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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-27 07:10:40 +0200 |
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| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-27 07:10:40 +0200 |
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Bremen öffnet seine Fassungen, und zwei Zitate bleiben offen
Bremen tritt als fünfzehntes Land hinzu. Sein Transparenzportal ist nach BRAVORS
und recht.nrw.de das dritte, das einer Skriptabfrage gewöhnliches HTML liefert,
und das erste außerhalb Brandenburgs, das jede frühere Gesamtausgabe einzeln
adressierbar führt; Vor- und Nachfassung stammen daher aus derselben Quelle.
Das Heft (Brem.GBl. 2026 Nr. 87) versäumt es zweimal, ein Zitat zu schließen.
Daran zeigte sich, dass die Grenze am Aufzählungspunkt zu eng gefasst war: Sie
verlangte, dass der Rest des Abschnitts ausbalanciert zurückbleibe, und konnte
deshalb nur den letzten Mangel heilen. Nunmehr prüft sie, dass kein schließendes
Anführungszeichen ohne öffnendes zurückbleibt — ein Abschnitt darf mehrere
offene Zitate tragen, und jedes wird an seiner eigenen Grenze geschlossen. Das
Heft gab vorher 22 Befehle her, nun 41.
Die bremische Befehlssprache brachte sechs Nebenformen (Name der Verordnung,
bloße Aufzählungsmarke als Stelle, Marke mit Schlusspunkt, „geändert“ statt
„ersetzt“, „um Satz 2 ergänzt“, benanntes Satzzeichen) und fünf Anwendungsfunde:
Eine unvollendet endende Neufassung lässt die Untergliederung stehen; das Zitat
des ersten Satzes trägt die Absatzbezeichnung mit; ein Umbruch mitten im Satz
ist Satzspiegel; ein Platzhalter hält nur im eigenen Block Platz; und eine
angefügte Einheit, die ihre Nummer nennt, tritt an den genannten Platz. Dabei
kam ein stiller Mangel ans Licht: „hinter dem Wort“ war in den Mustern
zugelassen, wurde aber nirgends geprüft — die Wörter traten vor den Anker.
Geprüft: mvnw verify (428 Testfälle) und reuse lint (204/204) gehen durch; der
neue Akzeptanzfall pinnt 41 gelesene, 37 angewandte Befehle und den Gleichlauf
von 26 der 29 Normen mit der amtlichen Nachfassung.
Co-Authored-By: Claude Opus 5 <noreply@anthropic.com>
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Voller Akzeptanzfall (4/4 Befehle, alle 24 Normen). +|Bremen +|`Bremen/BremGBl-2026-87_BerufsfachschulVO-AendVO.pdf` — Brem.GBl. 2026 Nr. 87 vom 20.08.2026, +S. 573 (Änderung der Verordnung über die Berufsfachschule für technische und kaufmännische +Assistentinnen und Assistenten vom 10.08.2026) +|Einspaltiges, sauberes Blatt; die Eigenheiten liegen in der *Befehlssprache*: die Neufassung des +*Namens* der Verordnung, die bloße Aufzählungsmarke als Stellenangabe („In e) …“, „f) wird +gestrichen“), die Marke mit Schlusspunkt („Nummer 1. wird wie folgt gefasst“), „durch die Worte … +*geändert*“ statt „ersetzt“, die Anfügung „am Ende um Satz 2 ergänzt“ und das *benannte* +Satzzeichen („das Satzzeichen „Punkt“ wird aufgehoben und folgendes angefügt“). Dazu *zwei* nicht +geschlossene Zitate in einem Abschnitt. Voller Belegfall; Vor- *und* Nachfassung stammen aus +demselben offenen Portal (`transparenz.bremen.de`, Schaltfläche „Frühere Fassungen“). + |Hamburg |`Hamburg/HmbGVBl-2026-17_GutachterausschussVO-AendVO.pdf` — HmbGVBl. Teil I Nr. 17 vom 26.05.2026, S. 147 (Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Gutachterausschuss für @@ -190,6 +202,20 @@ bleiben nur Abweichungen, in denen die amtliche Nachfassung selbst vom Befehlswo überzähliges Anführungszeichen aus dem Änderungsgesetz; § 93 LMG NRW: zusätzlich die Wörter „Film (“ gestrichen) — ÄndGgner wendet dort den Wortlaut an. Damit ist das Heft GV. NRW. 7/2026 vollständig belegt. +* *Bremen* ist umgesetzt (`EndToEndTest.berufsfachschulVOBremen`): 41 Befehle gelesen, 37 + angewandt; 26 von 29 Normen gleichen der amtlichen Nachfassung, eine fehlt. Der Fall hat sechs + allgemeine Funde gebracht: Die *Aufzählungs-Zitatgrenze* darf nicht verlangen, dass der Rest des + Abschnitts ausbalanciert zurückbleibt — ein Abschnitt kann mehrere offene Zitate tragen, und + jedes ist an seiner eigenen Grenze zu schließen; sie prüft nunmehr, dass kein schließendes + Anführungszeichen ohne öffnendes zurückbleibt. Eine *unvollendet endende Neufassung* + (Doppelpunkt, Komma) meint den Vordersatz allein und lässt die Untergliederung stehen. Das + Zitat des *ersten* Satzes trägt die Absatzbezeichnung mit, die dem Absatz gehört und nicht dem + Satz. Ein *Platzhalter* „(weggefallen)“ hält nur Platz innerhalb desselben Blockes — die + Buchstaben einer anderen Nummer gehen ihn nichts an. Eine angefügte Einheit, die ihre *Nummer* + nennt, tritt an den genannten Platz und nicht ans Ende. Und ein Umbruch mitten im Satz ist + Satzspiegel: Endet die vorige Zeile auf ein Binde- oder Verhältniswort, so wird + zusammengezogen. Dazu ein aufgedeckter stiller Mangel: „*hinter* dem Wort“ war zwar im Muster + zugelassen, wurde aber nirgends geprüft — die Wörter traten vor den Anker statt dahinter. * *Hamburg* ist umgesetzt (`EndToEndTest.gutachterausschussVOHamburg`): 21 Befehle gelesen, 17 angewandt; zehn von vierzehn Normen gleichen der amtlichen Nachfassung. Der Fall hat sechs allgemeine Funde gebracht: die Dezimalgliederung der Befehle; die §-Teilung eines Heftes, das @@ -309,7 +335,7 @@ Klartext-Zweig des Loaders normalisiert zur Sicherheit mit. Baden-Württemberg jede Fassung datierbar ausgeben, fehlt dort. Ohne Vorfassung ist kein Akzeptanzfall möglich, sondern nur die Prüfung bis zur Befehlserkennung. Ein Ausweg wäre, die Vorfassung aus den *Einzelnormen* mit ihren Stichtagen zusammenzusetzen. -* Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst. +* Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt: noch nicht erfasst. == Wo weitermachen @@ -320,8 +346,8 @@ gegen die amtliche Fassung, und `--neufassung` gibt die errechnete Fassung als k Klartext aus. Ein weiteres Land kostet damit Stammfassung, Heft und Nachfassung — keinen eigenen Prüfcode mehr. Nach absteigendem Nutzen: -. *Weitere Länder erfassen* — Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt. Die - Beschaffungswege sind für alle vier geprüft (26.08.2026): +. *Weitere Länder erfassen* — Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt (Bremen ist seit + Welle 25 erfasst). Die Beschaffungswege sind für alle geprüft (26./27.08.2026): + -- Mecklenburg-Vorpommern:: Das Gesetzblatt liegt *frei und skriptlesbar* unter @@ -336,8 +362,15 @@ Hamburg: eine Vorschrift, die *genau einmal* geändert worden ist — dann ist d Ursprungsfassung aus dem Gesetzblatt. Der geprüfte Fall (Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung M-V und des Architekten- und Ingenieurgesetzes, GVOBl. Nr. 16 vom 11.06.2026) taugt dafür nicht: Beide Stammgesetze sind vielfach geändert. -Bremen:: `transparenz.bremen.de` antwortet einer Skriptabfrage mit gewöhnlichem HTML (Status 200, -44 kB) — das zweite offene Portal nach BRAVORS. Der Weg ist damit frei; er ist nur noch zu gehen. +Bremen:: *Gegangen* (Welle 25). `transparenz.bremen.de` antwortet einer Skriptabfrage mit +gewöhnlichem HTML und führt — als drittes offenes Portal nach BRAVORS und recht.nrw.de, und als +erstes außerhalb Brandenburgs — jede *frühere* Gesamtausgabe einzeln adressierbar: Vorschrift über +`…/metainformationen/<Slug>-<Id>?asl=…&template=20_gp_ifg_meta_detail_d`, von dort „Frühere +Fassungen“ (`…&template=20_gp_ifg_meta_fassungen_d`) und „Änderungshistorie“ +(`…&template=20_gp_ifg_meta_historie_d`). Die Hefte des Gesetzblatts liegen unter +`gesetzblatt.bremen.de/fastmedia/218/<JJJJ_MM_TT>_GBl_Nr_<NNNN>_signed.pdf`, die Heftliste +(`gesetzblatt.bremen.de/?skip=<N>&max=100`) nennt zu jedem den geänderten Gegenstand. Siehe +`Bremen/SOURCES`. Saarland und Sachsen-Anhalt:: unverändert ohne Vorfassungen (siehe „Noch offen“); dort bleibt es bei der Prüfung bis zur Befehlserkennung, es sei denn, die Einzelnormen mit ihren Stichtagen tragen. @@ -420,5 +453,6 @@ aller 52 Normen mit der amtlichen Nachfassung; für Schleswig-Holstein die volls Stammgesetze; für Berlin die vollständige Anwendung des Artikels 2, fünf von sechs Befehlen des Artikels 1 und die drei benannten Abweichungen von der Nachfassung; für Baden-Württemberg einunddreißig von siebenunddreißig Befehlen und die zwei benannten -Abweichungen. Wer eine dieser Zahlen +Abweichungen; für Bremen einundvierzig gelesene und siebenunddreißig angewandte Befehle, die +fehlende Norm und die zwei benannten Abweichungen. Wer eine dieser Zahlen ändern muss, sollte den Grund im Test vermerken. |
