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| author | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-25 23:05:22 +0200 |
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| committer | Matthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de> | 2026-08-25 23:05:22 +0200 |
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Die Randziffer zählt die Gegenüberstellung, nicht den Abgleich
Der Abgleich mit der amtlichen Nachfassung verwendete für seine abweichenden
Normen dieselbe Auszeichnung wie die Gegenüberstellung und erbte damit deren
fortlaufende Randziffer. Sie behauptete dort eine Ordnung, die es nicht gibt:
Jede abweichende Norm steht für sich. Die Auszeichnung wird geschieden.
Ferner werden das Verzeichnis der Fassungen und das Verzeichnis der
Landesrecht-Beispiele fortgeschrieben. In letzterem entfällt der Punkt „Noch
offen“ zu den Anlagen-Nummern im gii-XML — die Frage war falsch gestellt.
Geprüft: 388 Tests, reuse lint 190/190. Die Browserfassung ist gebaut und
örtlich durchgespielt: Berlin gibt „171 von 171 Normen gleich“ nebst beiden
Verweisen aus, Baden-Württemberg „91 von 93“ mit den zwei benannten
Abweichungen, deren Wortunterschied die Synopse zeigt.
Change-Id: I9e6af0b398ffedc7c0691c7947960a78bf99f137
Diffstat (limited to 'src/test/resources/sampledata/AGG/RefE_2_AGGAEndG_2026-04-14.pdf')
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