste Fall mit *zwei*
Stammgesetzen in einem Änderungsgesetz. Zwei Eigenheiten des Portalsatzes waren zu beheben: Er
trennt die Sachnummer ab („§ 57 c“ statt „§ 57c“, zehn Normen der Gemeindeordnung wären sonst
@@ -255,5 +317,6 @@ hängt; für Sachsen,
Niedersachsen und die vier NRW-Artikel die vollständige Anwendung bis auf das eine benannte
Residuum im WDR-Gesetz; für Hessen die vollständige Anwendung und den Gleichlauf
aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein die vollständige Anwendung auf beide
-Stammgesetze; für Berlin die vollständige *Erkennung*. Wer eine dieser Zahlen
+Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2 und die
+vollständige *Erkennung* des Artikels 1. Wer eine dieser Zahlen
ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken.