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authorMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-26 08:28:09 +0200
committerMatthias Andreas Benkard <code@mail.matthias.benkard.de>2026-08-26 08:28:09 +0200
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Die Wege zu den vier übrigen Ländern sind erkundet
Was ein Land kostet, entscheidet sein Portal. Für die vier noch nicht erfassten Länder ist das nun geprüft und festgehalten, damit die nächste Welle nicht wieder bei der Frage anfängt. Mecklenburg-Vorpommern gibt sein Gesetzblatt frei und skriptlesbar heraus; das Portal dagegen ist eine juris-Einseitenanwendung und führt — wie Hamburg — keine Fassungsliste. Ein voller Belegfall verlangt dort deshalb eine Vorschrift, die genau einmal geändert worden ist: Dann ist die Vorfassung die Ursprungsfassung aus dem Gesetzblatt. Der zuerst betrachtete Fall taugt dafür nicht, denn beide Stammgesetze sind vielfach geändert. Bremen antwortet einer Skriptabfrage mit gewöhnlichem HTML — das zweite offene Portal nach BRAVORS. Der Weg ist frei; er ist nur noch zu gehen. Geprüft: Die Angaben beruhen auf Abrufen vom 26. August 2026; am Quelltext ändert sich nichts. Change-Id: Ief07f5110a615fa8140b79557e2b88d6034c0235
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